Haus der Wannsee-Konferenz


 

 


Dauerausstellung:

 

"Die Wannsee-Konferenz und der Völkermord an den europäischen Juden"


 

 

 

 

Einführung in die Ausstellung

 

Raum 2

Rassismus und
Judenfeindschaft

 

Raum 3

Integration und Antisemitismus in der Weimarer Republik

 

Raum 4

Rassistische Politik und Judenverfolgung in Deutschland 1933 – 1939
 

Raum 5

Völkermord in Ost- und Südosteuropa

 

Raum 6

Handlungsspielräume unter deutscher Besatzung

 

Raum 7

Der Weg zum Massenmord an den
Juden Europas

 

Raum 8

An der Konferenz beteiligte Behörden

 

Raum 9

Die Wannsee-Konferenz

 

Raum 10

Konferenz-Teilnehmer und Protokoll
nach 1945

 

Raum 11

Deportationen

 

Raum 12

Die Ghettos

 

Raum 13

Konzentrations- und Todeslager

 

Raum 14

Zwangsarbeit und Tod im KZ

 

Raum 15

Die Gegenwart der Vergangenheit

 

Villa und SD in Wannsee

 

 

 

 

Raum 5, Teil 2

 

 

 

5.4.

UdSSR 1941: Verbrecherische Befehle

 

Im Frühjahr 1941 legten Hitler und die Führung der Wehrmacht die Ziele für den geplanten »Weltanschauungskrieg« gegen die Sowjetunion fest: Die UdSSR sollte nicht nur militärisch besiegt, sondern ihre gesamte Führungsschicht als angebliches »System des jüdischen Bolschewismus« beseitigt werden. Zentrale Befehle des Oberkommandos der Wehrmacht hoben hierfür den völkerrechtlich verbürgten Schutz von Zivilisten im Kriege auf und ordneten die Exekution politischer Kommissare an. Die Ermächtigung von SS und Polizei zu "Exekutivmaßnahmen" in den eroberten Gebieten, machte den Weg für die Ermordung politischer Gegner und ganzer Bevölkerungsgruppen frei. Auch während der Kriegsoperationen erließen führende Wehrmachtsgeneräle Befehle, um die Truppe auf den geforderten „Vernichtungskampf“ gegen das Judentum einzuschwören.

 

 

 

„1. Der Bolschewismus ist der Todfeind des nationalsozialistischen deutschen Volkes. Dieser zersetzenden Weltanschauung und ihren Trägern gilt Deutschlands Kampf.

2. Dieser Kampf verlangt rücksichtsloses und energisches Durchgreifen gegen bolschewistische Hetzer, Freischärler, Saboteure, Juden und restlose Beseitigung jeden aktiven oder passiven Widerstandes.“

 

Auszug aus den »Richtlinien für das Verhalten der Truppe in Rußland« des Oberkommandos
der Wehrmacht, 19. Mai 1941

 


„Das Judentum bildet den Mittelsmann zwischen dem Feind im Rücken und den noch kämpfenden Resten der Roten Wehrmacht und der Roten Führung. Es hält stärker als in Europa alle Schlüsselpunkte der politischen Führung und Verwaltung, des Handels und des Handwerks besetzt und bildet weiter die Zelle für alle Unruhen und möglichen Erhebungen. […]

Für die Notwendigkeit der harten Sühne am Judentum, dem geistigen Träger des bolschewistischen Terrors, muss der Soldat Verständnis aufbringen. Sie ist auch notwendig, um alle Erhebungen, die meist von Juden angezettelt werden, im Keime zu ersticken.“

 

Auszug aus dem Armeebefehl des Oberbefehlshabers der 11. Armee, Erich von Manstein, 20. November 1941 (StA Nürnberg)

 

       

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„Die Einsatzgruppen bzw. -kommandos sind berechtigt, im Rahmen ihres Auftrages in eigener Verantwortung Exekutivmaßnahmen gegenüber der Zivilbevölkerung zu treffen. Sie sind zu enger Zusammenarbeit mit der Abwehr verpflichtet.“

 

Weisung des Chefs des Oberkommandos des Heeres, Walther von Brauchitsch, betreffend den Einsatz der Sicherheitspolizei und des SD,
28. April 1941
(BA Freiburg)

 

 

5.5.

Vernichtungskrieg

 

Beim Völkermord an den sowjetischen Juden leistete die Wehrmacht vielfache logistische und administrative Unterstützung. Die Militärverwaltung entschied über das Schicksal der Kriegsgefangenen und häufig über den Einsatz von Juden zur Zwangsarbeit. Mobile Verbände von Polizei und SS folgten den vorrückenden Heeresgruppen mit dem Auftrag, die sowjetischen Besatzungsgebiete zu "befrieden". In der Realität war dies gleichbedeutend mit der Selektion der Zivilbevölkerung und der rücksichtslosen Vernichtung aller als »minderwertig« oder »unnütz« beurteilten Menschen. Während des Sommers 1941 konzentrierten sich die Mordkommandos zunächst auf die Verfolgung sowjetischer Funktionäre und männlicher Juden als den vermeintlichen "Hauptgegnern". Im Wechselspiel zwischen lokaler Initiative und Anweisungen der Regimeführung radikalisierte sich ihr Vorgehen jedoch bald zum umstandslosen Massenmord an der gesamten jüdischen Bevölkerung.

 

 

Jüdische Zwangsarbeiter, Mogilew, Juli 1941

Jüdische Zwangsarbeiter unter Bewachung deutscher Soldaten in Mogilew, Juli 1941
PK-Foto:  Rudolf Kessler
(BA Koblenz)

 

 


(Abb. Katalog
Seite 61)
 

Am 11. Juli 1941 werden Angehörige des Bataillons vom Kommandeur der übergeordneten 221. Sicherungsdivision, Johann Pflugbeil, für ihren "Einsatz" in Bialystok ausgezeichnet.
(HStA Düsseldorf)

 

 

Erschiessung jüdischer Frauen, Dubossary 1941

Ein Kommando der Einsatzgruppe D erschießt jüdische Frauen in einer Grube, Dubossary (Moldawien),
14. September 1941
(IWM London)

 

 

Süddeutsche Zeitung, 24.09.1974          Süddeutsche Zeitung, 19.11.1974

 

Berichte in der Süddeutschen Zeitung vom 24. September und 19. November 1974 über einen Strafprozess wegen NS-Verbrechen gegen Angehörige der »Einsatzgruppe D«. Max Drechsel und Walter Kehrer wurden unter anderem wegen der Ermordung der Juden von Dubossary zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

 

 


„...In dem Zeitraum zwischen 1.2. und 31.3.1942 fand die zweite mir bekannte Exekution in der Nähe von Wolkowysk statt. Die Kompanie musste antreten. Ahrens [der Kompanieführer] forderte 20 Freiwillige für eine beabsichtigte Exekution. Es meldete sich bei seiner Aufforderung keiner. Ahrens wiederholte seine Forderung. Erst nach nochmaliger Aufforderung gingen die ersten Arme zaghaft hoch. Die 20 Mann kamen aber nicht zustande, so dass Ahrens sinngemäß sagte: „Wenn es also so nicht geht, dann muß ich bestimmen.“ Daraufhin ging er an der Front der angetretenen Kameraden entlang und wählte nach Gutdünken die Leute aus. Als er in meine Höhe gekommen war, machte ich eine Bewegung des Versteckens, weil ich unter allen Umständen vermeiden wollte, an einem Exekutionskommando teilzunehmen. Ahrens hat das sofort erkannt. Er fragte nach meinem Namen, den ich ihm nannte. Daraufhin teilte er mich zu dem Exekutionskommando ein. Spontan bat ich ihn, von meiner Teilnahme absehen zu wollen, da ich nicht in der Lage sei, auf wehrlose Menschen zu schießen. [...]

Ahrens nannte mich unter anderem eine feige Memme und ähnliches. Er warf mir unsoldatisches Verhalten vor usw. Erst als Meister Neubauer ihm etwas zuflüsterte, das ich nicht verstehen konnte, erklärte er sich einverstanden, mich vom Exekutionskommando freizustellen, aber um mich hart zu machen, befahl er, dass ich unmittelbar vor dem Loch (Massengrab) Posten zu fassen hatte. Gegen diesen Befehl habe ich nichts mehr unternommen. Es ging Ahrens vermutlich nur darum, mir zu zeigen, dass ein Soldat alles tun muß, was ihm befohlen wird. Abschließend sagte er abfällig: „Der ist ja nicht wert, selbst dahin gestellt zu werden!“, womit er meine Unbrauchbarkeit für „harte Einsätze“ unterstreichen wollte.“

 

Zeugenaussage von Friedrich Herrmann, Angehöriger des Reservepolizeibataillons 91, über eine Massenerschießung bei Wolkowysk (Belarus) im Februar 1942,
Auszug aus einer Aufzeichnung, 7. Februar 1963
(BA Ludwigsburg)

 

 

Telegramm des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD in Kaunas (Kauen)

An die Gruppe A in Riga

Betr.: Exekutionen bis zum 1. Februar 1042 durch das EK [Einsatzkommando] 3.
Bezug: Dortiges Fs Nr. 1331 vom 6.2.42

A.: Juden 136.421
B: Kommunisten 1064 (darunter 1 Kommissar, 1Oberpolitruck , 5 Politruck)
C: Partisanen 56
D: Geisteskranke 653
E: Polen 44, russische Kriegsgefangene 28, Zigeuner 5, Armenier 1

Gesamtzahl: 138,272, darunter Frauen 55.556, Kinder 34464.
 

Telegramm des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD in Kaunas (Kauen), Karl Jäger, an die »Einsatzgruppe A«, betreffend die durch das »Einsatzkommando 3« bis zum 1. Februar 1942 durchgeführten Exekutionen, 9. Februar 1942
(RGVA Moskwa)

 

 

Aktionen der Einsatzgruppe D für die Zeit vom 16. Oktober 1941 bis 31. Januar 1942

 

Anlage zum zweiten Bericht des Führers der Einsatzgruppe A, Dr. Franz Stahlecker, über die Aktionen der Einsatzgruppe D für die Zeit vom 16. Oktober 1941 bis 31. Januar 1942
(RGVA Moskwa)

 

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Babij Jar, 29./30. September 1941

Das Massaker von Babij Jar, 29./30. September 1941: Überreste der Kleidung erschossener Juden.

 

 

Als "Vergeltung" für Anschläge auf die deutsche Besatzungsmacht wurden 33.771 jüdische Einwohner der Stadt Kiew in der nahe gelegenen Schlucht Babij Jar durch das Sonderkommando 4a und Kräfte der Ordnungspolizei ermordet.

 

 

 

5.6.

Deutsche Besatzung im östlichen und südöstlichen Europa 1939-1942

 

     

 

 

5.7.

Serbien 1941: Judenverfolgung und Besatzungsterror

 

Unmittelbar nach der Besetzung Serbiens im April 1941 begann die deutsche Militärverwaltung mit der Entrechtung der jüdischen Bevölkerung. Das deutsche Besatzungsregime wandte sich mit Gewalt gegen jeglichen Widerstand und schreckte dabei auch vor Massentötungen von Zivilisten nicht zurück. Zu derartigen »Sühnemaßnahmen« wurden vorzugsweise jüdische Männer herangezogen, nachdem im Sommer 1941 Versuche zur Deportation der serbischen Juden gescheitert waren. Im Rahmen der Niederschlagung des serbischen Aufstandes im Herbst 1941 fielen mindestens 4.000 männliche Juden und Roma den »Geiselerschießungen« zum Opfer. Annähernd 7.000 jüdische Frauen und Kinder wurden im KZ Sajmiste bei Belgrad während des Frühjahrs 1942 durch den Einsatz eines »Gaswagens« ermordet.

 

Erfassung von männlichen Juden zu Aufräumungsarbeiten vor der Belgrader Festung Kalemegdan, April 1941

Erfassung von männlichen Juden zu Aufräumungsarbeiten vor der Belgrader Festung Kalemegdan, April 1941

 

Erfassung von männlichen Juden zu Aufräumungsarbeiten vor der Belgrader Festung Kalemegdan, April 1941,
PK-Foto: Neubauer
(BA Koblenz)

 

 

 

„ I. Juden [...]

§2
Die Juden haben sich binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe dieser Verordnung bei den serbischen polizeilichen Meldeämtern [...] zu Eintragung in das Judenregister zu melden. [...]

§3
Die Juden unterliegen einer Kennzeichnungspflicht. Sie haben am linken Oberarm eine gelbe Armbinde mit dem Aufdruck „Jude“ zu tragen.

§4
Juden können nicht Träger eines öffentlichen Amtes sein. Die Entfernung aus den Ämtern hat durch die serbischen Behörden umgehend zu erfolgen.

§5
Juden dürfen zum Beruf des Rechtsanwalts, Arztes, Zahnarztes, Tierarztes und Apothekers nicht zugelassen werden. [...]

§6

Zum Wiederaufbau der durch den Krieg entstandenen Schäden besteht für alle Juden beiderlei Geschlechtes im Alter von 14 bis 60 Jahren Arbeitszwang. [...]

§7
Juden ist der Besuch von Theatern, Kinos, Unterhaltungsstätten aller Art, öffentlichen Badeanstalten, Sportplätzen und öffentlichen Märkten verboten.

Der Besuch von Gaststätten ist Juden ebenfalls verboten, soweit nicht bestimmte Gaststätten durch den Militärbefehlshaber in Serbien für den Besuch von Juden zugelassen werden. Diese Gaststätten sind besonders zu kennzeichnen.

[...]

II. Zigeuner

§18
Zigeuner werden den Juden gleichgestellt. Für sie gelten die Bestimmungen dieser Verordnung entsprechend.“

 

Auszug aus einer Verordnung des Militärbefehlshabers in Serbien, 31. Mai 1941
(BA Freiburg)

 

 

"Eichmann schlägt Erschießen vor"

Handschriftlicher Vermerk des Leiters des »Judenreferats« im Auswärtigen Amt, Franz Rademacher, über ein Telefongespräch mit Adolf Eichmann,
13. September 1941
(PAAA Berlin)
 

Die Marginalie befindet sich auf einem Telegramm des deutschen Gesandten in Serbien, Felix Benzler, an das Auswärtige Amt vom 12. September 1941 über die vorgesehene Deportation von Juden aus dem serbischen Internierungslager Sabac.

 

"Nach Auskunft Sturmbannführer Eichmann (...) Aufnahme in Rußland und Generalgouvernement unmöglich, nicht einmal die Juden aus Deutschland können dort untergebracht werden. Eichmann schlägt Erschießen vor."

 

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     Erschießung serbischer Juden     Erschießung serbischer Juden
Erschießung serbischer Juden durch Angehörige einer Nachrichteneinheit
der Wehrmacht, vermutlich Oktober 1941, PK-Foto: Baier
(ECPAD Paris)
 

 

 

„[Ich habe] in den letzten 8 Tagen 2000 Juden und 200 Zigeuner erschiessen lassen nach der Quote 1:100 für bestialisch hingemordete deutsche Soldaten. Und weitere 2200, ebenfalls fast nur Juden, werden in den nächsten 8 Tagen erschossen. Eine schöne Arbeit ist das nicht! Aber immerhin muss es sein, um einmal den Leuten klar zu machen, was es heisst, einen deutschen Soldaten überhaupt nur anzugreifen, und zum anderen löst sich die Judenfrage auf die Weise am schnellsten. Es ist ja eigentlich falsch, wenn man es genau nimmt, dass für ermordete Deutsche, bei denen ja da Verhältnis 1:100 zu Lasten der Serben gehen müsste, nun 100 Juden erschossen werden, aber die haben wir nun mal im Lager gehabt, – schliesslich sind es ja auch serbische Staatsangehörige und sie müssen ja auch verschwinden.“

 

Auszug aus einem Privatschreiben des Chefs der Militärverwaltung in Serbien, Harald Turner, an den Höheren SS- und Polizeiführer in Danzig, Richard Hildebrandt, über die Erschießung männlicher Juden und Roma,
17. Oktober 1941
(StA Nürnberg)

 

 

Vergasung jüdischer Frauen und Kinder im serbischen KZ Sajmiste, 11. April 1942     Vergasung jüdischer Frauen und Kinder im serbischen KZ Sajmiste, 11. April 1942      Vergasung jüdischer Frauen und Kinder im serbischen KZ Sajmiste, 11. April 1942      als *pdf-Datei (186 KB)
 

Schreiben Turners an den Chef des Persönlichen Stabes des Reichsführers SS, Karl Wolff,
über die Vergasung jüdischer Frauen und Kinder im serbischen KZ Sajmiste, 11. April 1942
(BA Berlin)

                        

 


„Im Interesse der Befriedung wurde durch die deutsche Verwaltung zunächst der Einfluß der Juden auf die Öffentlichkeit und die serb. Verwaltung und Wirtschaftsführung ausgeschaltet und die Judenfrage ebenso wie die Zigeunerfrage völlig liquidiert (Serbien einziges Land, in dem Judenfrage und Zigeunerfrage gelöst).“

 

Auszug aus einem Vortrag Turners beim Wehrmachtsbefehlshaber »Südost«, Alexander Löhr, Aufzeichnung, 29. August 1942 (StA Nürnberg)

 

 

 

Text: Florian Dierl

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