Haus der Wannsee-Konferenz


 

 

    

Die Teilnehmer an der Wannsee-Konferenz  

  

 

Das Schaubild mit den Fotos der 15 Konferenzteilnehmer zeigt deren Rangordnung und die jeweils vertretenen Ämter und Ministerien. Es handelte sich um eine Dienstbesprechung auf der zweiten Führungsebene. In den zeitgenössischen Dokumenten findet sich deshalb die Bezeichnung „Staatssekretärs-Konferenz am Großen Wannsee“. Staatssekretäre setzen Entscheidungen praktisch um, die vorher auf oberster politischer Ebene getroffen wurden. Staatssekretäre klären Fragen der Zuständigkeit und sorgen dafür, dass die großen Verwaltungsapparate in der geforderten Weise funktionieren.

 

Adolf Hitler, Heinrich Himmler und die Minister der Regierung waren bei dieser Dienstbesprechung nicht anwesend. Die immer noch gebräuchliche Formulierung vom „Beschluss zur Ermordung aller Juden bei der Wannsee-Konferenz“ ist deshalb falsch. Staatssekretäre konnten keinen Beschluss von einer derartigen Bedeutung fassen! Die Entscheidung zum systematischen Völkermord muss vorher auf höchster Ebene gefallen sein. Das erhaltene Konferenz-Protokoll belegt einen derartigen (vermutlich nur mündlich erteilten) „Führerbefehl“ und über die SS hinaus die Einbeziehung des gesamten deutschen Staatsapparats in dessen Umsetzung. Für die spätere Besprechung von einzelnen Sachfragen waren dann die Fachreferenten zuständig – die „Judenreferenten“ der Ämter und Ministerien. Bei der Besprechung am 20. Januar 1942 war nur der „Judenreferent“ Adolf Eichmann des „Reichssicherheitshauptamtes“ anwesend. Eichmann verfasste das Ergebnisprotokoll und leitete später die Sitzungen der „Judenreferenten“.

 


 

 





 

Die 15 Teilnehmer der Wannsee-Konferenz mit Rangordnung und Behörde
Graphik: Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin


Eingeladen zur Dienstbesprechung hatte Reinhard Heydrich, dessen Amt mit der Durchführung der europaweiten Deportationen beauftragt war. Heydrichs wichtigstes Ziel für die Konferenz war die Durchsetzung seines Anspruchs auf alleinige Federführung bei der „Endlösung der Judenfrage“ und die Erlangung der Zusage zur Amtshilfe seitens der Ministerien.



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