Haus der Wannsee-Konferenz
| Diskussion der Teilnehmer und Ergebnis der Besprechung |
Das Wannsee-Protokoll ist ein Ergebnisprotokoll, keine stenografische Wiedergabe der Besprechung. Es hält vor allem fest, was aus Heydrichs Sicht wichtig war: Seine Bevollmächtigung durch die Reichs- und Parteiführung und das kaum verhüllte Festschreiben dessen, was „Endlösung“ wirklich bedeutete, inklusive Verstrickung der Ministerialbeamten in das Verbrechen.
In einem strittigen Punkt, der von allen behandelten Themen den größten Raum im Protokoll einnimmt (nämlich 4 von insgesamt 15 Seiten), konnte sich Heydrich nicht durchsetzen: Bei der gewünschten Ausweitung der Kreises der aus dem Deutschen Reich zu deportierenden Menschen auf die „Mischlinge“ (Menschen mit jüdischen und „deutschblütigen“ Vorfahren) und auf die jüdischen Partner in „Mischehen“.
Heydrich wollte somit mehr Menschen deportieren, als in der Verordnung von November 1935 zu „Juden“ erklärt wurden!
Zusammenfassung von Heydrichs Vorschlag zur Deportation auch der
„Mischlinge“,
Protokoll S. 10-13.
„Mischlinge 1. Grades“ (ein jüdisches Elternteil) sollten „im Hinblick auf die Endlösung der Judenfrage den Juden gleichgestellt“ sein. Nur diejenigen sollten verschont werden, die mit einem „deutschblütigen“ Ehepartner Kinder hatten. Diese Kinder, sogenannten „Mischlinge 2. Grades“, sollten nur dann deportiert werden, wenn sie wie Juden aussähen, sich so fühlten und benähmen. Alle Ausnahmen seien Überprüfungen zu unterziehen, die im wiederholten Falle auch „zu Ungunsten des Mischlings“ ausfallen könnten. Die ausnahmsweise von der Deportation verschonten „Mischlinge 1. Grades“ müssten sich „freiwillig“ sterilisieren lassen „als Voraussetzung des Verbleibens im Reich“, damit es keine Nachkommen mehr gäbe.
Bei „Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen“ sollte „der jüdische Teil“ deportiert werden. Bei „Ehen von Mischlingen 1. Grades mit Deutschblütigen“ sollte der „Mischling“ deportiert werden, wenn nicht Kinder vorhanden waren, die als eher ‚deutsch’ beurteilt wurden. Bei Ehen von „Mischlingen“ der verschiedenen „Grade“ sollten beide Ehepartner und deren etwa vorhandenen Kinder deportiert werden.
Der einflussreiche Vertreter des Innenministeriums, Dr. Wilhelm Stuckart, der hauptsächlich die antijüdischen Gesetze und Verordnungen der NS-Zeit formuliert hatte, wollte seine Kompetenz hinsichtlich der juristischen Definition von „Jude“ nicht an die SS abgeben – sein Verhalten war wohl eher von machtpolitischen und taktischen Überlegungen, weniger von humanen Gefühlen und der Absicht zur Rettung von Menschenleben bestimmt.
Zur „Lösung der Mischlingsfrage“ fanden unter Leitung Adolf Eichmanns Folgekonferenzen der „Judenreferenten“ statt, die auch zu keinem einvernehmlichen Ergebnis kamen. Da auch Adolf Hitler während des Krieges keine Entscheidung treffen wollte, wurde die „Lösung“ bis in die Zeit „nach dem Endsieg“ vertagt. Das rettete vielen Menschen im Deutschen Reich das Leben. In den besetzten Gebieten hingegen entschied die SS allein darüber, wer als „Jude“ ermordet wurde.
In der nur auf den letzten beiden Seiten des Protokolls kurz angedeuteten Diskussion wurde über Zwangssterilisation und summarische Zwangsscheidungen gesprochen. Dem Vertreter der Kriegswirtschaft, Staatssekretär Erich Neumann, sicherte Heydrich wunschgemäß die vorläufige Ausnahme benötigter jüdischer Rüstungsarbeiter zu. Weil die deutsche Regierung im besetzten Polen bisher im Konflikt zur dort eigenmächtig handelnden SS-Führung stand, war für Heydrich die Protokollierung der uneingeschränkten Zustimmung des Staatsekretärs Dr. Josef Bühler zu seiner Federführung besonders wichtig. Dr. Bühler, von der Regierung des „Generalgouvernements“, und Dr. Alfred Meyer, vom „Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete“, baten sogar, mit „der Endlösung“ in den von ihnen vertretenen Gebieten zu beginnen, da die Juden dort mehrheitlich „arbeitsunfähig“ und gefährlich seien. Außerdem spiele „hier das Transportproblem keine übergeordnete Rolle“, wenn man die „Endlösung gleich in den betreffenden Gebieten selbst“ durchführte. Allerdings müsse „eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden“ – die Mordaktionen sollten also im Verborgenen vonstatten gehen.
Bei einem
zweiten Frühstück besprachen dann die 15 Männer – gebildet, acht mit
Doktortiteln, mit guten Elternhäusern und christlicher Erziehung – „abschließend“
„die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten“ (also die
praktizierten Mordmethoden vom Erschießen bis zum Vergasen). Die
anwesenden Dr. Rudolf Lange und Dr. Eberhard Schöngarth waren schon sehr
‚erfahrene’ Mordexperten aus den besetzten Gebieten. Die Vertreter der
Ministerien waren wohl so überzeugte Rassisten oder funktionierende Bürokraten,
dass ihnen der Appetit dabei nicht vergangen sein dürfte.

Unmittelbar nach der Wannsee-Konferenz versandte Eichmann an alle Gestapostellen im Reich Anweisungen zur Vorbereitung der Deportationen. Die hier abgebildeten „Richtlinien“ zeigen deutlich die Ausklammerung der strittigen Kategorie „Mischlinge“ und der jüdischen Ehepartner einer „Mischehe“. Nach der genannten Verordnung vom 14. 11. 1935 waren „Juden“ Menschen mit mindestens drei jüdischen Großeltern (und alle Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft); „Mischlinge 1. und 2. Grades“ fielen dort nicht unter den Begriff „Jude“. Ausgenommen waren in den „Richtlinien“ (vorerst) auch die jüdischen Rüstungsarbeiter. Staatsarchiv Würzburg, Gestapo Würzburg, Eingangsstempel 22. März 1942.
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