Haus der Wannsee-Konferenz
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VI.1.
Die 'ordentliche' Beraubung der Deportierten: |
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Als erfolgreiche Kinderbuch-Autorin war Else Ury zu einigem Vermögen gekommen. Als „jüdisches Vermögen“ waren Konten und Wertpapiere schon seit Jahren gesperrt. Nur ein kleiner Betrag zum notwendigen Unterhalt durfte monatlich abgehoben werden. Die Banken führten die Werte nach der Deportation an die zuständigen Finanzämter ab. |
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Drei Monate nach Else Urys ‚Flucht’ ins „Ausland (Osten)“ verhängte das Finanzamt Hansa in Berlin-Tiergarten die „Reichsfluchtsteuer“. Diese Summe und die Vermögenssteuer konnten beim Finanzamt verbleiben, während der verbliebene Rest an den Oberfinanzpräsidenten überwiesen werden musste. Bis Ende 1944 waren viele Bank- und Finanzbeamte mit der Verwertung von Frau Urys Besitz beschäftigt. Allein ihre noch vorhandene Akte hat mehr als 50 Seiten, mehr als 100.000 derartiger Akten wurden im Deutschen Reich ‚ordentlich’ und ‚völlig korrekt’ geführt.
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Vermögenserklärung:
nventar und
Bewertung: |
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Verfügung und
Zustellungsurkunde: |
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Brief: |
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Dokumente: Landesarchiv
Berlin, Oberfinanzdirektion Berlin, Else Ury, Aktenzeichen 40/23072.
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