Haus der Wannsee-Konferenz
PROTOKOLL DER WANNSEE-KONFERENZ
20. JANUAR 1942
Hinweis:
Bei dem folgenden Dokument handelt es sich um eine Abschrift des
Exemplars, das im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes in Berlin
(Quelle: Inland IIg177, Blatt 166-180) liegt.
Da es in die HTML-Sprache konvertiert wurde, um im Internet darzustellen, lassen
sich andere
Zeilenumbrüche als im Originaldokument nicht verhindern.
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Ausfertigungen Besprechungsprotokoll
I.
An der am 20.1.1942 in Berlin, Am
Großen Wannsee Nr. 56/58, stattgefundenen Besprechung über die Endlösung der
Judenfrage nahmen teil:
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II.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD,
SS-Obergruppenführer Heydrich , teilte eingangs seine Bestellung zum
Beauftragten für die Vorbereitung der Endlösung der europäischen Judenfrage
durch den Reichsmarschall mit und wies darauf hin, daß zu dieser Besprechung
geladen wurde, um Klarheit in grundsätzlichen Fragen zu schaffen. Der Wunsch des
Reichsmarschalls, ihm einen Entwurf über die organisatorischen, sachlichen und
materiellen Belange im Hinblick auf die Endlösung der europäischen Judenfrage zu
übersenden, erfordert die vorherige gemeinsame Behandlung aller an diesen Fragen
unmittelbar beteiligten Zentralinstanzen im Hinblick auf die Parallelisierung
der Linienführung. K210401 372025
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Die Federführung bei der Bearbeitung der Endlösung der Judenfrage liege ohne Rücksicht auf geographische Grenzen zentral beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei (Chef der Sicherheitspolizei und des SD).
Der
Chef der Sicherheitspolizei und des SD gab sodann einen kurzen Rückblick
über den bisher geführten Kampf gegen diesen Gegner. Die wesentlichsten
Momente bilden a/ die Zurückdrängung der Juden aus den einzelnen Lebensgebieten des deut-schen Volkes, b/ die Zurückdrängung der Juden aus dem Lebensraum des deutschen Volkes.
Im
Vollzug dieser Bestrebungen wurde als einzige vorläufige
Lösungsmöglichkeit die Beschleunigung der Auswanderung der Juden aus dem
Reichsgebiet verstärkt und planmäßig in Angriff genommen. Auf Anordnung des Reichsmarschalls wurde im Januar 1939 eine Reichszentrale für jüdische Auswanderung errichtet, mit deren Leitung der Chef der Sicherheitspolizei und des SD betraut wurde. Sie hatte insbesondere die Aufgabe
a/ alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten Auswanderung der Juden zutreffen, b/ den Auswanderungsstrom zu lenken, c/ die Durchführung der Auswanderung im Einzelfall zu beschleunigen.
Das Aufgabenziel war, auf legale Weise den deutschen Lebensraum von Juden
zu säubern.
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über die Nachteile, die eine solche Auswanderungsforcierung mit sich brachte, waren sich alle Stellen im klaren. Sie mußten jedoch angesichts des Fehlens anderer Lösungsmöglichkeiten vorerst in Kauf genommen werden. Die Auswanderungsarbeiten waren in der Folgezeit nicht nur ein deutsches Problem, sondern auch ein Problem, mit dem sich die Behörden der Ziel- bzw. Einwandererländer zu befassen hatten. Die finanziellen Schwierigkeiten, wie Erhöhung der Vorzeige- und Landungsgelder seitens der verschiedenen ausländischen Regierungen, fehlende Schiffsplätze, laufend verschärfte Einwanderungsbeschränkungen oder -sperren, erschwerten die Auswanderungsbestrebungen außerordentlich. Trotz dieser Schwierigkeiten wurden seit der Machtübernahme bis zum Stichtag 31.10.1941 insgesamt rund 537.000 Juden zur Auswanderung gebracht. Davon
Die Finanzierung der Auswanderung erfolgte durch die Juden bzw. jüdisch-
politischen
Organisationen selbst. Um den Verbleib der verproletarisierten Juden zu
vermeiden, wurde nach dem Grundsatz verfahren, daß die vermögenden Juden
die Abwanderung der vermögenslosen Juden zu finanzieren haben; hier wurde,
je nach Vermögen gestaffelt, eine entsprechende Umlage bzw.
Auswandererabgabe vorgeschrieben, die zur Bestreitung der finanziellen
Obliegenheiten im Zuge der Abwanderung vermögensloser Juden verwandt
wurde. K210403 372027
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Neben dem Reichsmark-Aufkommen sind Devisen für Vorzeige- und
Landungsgelder erforderlich gewesen. Um den deutschen Devisenschatz zu
schonen, wurden die jüdischen Finanzinstitutionen des Auslandes durch die
jüdischen Organisationen des Inlandes verhalten, für die Beitreibung
entsprechender Devisenaufkommen Sorge zu tragen.
Inzwischen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Hinblick auf die Gefahren einer Auswanderung im Kriege und im Hinblick auf die Möglichkeiten des Ostens die Auswanderung von Juden verboten.
III. Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere Lösungsmöglichkeit nach entsprechen der vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten.
Diese Aktionen sind jedoch lediglich als Ausweichmöglichkeiten anzusprechen, doch werden hier bereits jene praktischen Erfahrungen gesammelt, die im Hinblick auf die kommende Endlösung der Judenfrage von wichtiger Bedeutung sind.
Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen rund 11
Millionen Juden in Betracht, die sich wie folgt auf die einzelnen Länder
verteilen: K210404 372028
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Bei den angegebenen Judenzahlen der verschiedenen ausländischen Staaten
handelt es sich jedoch nur um Glaubensjuden, da die Begriffsbestimmungen
der Juden nach rassischen Grundsätzen teilweise dort noch fehlen. Die
Behandlung des Problems in den einzelnen Ländern wird im Hinblick auf die
allgemeine Haltung und Auffassung auf gewisse Schwierigkeiten stoßen,
besonders in Ungarn und Rumänien. So kann sich z.B. heute noch in Rumänien
der Jude gegen Geld entsprechende Dokumente, die ihm eine fremde
Staatsangehörigkeit amtlich bescheinigen, beschaffen.
Der
Einfluß der Juden auf alle Gebiete in der UdSSR ist bekannt. Im
europäischen Gebiet leben etwa 5 Millionen, im asiatischen Raum knapp 1/4
Million Juden.
Die
berufsständische Aufgliederung der im europäischen Gebiet der UdSSR
ansässigen Juden war etwa folgende:
Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in
geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen
Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die
arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei
zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. K210406 372030
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Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem
zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend
behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend,
bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen
ist. (Siehe die Erfahrung der Geschichte.)
Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa vom Westen
nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet einschließlich Protektorat
Böhmen und Mähren wird, allein schon aus Gründen der Wohnungsfrage und
sonstigen sozial-politischen Notwendigkeiten, vorweggenommen werden
müssen.
Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte
Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem Osten
transportiert zu werden. Wichtige Voraussetzung, so führte SS-Obergruppenführer Heydrich weiter aus, für die Durchführung der Evakuierung überhaupt, ist die genaue Festlegung des in Betracht kommenden Personenkreises.
Es ist beabsichtigt, Juden im Alter von über 65 Jahren nicht zu evakuieren, sondern sie einem Altersghetto - vorgesehen ist Theresienstadt - zu überstellen.
Neben diesen Altersklassen - von den am 31.10.1941 sich im Altreich und der Ostmark befindlichen etwa 280.000 Juden sind etwa 30 % über 65 Jahre alt - finden in den jüdischen Altersghettos weiterhin die schwerkriegsbeschädigten Juden und Juden mit Kriegsauszeichnungen (EK I) Aufnahme. Mit dieser K210407 372031
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zweckmäßigen Lösung werden mit einem Schlag die vielen Interventionen ausgeschaltet.
Der Beginn der einzelnen größeren Evakuierungsaktionen wird weitgehend von der militärischen Entwicklung abhängig sein. Bezüglich der Behandlung der Endlösung in den von uns besetzten und beeinflußten europäischen Gebieten wurde vorgeschlagen, daß die in Betracht kommenden Sachbearbeiter des Auswärtigen Amtes sich mit dem zuständigen Referenten der Sicherheitspolizei und des SD besprechen.
In der Slowakei und Kroatien ist die Angelegenheit nicht mehr allzu schwer, da die wesentlichsten Kernfragen in dieser Hinsicht dort bereits einer Lösung zugeführt wurden. In Rumänien hat die Regierung inzwischen ebenfalls einen Judenbeauftragten eingesetzt. Zur Regelung der Frage in Ungarn ist es erforderlich, in Zeitkürze einen Berater für Judenfragen der Ungarischen Regierung aufzuoktroyieren.
Hinsichtlich der Aufnahme der Vorbereitungen zur Regelung des Problems in Italien hält SS-Obergruppenführer Heydrich eine Verbindung zum Polizei-Chef in diesen Belangen für angebracht.
Im besetzten und unbesetzten Frankreich wird die Erfassung der Juden zur Evakuierung aller Wahrscheinlichkeit nach ohne große Schwierigkeiten vor sich gehen können.
Unterstaatssekretär Luther teilte hierzu mit, daß bei tiefgehender
Behandlung dieses Problems in einigen Ländern, so in den nordischen
Staaten, Schwierigkeiten auftauchen werden, und es sich daher empfiehlt,
diese Länder vorerst noch zu- K210408 372032
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rückzustellen. In Anbetracht der hier in Frage kommenden geringen Judenzahlen bildet diese Zurückstellung ohnedies keine wesentliche Einschränkung.
Dafür sieht das Auswärtige Amt für den Südosten und Westen Europas keine großen Schwierigkeiten.
SS-Gruppenführer Hofmann beabsichtigt, einen Sachbearbeiter des Rasse- und Siedlungshauptamtes zur allgemeinen Orientierung dann nach Ungarn mitsenden zu wollen, wenn seitens des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD die Angelegenheit dort in Angriff genommen wird. Es wurde festgelegt, diesen Sachbearbeiter des Rasse- und Siedlungshauptamtes, der nicht aktiv werden soll, vorübergehend vonfiziell als Gehilfen zum Polizei-Attaché abzustellen.
IV. Im Zuge der Endlösungsvorhaben sollen die Nürnberger Gesetze gewissermaßen die Grundlage bilden, wobei Voraussetzung für die restlose Bereinigung des Problems auch die Lösung der Mischehen und Mischlingsfragen ist.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD erörtert im Hinblick auf ein Schreiben des Chefs der Reichskanzlei zunächst theoretisch die nachstehenden Punkte:
1) Behandlung der Mischlinge 1. Grades.
Mischlinge 1. Grades sind im Hinblick auf die Endlösung der Judenfrage den
Juden gleichgestellt. K210409 372033
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Von dieser Behandlung werden
ausgenommen:
Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung müssen stets grundsätzliche Verdienste des in Frage stehenden Mischlings selbst sein. (Nicht-Verdienste des deutschblütigen Eltern- oder Eheteiles.)
Der von der Evakuierung auszunehmende Mischling 1. Grades wird - um jede Nachkommenschaft zu verhindern und das Mischlingsproblem endgültig zu bereinigen - sterilisiert. Die Sterilisierung erfolgt freiwillig. Sie ist aber Voraussetzung des Verbleibens im Reich. Der sterilisierte "Mischling" ist in der Folgezeit von allen einengenden Bestimmungen, denen er bislang unterworfen ist, befreit.
2) Behandlung der Mischlinge 2. Grades.
Die Mischlinge 2. Grades werden grundsätzlich den Deutschblütigen
zugeschlagen, mit Ausnahme folgender Fälle, in denen die Mischlinge
2. Grades den Juden gleichgestellt werden: K210410 372034
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a) Herkunft des Mischlings 2. Grades aus
b) Rassisch besonders ungünstiges Erscheinungsbild
c) Besonders schlechte polizeiliche und politische
Auch in diesen Fällen sollen aber dann Ausnahmen nicht gemacht werden, wenn der Mischling 2. Grades deutschblütig verheiratet ist.
3) Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen
Von Einzelfall zu Einzelfall muß hier entschieden werden, ob der jüdische Teil evakuiert wird, oder ob er unter Berücksichtigung auf die Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf die deutschen Verwandten dieser Mischehe einem Altersghetto überstellt wird.
4) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Deutschblütigen.
a) Ohne Kinder
Sind aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen, wird der Mischling 1. Grades
evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt. (Gleiche Behandlung wie bei
Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen, Punkt 3.)
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b) Mit Kindern.
Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen (Mischlinge 2. Grades), werden sie, wenn sie den Juden gleichgestellt werden, zusammen mit dem Mischling 1. Grades evakuiert bzw. einem Ghetto überstellt. Soweit diese Kinder Deutschen gleichgestellt werden (Regelfälle), sind sie von der Evakuierung auszunehmen und damit auch der Mischling 1. Grades.
5) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen 1. Grades oder Juden.
Bei diesen Ehen (einschließlich der Kinder) werden alle Teile wie Juden
6) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen 2. Grades.
Beide Eheteile werden ohne Rücksicht darauf, ob Kinder vorhanden sind oder nicht, evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt, da etwaige Kinder rassenmäßig in der Regel einen stärkeren jüdischen Bluteinschlag aufweisen, als die jüdischen Mischlinge 2. Grade).
SS-Gruppenführer
Hofmann steht auf dem Standpunkt, daß von der Sterilisierung weitgehend Gebrauch
gemacht werden muß; zumal der Misch- K210412 372036
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ling, vor die Wahl gestellt, ob er evakuiert oder sterilisiert werden soll, sich lieber der Sterilisierung unterziehen würde.
Staatssekretär Dr. Stuckart stellt fest, daß die praktische
Durchführung der eben mitgeteilten Lösungsmöglichkeiten zu Bereinigung der
Mischehen- und Mischlingsfragen in dieser Form eine unendliche
Verwaltungsarbeit mit sich bringen würde. Um zum anderen auf alle Fälle
auch den biologischen Tatsachen Rechnung zu tragen, schlug
Staatssekretär Dr. Stuckart vor, zur Zwangssterilisierung zu
schreiten. Zur Vereinfachung des Mischehenproblems müßten ferner Möglichkeiten überlegt werden mit dem Ziel, daß der Gesetzgeber etwa sagt: "Diese Ehen sind geschieden".
Bezüglich der Frage der Auswirkung der Judenevakuierung auf das Wirtschaftsleben erklärte Staatssekretär Neumann , daß die in kriegswichtigen Betrieben im Arbeitseinsatz stehen den Juden derzeit, solange noch kein Ersatz zur Verfügung steht, nicht evakuiert werden könnten.
SS-Obergruppenführer Heydrich wies darauf hin, daß diese Juden nach den von ihm genehmigten Richtlinien zur Durchführung der derzeit laufenden Evakuierungsaktionen ohnedies nicht evakuiert würden.
Staatssekretär Dr. Bühler stellte fest, daß das Generalgouvernement es begrüßen würde, wenn mit der Endlösung dieser Frage im Generalgouvernement begonnen würde, weil einmal hier das Transportproblem keine übergeordnete Rolle spieltK210413 372037
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und arbeitseinsatzmäßige Gründe den Lauf dieser Aktion nicht behindern würden. Juden müßten so schnell wie möglich aus dem Gebiet des Generalgouvernements entfernt werden, weil gerade hier der Jude als Seuchenträger eine eminente Gefahr bedeutet und er zum anderen durch fortgesetzten Schleichhandel die wirtschaftliche Struktur des Landes dauernd in Unordnung bringt. Von den in Frage kommenden etwa 2 1/2 Millionen Juden sei überdies die Mehrzahl der Fälle arbeitsunfähig.
Staatssekretär Dr. Bühler stellt weiterhin fest, daß die Lösung der Judenfrage im Generalgouvernement federführend beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD liegt und seine Arbeiten durch die Behörden des Generalgouvernements unterstützt würden. Er hätte nur eine Bitte, die Judenfrage in diesem Gebiete so schnell wie möglich zu lösen.
Abschließend wurden die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten besprochen, wobei sowohl seitens des Gauleiters Dr. Meyer als auch seitens des Staatssekretärs Dr. Bühler der Standpunkt vertreten wurde, gewisse vorbereitende Arbeiten im Zuge der Endlösung gleich in den betreffenden Gebieten selbst durchzuführen, wobei jedoch eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden müsse.
Mit der Bitte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an die Besprechungsteilnehmer, ihm bei der Durchführung der Lösungsarbeiten entsprechende Unterstützung zu gewähren, wurde die Besprechung geschlossen.
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© Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin 2006