Haus der Wannsee-Konferenz
Wolfgang Benz (Zentrum für Antisemitismusforschung, TU Berlin)
Die stille Villenstraße „Am Großen Wannsee“ gehört zu den ganz feinen Adressen in Berlin. Hier hatte die „Stiftung Nordhav“ Ende der 30er Jahre das Anwesen Nummer 56-58 erworben. Das pompose Domizil eines Industriellen sollte als Erholungsort für Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der SS und deren Angehörige dienen. Hausherr und Gründer der Stiftung war Reinhard Heydrich. Als Chef des Reichssicherheitshauptamtes, der Polizei und Geheimdienstzentrale des NS-Staates, war er einer der wichtigsten Männer des Regimes, wichtiger als fast alle Reichsminister; Weisungen empfing er, von Hitler abgesehen, nur von Göring als dem zweiten Mann im Staat und vom Reichsführer SS Heinrich Himmler, seinem unmittelbaren Chef.
Zu einer „Besprechung mit anschließendem Frühstück“ hatte Heydrich, für das zuständig, was im NS-Jargon „Gesamtlösung der Judenfrage in Europa“ hieß, in die Villa am Großen Wannsee in Berlin geladen. Die Sitzung sollte ursprünglich im Dezember 1941 stattfinden, war aber kurzfristig verschoben worden. Die Einladung war dringlich, „da die zur Erörterung stehenden Fragen keinen längeren Aufschub zulassen“ (1). Am 20. Januar 1942 um 12.00 Uhr versammelten sich 15 wichtige Männer unter Heydrichs Vorsitz: Beamte der Staatssekretärsebene aus dem Reichsinnenministerium, dem Auswärtigen Amt, dem Justizministerium, der Reichskanzlei, der Parteikanzlei sowie anderen Behörden des Staates und der NSDAP, ebenso wie Offiziere höchster Dienststellen. Das Protokoll führte mit Hilfe einer unbekannten Sekretärin, der einzigen anwesenden Frau, SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, Judenreferent im Reichssicherheitshauptamt und damit einer der Bürokraten, die für die Logistik des Völkermords zuständig waren.
Auf der Tagungsordnung stand, kaum getarnt durch die nationalsozialistische Sprachregelung, die Ermordung möglichst aller in Europa lebenden Juden. Das war längst höheren Ortes beschlossen, es ging jetzt um die Organisation des Genozids, um die „Parallelisierung der Linienführung“, wie Heydrich es ausdrückte, um zeitliche und regionale Präferenzen, schließlich um den Personenkreis, ob und wie „Mischlinge“ oder gar jüdische Partner in „Mischehe“ in das Mordprogramm einzubeziehen seien. Es wurde nicht gestritten, nicht gekämpft, kaum diskutiert auf dieser Konferenz über den Mord an den Juden Europas. Die hohen Beamten und Offiziere waren sich in gehobener Stimmung einig und wetteiferten in der Zustimmung zur „Endlösung der Judenfrage“. Zweifel oder Skepsis, gar Einwände äußerte keiner. Adolf Eichmann beschrieb bei seinem Prozess in Jerusalem zwei Jahrzehnte später die Gemütsverfassung der Herren als allseitige „freudige Zustimmung“.
Die gute Stimmung hielt an, als die Herren fertig waren, gefrühstückt hatten und die meisten gegangen waren. Heydrich blieb mit Gestapochef Heinrich Müller und dem Referenten Eichmann zufrieden zurück. Man saß beisammen, trank Cognac, und Heydrich gab dabei Anweisungen, wie er das Protokoll haben wollte.
Die Staatssekretärs-Besprechung (die keinen offiziellen Titel hatte, im Protokoll heißt es „Besprechung über die Endlösung der Judenfrage“) hatte nicht allzu lange gedauert, vielleicht eine Stunde oder zwei, sicher nicht viel länger (exakt festgehalten wurde das nirgendwo), und es hatte keine kontroverse Diskussion gegeben. War denn aber ein dramatisches Ringen, gar ein Kampf der Bürokraten mit den SS-Offizieren um das Schicksal der europäischen Juden zu erwarten gewesen? Eichmann war bemüht, das nachträglich anzudeuten, als er beim Verhör in Jerusalem im Frühjahr 1960 die Atmosphäre nach getaner Arbeit beschrieb: „Die Stimmung fand ihren sichtbaren Niederschlag in der aufgelockerten und zufriedenen Haltung Heydrichs. Er hatte sicherlich auf dieser Konferenz die größten Schwierigkeiten erwartet gehabt (2).
Der Irrtum, bei dieser Konferenz am Großen Wannsee sei der Judenmord beschlossen worden, ist weit verbreitet. Eine Verabredung zur Ausrottung von Millionen Menschen hätte die Kompetenz der Besprechungsteilnehmer aber erheblich überstiegen. Die Tragödie des Massenmords an den Juden war auch schon Wirklichkeit. Auf sowjetischem Territorium wurde längst gemordet und der Vollzug wurde regelmäßig und korrekt nach Berlin gemeldet. Im Tätigkeitsbericht der Einsatzgruppen, der mobilen Mordeinheiten der SS, hieß es für den Oktober 1941 in der monströsen Bilanz des Massakers von Babij Jar: „In Kiew wurden sämtliche Juden verhaftet und am 29. und 30.9. insgesamt 33.771 Juden exekutiert. Geld, Wertsachen und Bekleidung wurden sichergestellt“ (3). Auch Morde mit Hilfe von Giftgas waren im Lager Chelmno seit Anfang Dezember 1941 im Gange, in Belzec in Ostpolen befand sich eine Vernichtungsstätte im Bau. Die Zeit der Pogrome und Exzesse wurde gerade abgelöst durch die Phase des systematischen, industriell perfektionierten Mordes. Mindestens eine halbe Million Menschen war dem Judenmord bis zu der Besprechung im Januar 1942 schon zum Opfer gefallen.
Die Wannsee-Konferenz war kurz, weil die versammelten Funktionsträger des NS-Staates in der Sache einig und von deren Notwendigkeit überzeugt waren. Es ging um die Effizienz und das System des Mordens, um die Dimension, nicht um Grundsätzliches. Die Veranstalter waren zufrieden. Heydrich hatte den Herren das Notwendige mitgeteilt, Zustimmung gefunden, ihre Anregungen protokollieren lassen. SS-Obersturmbannführer Eichmann, Referent im Reichssicherheitshauptamt und dort zuständig für „Judenangelegenheiten und Räumungsangelegenheiten“ - der später bei seinen Vernehmungen in Israel nicht müde wurde zu beteuern, welch kleines Rädchen im Getriebe, welch untergeordneter Aktentaschenträger er gewesen sei, der nur am Protokolltisch in der Ecke saß und zuhörte, was die hohen Chargen sprachen - Eichmann also, der Judendezernent in der Reichszentrale der Polizei im Range eines Oberstleutnants, hat auch überliefert, dass die Erörterung in recht offener Sprache stattfand. Er habe fürs Protokoll glätten und „gewisse Auswüchse“, einen gewissen „Jargon“ abmildern, „in dienstliche Worte“ kleiden müssen.
Die entsprechenden Passagen des Protokolls lesen sich trotzdem noch wie Klartext, jedenfalls für alle, die mit der Sprache des SS-Staats vertraut sind. Im Protokoll der Staatssekretärs-Besprechung im SS-Gästehaus am Wannsee wird das Geschick, das elf Millionen Juden zugedacht war, unmissverständlich prognostiziert. Die zentrale Stelle lautet: „Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist “ (4).
Die restlose Ausrottung aller Juden in ganz Europa wurde also als bereits beschlossene Sache angekündigt, und mindestens die Hälfte der Besprechungsteilnehmer hatte auch ganz konkrete Vorstellungen, wie die Massenmorde verübt wurden oder noch begangen werden sollten. Natürlich mussten sie nicht die Vokabeln Totschlagen, Vergasen, Erschießen benutzen (für Mord hielten sie die beabsichtigte Ausrottung der Juden ohnehin nicht, sondern für einen Akt der Staatsräson, den ihnen die NS-Rassenideologie zwingend gebot), sie waren ja gebildete und wohlerzogene Leute oder doch wenigstens Männer von Rang und Stand, zusammengekommen zur Erledigung von Staatsgeschäften. Jedenfalls wussten sie genau, was mit den Worten „Aussiedlung“, „Endlösung“, „Sonderbehandlung“, „Evakuierung“ gemeint war.
Heydrich gab zu Beginn der Konferenz einen Überblick über „den bisher geführten Kampf gegen diesen Gegner“. Das Ziel sei gewesen, „auf legale Weise den deutschen Lebensraum von Juden zu säubern“. Angesichts des Fehlens besserer Lösungsmöglichkeiten habe man die Auswanderung der Juden forciert und zwar auf Kosten der Juden. Inzwischen habe der Reichsführer SS „im Hinblick auf die Möglichkeiten des Ostens“ die Auswanderung von Juden verboten. Was das verräterische Wörtchen „legal“ im Munde eines hohen Verantwortungs- und Würdenträgers bei der Darlegung staatlichen Handelns bedeutete, das hat keiner am Konferenztisch gefragt. Auch nicht der Staatssekretär Roland Freisler vom Reichsjustizministerium.
Wovon die Rede und was beabsichtigt war, wusste auch der Vertreter des Auswärtigen Amts, Unterstaatssekretär Martin Luther, ganz genau. War seine Behörde doch dabei, Druck auf die Regierungen der von Deutschland abhängigen Staaten wie Kroatien und Slowakei, Rumänien, Ungarn und Bulgarien auszuüben, damit sie die Juden auf ihren Territorien verfolgten und den Deutschen zur Deportation auslieferten. Im Oktober 1941 war sogar ein hoher Beamter des Auswärtigen Amts nach Belgrad gereist, um herauszufinden, „ob nicht das Problem der 8.000 jüdischen Hetzer, deren Abschiebung von der Gesandtschaft gefordert wurde, an Ort und Stelle erledigt werden könne“ (5). Die Erledigung war zu der Zeit bereits im Gang. Ende Oktober 1941 wurden in der Nähe von Belgrad Tausende serbische Juden und „Zigeuner“ erschossen. Und zwar von der Wehrmacht, angeblich als Repressalie. Der für eines der Massaker verantwortliche Oberleutnant berichtete mit vielen Einzelheiten über die Aktion („das Ausheben der Gruben nimmt den größten Teil der Zeit in Anspruch, während das Erschießen selbst sehr schnell geht, 100 Mann 40 Minuten“ oder „das Erschießen der Juden ist einfacher als das der Zigeuner“ (6). Die Weltöffentlichkeit war über die Nachrichten aus dem deutschen Herrschaftsgebiet entsetzt, d. h. sie nahm zur Kenntnis, was zu erfahren war, und ging - wie es auch heute üblich ist, wenn die Medien über einen Genozid oder über Massaker an ethnischen Gruppen irgendwo in Afrika berichten - resigniert zur Tagesordnung über. Dabei konnten sogar die Deutschen, die es wollten, alles erfahren, etwa durch eine Rundfunkansprache Thomas Manns über BBC London.
Schon vor der Wannsee-Konferenz hatte Heydrich es kundgetan, und am 20. Januar 1942 machte er gleich zu Beginn noch einmal deutlich, dass die Kompetenz zur „Endlösung der europäischen Judenfrage“ ausschließlich, zentral und ohne geographische Begrenzung beim Reichsführer SS Himmler bzw. bei ihm als dessen Beauftragtem lag. Seine „Bestallungsurkunde“ (7) in Gestalt einer von Göring unterzeichneten Ermächtigung vom 31. Juli 1941 (die einen im Januar 1939 empfangenen Auftrag fortschrieb und erweiterte) hatte Heydrich in Fotokopie allen Einladungen beigelegt. Hauptzweck der Konferenz am Großen Wannsee war, diese Tatsache den beteiligten hohen Reichsinstanzen klarzumachen, um Reibungsverluste beim gemeinsam erstrebten Ziel eines judenfreien Europas zu vermeiden.
Weil das Erschießen so mühsam und teuer war und weil es die Nerven der Schützen strapazierte, hatten die Zuständigen bald nach erträglicheren Methoden des Mordens gesucht - erträglicher für die Mörder. Kurz vor der Wannsee-Konferenz, im Dezember 1941, waren deshalb „Gaswagen“, zu Mordwerkzeugen umgerüstete LKWs, in Dienst gestellt worden. Damit konnte man bei kurzer Fahrt bis zu sechzig Menschen auf einmal töten. Ein Kommandoangehöriger beschrieb später vor Gericht den Vorgang: „Der Wagen stand mit der Türöffnung an der Rampe, und ich sah dann, dass die Juden, die in den Keller geführt worden waren, über die Rampe in den offenen Gaswagen stiegen. Nachdem sich alle Menschen in dem Gaswagen befanden, schloss der Fahrer des Wagens die Flügeltür und verriegelte diese. Anschließend setzte er den Motor des Wagens in Betrieb. Kurz darauf erscholl aus dem Inneren des Wagens Schreien und Stöhnen. Auch wurde von innen gegen die Wände geklopft. Mir war jetzt klar, dass die darin befindlichen Menschen mit Gas umgebracht würden. Nach etwa 10 Minuten verstummten die Leute, so dass ich nun wusste, dass die Menschen tot waren (8). Der Tod im Gaswagen war langsam und qualvoll. Aber die Mörder waren mit der Methode sehr zufrieden. So berichtete der „Inspekteur der Gaswagen“ an seine vorgesetzte Dienststelle: „Seit Dezember 1941 wurden beispielsweise mit drei eingesetzten Wagen 97.000 verarbeitet, ohne dass Mängel an den Fahrzeugen auftraten (9).
Die Gaswagen schonten zwar die Nerven der Tötungskommandos, aber ihre Kapazität war zu gering, zum Völkermord brauchte man effektivere Methoden. Sie wurden seit September 1941 im Konzentrationslager Auschwitz ausprobiert. Zyklon B, ursprünglich als Desinfektionsmittel entwickelt und verwendet, wurde zur wichtigsten Methode des Massenmords. Das hochwirksame blausäurehaltige Gas, das sich leicht und für die Mörder gefahrlos aus einer Kieselgur-Bindung freisetzen ließ, war bei den „Euthanasie“-Aktionen zur Ermordung Behinderter erstmals angewendet worden.
Seit Oktober 1941 rollten die Deportationszüge der Deutschen Reichsbahn, ihr Ziel waren zuerst die Ghettos von Lodz und Riga, dann Theresienstadt und andere Durchgangsstationen vor den Todeslagern im Osten, in denen das auf der Wannsee-Konferenz vorgestellte Programm zu einem beträchtlichen Teil schon verwirklicht wurde. Sechs Millionen Juden (nicht weniger, eher mehr) sind „im Zuge der Endlösung der Judenfrage“ ermordet worden, in oft öffentlichen Massakern während der Eroberung polnischen, sowjetischen, jugoslawischen Territoriums in den Jahren 1939 bis 1941, dann von Ende 1941 bis Ende 1944 in zunehmender Perfektion in den eigens errichteten Vernichtungslagern Chelmno (Kulmhof), Auschwitz-Birkenau, Belzec, Sobibor, Treblinka und Lublin-Majdanek.
Die Beamten, NSDAP-Funktionäre und SS-Offiziere, die an der Wannsee-Konferenz teilnahmen, lauschten aufmerksam dem, was Heydrich vortrug. Die wenigen Wortmeldungen, die das Protokoll verzeichnet, waren fast ausnahmslos drängender Natur, wie die Bitte des Staatssekretärs Dr. Josef Bühler aus Krakau, mit der „Endlösung“ nach Möglichkeit im Generalgouvernement, auf polnischem Territorium, zu beginnen. Staatssekretär Stuckart vom Reichsinnenministerium überbot den SS-Gruppenführer Hofmann vom „Rasse- und Siedlungshauptamt“, der dafür plädierte, von der Sterilisierung der „Mischlinge“ weitgehend Gebrauch zu machen, mit der Forderung, durch Zwangssterilisierungen die Mischehen- und Mischlingsfragen ein für allemal zu bereinigen. Mit der Erörterung, wie „Mischlinge“ und jüdische Partner in „Mischehen“ künftig zu behandeln seien, begaben sich die Konferenzteilnehmer auf Neuland. Bislang war dieser Personenkreis, abgestuft in mehreren Kategorien, zwar diskriminiert, aber (noch) nicht physisch existentiell gefährdet. Das sollte sich nach den Ausführungen Heydrichs ändern. Zur Debatte stand die Ausdehnung der Nürnberger Gesetze von 1935, die ja die „Rechts“-Grundlage aller Ausgrenzung der Juden bildeten.
Beabsichtigt war, irgendwann auch die im relativen Schutz von „Mischehen“ Lebenden und deren Abkömmlinge in die „Endlösung“ einzubeziehen. Dazu bedurfte es noch der Definition, wer als „Jude“, wer als „Deutscher“ gelten sollte. Für diese Entscheidung auf Leben und Tod, die Zehntausende Menschen im Deutschen Reich und Hunderttausende in Europa betreffen würde, schlug Heydrich vor, die „Mischlinge 1. Grades“ grundsätzlich den Juden zuzurechnen. Die „Mischlinge 2. Grades“ sollten dagegen generell als „deutschblütig“ gelten. Ausnahmen waren vorgesehen, und zwar wurden bei den »Mischlingen 1. Grades“ besondere Verdienste die Gleichstellung mit Deutschen ermöglichen. Bedingung wäre allerdings die „freiwillige Sterilisierung“. Bei den „Mischlingen 2. Grades“ sollten dagegen diejenigen, die ein „rassisch besonders ungünstiges Erscheinungsbild“ boten, als Juden behandelt, also deportiert und ermordet werden. Zwar hatte die Debatte für die „Mischlinge“ keine unmittelbaren Folgen, aber sie zeigte die unerbittliche Entschlossenheit des NS-Regimes, planmäßig und kaltblütig, bürokratisch und berechnend alle Juden, derer man habhaft werden konnte, zu ermorden. Für diese Absicht steht die Wannsee-Konferenz insgesamt als historisches Indiz.
Weil das Protokoll der Wannsee-Konferenz ein zentrales Instrument des Judenmordes ist, bezweifeln Holocaustleugner, die sich „Revisionisten“ nennen, die Echtheit des Schriftstücks. Viel Mühe verwenden sie darauf, das Protokoll als „Fälschung“ zu „entlarven“. Die Methoden der Fanatiker sind rabulistisch, die Argumente durchsichtig, die Absicht ist eindeutig: Mit der Falsifizierung des Dokumentes soll die Tatsache, die sie leugnen, der Judenmord, aus der Welt geschafft werden.
Das Verfahren, das allenfalls Rechtsextreme beeindruckt, deren Weltbild zementiert ist und der Bestätigung bedarf, besteht in der selektiven Betrachtung, der Isolierung von Einzelheiten und dem Aufbau eines „Beweis“-Gebäudes, zu dem alle möglichen Bausteine fern aller Logik zusammengetragen werden. So wird unterstellt, das Wannseeprotokoll sei der einzige Beweis für den Völkermord, und die Unterstellung wird untermauert durch die Negierung des historischen Kontextes. Einzelheiten werden aus dem Zusammenhang gelöst, Formalia überbewertet, mit bürokratischen und wissenschaftlichen Termini wird ebenso manipulativ verfahren wie mit der Literatur. Revisionistische Autoren dilettieren mit den Methoden der Geschichtswissenschaft, instrumentalisieren und fälschen Texte und manipulieren Tatsachen, zitieren sich gegenseitig, um Beweisketten aufzubauen. Man müsste derlei nicht ernst nehmen, hätte es nicht politische Absicht, die auf Naivität und Unkenntnis spekuliert und wenigstens als Teilerfolg Zweifel und Unsicherheit nährt.
Was war nun - wenn nichts beschlossen wurde, wenn das Ereignis nicht der Anfang vom Holocaust war - in der Villa Am Großen Wannsee 56-58 am 20. Januar 1942 geschehen? Herren in Uniform und Herren in Zivil (gut die Hälfte von ihnen schmückte sich mit Doktortiteln) hatten die beabsichtigte Ermordung von elf Millionen Menschen zur Kenntnis genommen und über Möglichkeiten der Erweiterung des Personenkreises der Opfer debattiert. Als Bürokraten und Funktionäre hatten sie auf Einladung des Ranghöchsten unter ihnen (SS-Obergruppenführer Heydrich war nicht nur Chef des Reichssicherheitshauptamtes, sondern auch amtierender „Reichsprotektor in Böhmen und Mahren“) pflichtgemäß agiert.
Die Herren behandelten die causa „Völkermord“ als einen Verwaltungsakt. Viel beschäftigt wie sie waren, vergaßen sie auch bald wieder, woran sie mitgewirkt hatten. 1947 wurde eine der insgesamt 30 Ausfertigungen des Protokolls in den Akten des Auswärtigen Amtes gefunden. Die damals noch greifbaren Teilnehmer der Wannsee-Konferenz wurden verhört. Dieses Geschäft oblag einem ehemals preußischen Beamten, der als Jude noch rechtzeitig hatte auswandern können. Jetzt war Robert Kempner Amerikaner und arbeitete für die Anklage des Nürnberger Militärgerichtshofs. Staatssekretär a. D. Erich Neumann, der bei der Wannsee-Konferenz die Behörde „Vierjahresplan“ vertreten hatte, leugnete seine Teilnahme an der Veranstaltung. Wie sein Kollege Gerhard Klopfer von der Parteikanzlei, der von der ganzen mörderischen Judenverfolgung nichts gewusst haben wollte (nur von „Aussiedlung“ sei die Rede gewesen), zog sich Neumann darauf zurück, dienstlich mit Judensachen überhaupt nichts zu tun gehabt zu haben. Kempner machte ihn darauf aufmerksam, dass er laut Protokoll als einziger doch am 20. Januar 1942 etwas zugunsten der Juden vorgebracht habe: Die Deportation rüstungswichtiger Zwangsarbeiter sollte nach seinem Wunsch erst erfolgen, wenn Ersatz für sie gefunden sei.
Die Villa am Großen Wannsee, die im Januar 1942 Schauplatz der Konferenz über die „Endlösung“ gewesen war, diente bis Kriegsende weiterhin der SS als repräsentativer Rahmen für Tagungen, Konferenzen und Empfänge, 1944 auch als Internierungsort im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler. Nach Kriegsende wurde das Gebäude geplündert, dann erst von der Roten Armee und anschließend von der US-Army genutzt. Auch jüdische Kinder aus einem nahe gelegenen Wohnlager für „displaced persons“ wurden in der Wannseevilla gepflegt. 1947 kam das Haus in den Besitz des Berliner Magistrats, der es an die SPD vermietete.
Die Sozialdemokraten nutzten das Haus als Bildungsstätte, nannten es „August-Bebel-Institut“ und warben für „Das Haus am Wannsee“ mit einem Prospekt, in dem es hieß: „Freie, kritisch denkende Funktionäre wollen wir heranbilden. Denen, die nach 15-jähriger Unterbrechung erstmalig wieder die Möglichkeit zur Schulung haben, wollen wir politisches Gedankengut neu vermitteln, den jungen Genossen eine erste Grundlage für politisches Denken und Handeln mit auf den Weg geben. Für die Dauer des Lehrganges werdet ihr hier wohnen, damit ihr, losgelöst von den kleinen Sorgen des Alltags, ungestört lernen könnt. Mitten in einem herrlichen Park, unmittelbar am schönen Wannsee gelegen, birgt es nicht nur geeignete Unterrichtsund Arbeitsräume, sondern bietet auch Raum für Erholung und Freude“ (10). Einen Hinweis auf die vorherige Nutzung der Bildungsstätte gab es nicht. 1952 trennte sich die SPD von dem Objekt, das nun Landschulheim des Berliner Bezirks Neukölln wurde.
Ein Mann, der Auschwitz-Überlebende Joseph Wulf, bemühte sich seit den 60er Jahren, die Öffentlichkeit auf die monströse Bedeutung des Ortes aufmerksam zu machen. Der erfolgreiche Autor wichtiger Dokumentationen zur Geschichte des Nationalsozialismus und der Judenverfolgung, dem freilich die Anerkennung der Historikerzunft zu seinem Schmerz fehlte, gründete im Sommer 1966 den Verein „Internationales Dokumentationszentrum zur Erforschung des Nationalsozialismus und seiner Folgeerscheinungen“, das in der Wannseevilla ein Domizil finden sollte. Trotz prominenter Unterstützung, auch durch den Regierenden Bürgermeister Willy Brandt, war der Initiative kein Erfolg beschieden. 1972 löste sich der Verein auf.
Zwei gleich lautende Gedenktafeln am Hauseingang und am Gartentor des Grundstücks Am Großen Wannsee 56-58 waren nach dem Scheitern von Wulfs Initiative die einzigen Hinweise auf die Bedeutung des Ortes. Die Tafel am Grundstückseingang fiel mehrfachen Beschädigungen schließlich ganz zum Opfer. Joseph Wulf schied 1974 resigniert aus dem Leben. Seinem Sohn hatte er geschrieben „Ich habe hier 18 Bücher über das Dritte Reich veröffentlicht, und das alles hatte keine Wirkung. Du kannst dich bei den Deutschen tot dokumentieren, es kann in Bonn die demokratischste Regierung sein, und die Massenmörder gehen frei herum, haben ihr Häuschen und züchten Blumen (11).
Erst in den achtziger Jahren begannen Wulfs Pläne doch noch Gestalt anzunehmen. Zum 50. Jahrestag, im Januar 1992, wurde das Haus der Wannsee-Konferenz als Gedenk- und Bildungsstätte eröffnet. Getragen vom Verein „Erinnern für die Zukunft“, gefördert mit öffentlichen Mitteln, ist das Haus zentraler Bestandteil der deutschen Erinnerungskultur.
Literatur:
Wolfgang Benz, Der Holocaust, München 2005 (6. Aufl.)
Christopher Browning, Die Entfesselung der „Endlösung“. Nationalsozialistische Judenpolitik 1939-1942, München 2003.
Henry Friedländer, Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung, Berlin 1997.
Saul Friedländer, Die Jahre der Vernichtung. Das Dritte Reich und die Juden 1939-1945, München 2006.
Peter Klein, Die Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942. Analyse und Dokumentation, Berlin o.J. (1995).
Peter Longerich, Politik der Vernichtung. Eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung, München 1998.
Peter Longerich, Die Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942. Planung und Beginn des Genozids an den europäischen Juden, Berlin 1998.
Kurt Pätzold, Erika Schwarz, Tagesordnung: Judenmord. Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942, Berlin 1992.
Mark Roseman, Die Wannsee-Konferenz. Wie die NS-Bürokratie den Holocaust organisierte, München 2002.
Johannes Tuchel, Am Großen Wannsee 56-58. Von der Villa Minoux zum Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin 1992.
Die Wannsee-Konferenz und der Völkermord an den europäischen Juden. Katalog der ständigen Ausstellung, Berlin 2006.
1) Faksimile des Einladungsschreibens u. a. abgedruckt in Peter Longerich, Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942: Planung und Beginn des Genozids an den europäischen Juden, Berlin 1998, Anhang.
2) Zit. nach Bernd Nellessen, Der Prozess von Jerusalem. Ein Dokument, Düsseldorf 1964, S. 157.
3) Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD: Ereignismeldung UdSSR Nr. 101, 2. 10. 1941, Nürnberger Dokument NO 3137.
4) Besprechungsprotokoll, Faksimile bei Longerich, Die Wannsee-Konferenz.
5) Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen NS-Tötungsverbrechen 1945-1999, bearb. von C. E Rioter und D. W. De Mildt, Amsterdam und München 2003, S. 46.
6) Walter Manoschek, „Serbien ist judenfrei“. Militärische Besatzungspolitik und Judenvernichtung in Serbien 1941/42, München 1993, S. 101.
7) Faksimile bei Longerich, Die Wannsee-Konferenz.
8) Aussage Wilhelm Heukelbach Staatsanwaltschaft Bonn, zit. nach Eugen Kogon u. a. (Hrsg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, Frankfurt a. M. 1983, S. 125.
9) Bericht 5. Juni 1942, ebenda. S. 84.
10)
Aus dem Werbeprospekt des August-Bebel-Instituts, zit. nach Katalog der
ständigen Ausstellung
- Haus der Wannsee-Konferenz,
Berlin 2006, S. 192.
11) Joseph Wulf an seinen Sohn
1974, ebenda, S. 178.
Erschienen in Tribüne, Jg. 45 (2006), Nr. 4, S. 164-170.
Abgedruckt auf der website der Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz mit schriftlicher Genehmigung von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Benz vom 24.05.2007.
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