Haus der Wannsee-Konferenz
Gedenk- und Bildungsstätte
Dr.
Norbert
Kampe
Direktor der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz
Das
Ergebnis-Protokoll der interministeriellen Besprechung vom 20.
Januar 1942 über die „Endlösung der Judenfrage“ im Gästehaus der SS Am Großen Wannsee
56-58 gilt seit der Entdeckung durch das Team des US-Anklägers Robert Kempner in Berlin im
Jahre 1947 zu Recht als ein Schlüsseldokument des Genozids an den europäischen Juden. Aus
dem Protokolltext geht ungeachtet aller Tarnfloskeln und gespreizter bürokratischer Sprache
eindeutig hervor, dass nach den bereits durchgeführten diversen Deportationen und
Mordaktionen nun die systematische Deportation und Ermordung aller europäischen
Juden das Ziel der vereinten Anstrengungen reichsdeutscher Judenpolitik sei.
Auf
dieses Schlüsseldokument konzentrieren sich seit Jahren Alt- und Neonazis und deren
‚Historiker’. Diese so genannten Revisionisten - ein weltweites Netz von sich in
Buchpublikationen und im Internet gegenseitig zitierenden selbsternannten ‚Historikern’
und ‚Experten’ - bestreiten oder verharmlosen den Völkermord. Dem „Weltjudentum“
sei es international gelungen, sich durch Lügen und Fälschungen materielle und politische
Vorteile zu verschaffen, etwa zugunsten des Aufbaus eines jüdischen Staates in Palästina.
Deutschland sei durch historische Fälschungen zu immensen Zahlungen an Israel gezwungen
worden und Deutschland solle in ‚ewiger Schuldknechtschaft’ gehalten werden.
Auch
für die Revisionisten ist also das Wannsee-Protokoll ein Schlüsseldokument. Sie versuchen,
das Dokument als Fälschung des aus Nazi-Deutschland als Jude geflohenen Juristen Kempner
hinzustellen. Gelänge das, dann würde - aus deren Sicht - bald auch der Glaube an das ‚Lügengebäude
des Holocaust’ zusammenbrechen. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass von den Tätern
selbst eine so große Zahl akribischer, bürokratischer Dokumentationen ihrer eigenen
Verbrechen überliefert wurde, dass - einmal ganz abgesehen von den Zeugenaussagen überlebender
Opfer, Zuschauer und den Ergebnissen juristischer Aufarbeitung der Verbrechen -, auch ohne die
Entdeckung des Wannsee-Protokolls an den Tatsachen des Völkermords keinerlei Zweifel bestehen
können. Das Fehlen eines schriftlichen „Führerbefehls“ zur Ermordung aller europäischen
Juden ändert ja auch nichts daran, dass mittels der neueren Forschung zum Zusammenwirken der
Aktionen auf regionaler Ebene und bei den Zentralinstanzen der Entscheidungsprozeß und die
Abläufe beim Übergang zum systematischen Völkermord in den Monaten bis zur
Wannsee-Konferenz durchaus nachvollziehbar sind.
Es
ist hier nicht der Ort, sich mit den revisionistischen Thesen zum Wannsee-Protokoll zu beschäftigen,
die zumeist aus einer Kombination von Pseudo-Sprachanalysen (angebliche Amerikanismen und in
deutscher Verwaltungssprache ungebräuchlicher Wendungen), abwegigen Interpretationen des
Inhalts des Protokolls (z.B. als Umsiedlungs- nicht aber als Mordprojekt) und
Pseudo-kriminalistischen Untersuchungen (etwa zu Papier und Schreibmaschine) zum überlieferten
Dokument bestehen. Leider können die Revisionisten auch Pseudo-Argumente gegen die Echtheit
des Protokolls aus Fehlern bei der Forschung beziehen. In einer absurden Logik werden die
Fehler in der Literatur zur Wannsee-Konferenz als Beweis gegen die Echtheit der Dokumente
verwendet.
Am
Anfang dieser Reihe von Fehlern steht leider Robert Kempner selbst, der das Protokoll 1948 in
den Nürnberger „Wilhelmstraßen-Prozess“ gegen die leitenden Beamten in den Ministerien
als Dokument NG-2586 G einbrachte. 1961 veröffentliche er im Kontext des Eichmann-Prozesses
in Jerusalem das Buch „Eichmann und Komplizen“ (Europa Verlag, Zürich), in dem er die
zentralen Dokumente abdruckte. Dabei mischte Kempner bei der Präsentation der Dokumente
verschiedene Verfahren: das Original nachahmende Abschriften, echte Faksimile von Originalen
und Kollagen aus Faksimile und Abschriften wechselten sich ab, ohne dieses Verfahren kenntlich
zu machen. Alle derart manipulierten Dokumente wurden im Buch als Faksimile präsentiert (vgl.
dort besonders S. 127f., 133-147, 150). Der Text selbst wurde dagegen immer korrekt nach dem
Original wiedergegeben.
Es
bleibt ein Rätsel, warum Verfasser oder Lektorat dieses Verfahren wählten und ob überhaupt
ein Bewusstsein von der Unzulässigkeit und Angreifbarkeit einer solchen Publikation vorhanden
war. Seitdem zitieren und kommentieren Revisionisten das Protokoll mit Vorliebe nach Kempner,
wo man schon auf den ersten Blick erkennt, dass „SS“ nicht mit den Runen der originalen
Schreibmaschinen des Reichssicherheitshauptamtes getippt wurde. Auch in der Kommentierung
unterliefen Kempner eine Reihe von handwerklichen Fehlern, die ein Historiker oder Archivar
wohl vermieden hätte.
Auch
seriöse Historiker zitierten nach dieser Veröffentlichung Kempners oder - der bessere Fall -
nach den bei den Nürnberger Prozessen vorgelegten Fotokopien der Originale (im
Staatsarchiv Nürnberg), nach den Dokumenten des Eichmann-Prozesses (im Bundesarchiv Potsdam)
oder nach dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, wo die einzige bisher
gefundene originale Ausfertigung des Protokolls (Nr. 16 von insgesamt 30) aufbewahrt wird.
Gelegentlich wurde auch das Ermächtigungsschreiben Görings vom 31. Juli 1941 nach den Akten
des Auswärtigen Amtes zitiert, obwohl es darin gar nicht enthalten ist.
Es
ist also eine nahe liegende Forderung, die zentralen Dokumente als Faksimile zu veröffentlichen
und knapp archivarisch zu kommentieren. (vgl. die Veröffentlichungen der Gedenkstätte: Peter
Longerich, Die Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942, Berlin 1998, S.
67ff., sowie die Farbreproduktionen in: Haus der Wannsee-Konferenz
(Hg.), Villenkolonien in Wannsee 1870-1945, Berlin 2000, S.112-132.
Die Faksimile gehen unter Vermeidung des Nürnberger und anderer Sekundärarchive
direkt auf archivarische Überlieferungen zurück. Die einzelnen Dokumente werden im
Folgenden nach der historischen Reihenfolge kommentiert:
Erstes
Einladungsschreiben Heydrichs an Luther vom 29. November 1941
Zweites
Einladungsschreiben Heydrichs an Luther vom 8. Januar 1942
Begleitschreiben
Heydrichs bei Versendung des Konferenzprotokolls am 26. Februar 1942
Besprechungsprotokoll
(Protokoll der Konferenz vom 20. Januar 1942)
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