Haus der Wannsee-Konferenz
Gedenk- und Bildungsstätte


 

Zweites Einladungsschreiben Heydrichs an Luther vom 8. Januar 1942

Politisches Archiv R100857, Bl. 181.

Transkription der handschriftlichen Vermerke (Absendervermerk Chef der Sicherheitspolizei, Versand erfolgte aus Prag, wo Heydrich als stellvertretender Reichsprotektor amtierte; oben roter Stempel „Geheim“, Eingangsstempel mit Datum, 12. Januar 1942):




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Oben:
1) Pg. Rademacher z. Kts [zur Kenntnis]
2) Wv. [Wiedervorlage] 18/1 [gestrichen], 19/1 morgens
[Paraphe Luther]

Rechts neben 1):
Vorgemerkt [Paraphe Rademacher] 14/1.


Unten:
D III 709.g [Ablagevermerk der ersten Einladung]
Sitzungsprotokoll soll noch eingehen. Vorerst z.d.A. [zu den Akten]
[Paraphe Rademacher]
21/1.

Unten rechts:
Eigenhändige Unterschrift:
Heydrich     
 
                                                   



Begleitschreiben Heydrichs bei Versendung des Konferenzprotokolls 
am 26. Februar 1942


Das dem Begleitschreiben folgende Protokoll ist nicht datiert und nicht unterzeichnet. Durch Trennung des Begleitschreibens vom Protokoll - wie das leider auch Kempner in der genannten Veröffentlichung von 1961 (S. 150) vornimmt - versuchen Revisionisten den Fälschungsvorwurf gegen das Protokoll zu untermauern.

Transkription der handschriftlichen Vermerke (Absendervermerk des Amtes IV B 4 / Leitung Eichmann, oben roter Stempel „Geheime Reichssache!“, Eingangsstempel D III mit Datum 2. März 1942):




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Pg. Rademacher, bitte schriftlich mitzuteilen, daß Sie Sachbearbeiter sind und teilnehmen werden. [Paraphe Luther] 28/II [Luther hatte das Begleitschreiben mit anhängenden Protokoll als „Geheime Reichssache“ vermutlich persönlich per Boten erhalten, erst später wurde der Eingangsstempel aufgebracht.]

Politisches Archiv R100857, Bl. 165.


Unten eigenhändige Unterschrift Heydrich          



Besprechungsprotokoll


Im Protokoll ["Besprechungsprotokoll"] gibt es eine Reihe von Anstreichungen und Unterstreichungen, teils mit rotem Buntstift, teils mit Bleistift. Es ist bisher nicht ermittelt worden, ob und welche Anstreichungen aus der Zeit von 1942 stammen oder erst nach 1947 angebracht wurden. Das Dokument lag auch bei von deutschen Gerichten geführten Prozessen im Original vor. Es ist bekannte Praxis deutscher Richter, völlig ungeniert in Originalen Anstreichungen vorzunehmen. Eine mir vorliegende, bei einem deutschen Gerichtsverfahren angefertigte Kopie der Akte „Zur Judenfrage“ zeigt weniger Anstreichungen, als in der unten faksimilierte Fotografie des Protokolls von 1991.

Politisches Archiv R100857, Bl. 166-180.




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Oben roter Stempel „Geheime Reichssache!

 

Als handschriftlicher Vermerk findet sich nur auf der ersten Seite des Protokolls, unten rechts, der Ablagevermerk „D. III.29. g[eheime]. Rs. [Reichssache]“ - identisch mit dem Ablagevermerk auf dem Begleitschreiben.

 


Update:
10.07.2002

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