Haus der Wannsee-Konferenz


 

Peter Klein, Berlin

 

 

Die Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942

 

1. Der Ort

2. Die Situation im Winter 1941/42
3. Die Konferenz
4. Die Teilnehmer
5. Das Dokument
6. Die Kenntnis über die Wannsee-Konferenz seit 1945
7. Die Wannsee-Konferenz in der "revisionistischen" Publizistik

 

 

 

4. Die Teilnehmer

 

Obwohl in der zweiten schriftlichen Einladung Heydrichs vom 8. Januar 1942 angekündigt worden war, dass der Kreis der Sitzungsteilnehmer unverändert bliebe, ergaben sich dennoch einige wichtige Verschiebungen. Am 20. Januar 1942 waren nun außer Heydrich anwesend: Gauleiter Dr. Meyer, Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete Reichsamtsleiter Dr. Leibbrandt, Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete Staatssekretär Dr. Stuckart, Reichsministerium des Innern Staatssekretär Neumann, Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan Staatssekretär Dr. Freisler, Reichsjustizministerium Staatssekretär Dr. Bühler, Amt des Generalgouverneurs Unterstaatssekretär Dr. Luther, Auswärtiges Amt, SS-Oberführer Klopfer, Parteikanzlei, Ministerialdirektor Kritzinger, Reichskanzlei

Diese Gruppe vertrat während der Konferenz die zivilen Reichsbehörden. Die übrigen Teilnehmer gehörten hingegen den Hauptämtern und Dienststellen von SS und Polizei an:

SS-Gruppenführer Hofmann, Rasse- und Siedlungshauptamt SS-Gruppenführer Müller, Reichssicherheitshauptamt SS-Obersturmbannführer Eichmann, Reichssicherheitshauptamt SS-Oberführer Dr. Schöngarth, Befehlshaber der Sipo und SD im Generalgouvernement, SS-Sturmbannführer Dr. Lange, Dienststelle des Kommandeurs der Sipo und SD in Riga und vermutlich eine Schreibkraft des Reichssicherheitshauptamtes.

 

Über den Grund der Abwesenheit des Staatssekretärs Gutterer vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ist nichts bekannt. Das Fernbleiben des Generalgouverneurs Hans Frank und des Höheren SS- und Polizeiführers Krüger erstaunt zunächst. Man kann aber davon ausgehen, dass Frank, der sich als Staatschef des besetzten polnischen Gebietes verstand, schon aus protokollarischen Gründen nicht an der „Staatssekretärsbesprechung" teilgenommen hätte. Die eigentlichen Hinderungsgründe für Frank lagen jedoch in den Verhältnissen im Generalgouvernement begründet. Seit Herbst 1941 schwelte ein offener Streit zwischen ihm und Himmler über die administrative Einbindung der Polizei. Während Frank argumentierte, dass die Polizei als Bestandteil der Inneren Verwaltung letztlich ihm zu unterstehen habe, wehrte sich Himmler gegen dieses Prinzip, das er bereits seit 1936 im Reichsgebiet gegenüber dem Innenministerium erfolgreich sabotiert hatte. Als Frank im Herbst seinen Staatssekretär Bühler anwies, als Vertreter des Generalgouverneurs ebenso die Angelegenheiten der Polizei mitzubearbeiten, untersagte Himmler daraufhin dem Höheren SS- und Polizeiführer Krüger den Vortrag bei Franks Stellvertreter. Die persönlichen Animositäten und heftigen Kontroversen, die auch inhaltliche Fragen der Polizeiarbeit im Generalgouvernement betrafen, verboten nicht nur die gleichzeitige Anwesenheit Krügers und Franks, sondern auch Krügers und Bühlers am Konferenztisch. Heydrich regelte dieses delikate Problem dadurch, dass er statt des HSSPF Krüger den Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement einlud. Ulrich Greifelt, SS­Gruppenführer und Chef des Stabshauptamtes des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums, war ursprünglich ebenfalls eingeladen worden. Er fehlte jedoch, da er sich am 20. Januar zu weiteren Verhandlungen mit den italienischen Behörden über die Umsiedlung der Südtiroler Optanten in Italien aufhielt. Unklar ist bei der derzeitigen Quellenlage, warum Freisler und Klopfer eingeladen waren. Folgt man der Besprechungsniederschrift, so haben sich beide während der Konferenz nicht geäußert. Auch sind Probleme oder Planungen im Zusammenhang mit den Geschehnissen im Herbst und Winter 1941/42 bei den von ihnen vertretenen Behörden nicht zu entdecken. Vermutlich hatte Heydrich beide Vertreter eingeladen, weil zu erwarten war, dass entweder Eingaben von NSDAP-Mitgliedern zugunsten von Juden bei der Parteikanzlei eingehen könnten oder dass jemand versuchen könnte, die Rechtmäßigkeit von Deportationen gerichtlich überprüfen zu lassen. Darüber hinaus könnte Freisler in Fragen einer staatlich verordneten Zwangsscheidung von „Mischehen" gehört worden sein. Konkret belegen lässt sich dies allerdings nicht. Diese Teilnehmerrunde war also ganz auf die Probleme und Wünsche Heydrichs zugeschnitten. Das wird deutlich, wenn man die erwähnten Probleme und die Ankündigungen des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD den jeweiligen Adressaten zuordnet:

 

- Die laufenden Deportationen in das Reichskommissariat Ostland als vorübergehende Maßnahme. (Meyer, Leibbrandt und Lange).
- Die kommenden Deportationen in das Generalgouvernement als neuem Zielgebiet.
(Bühler und Schöngarth)

- Die Organisation von Verschleppungsaktionen aus den europäischen Staaten. (Luther, Eichmann)

- Die strikte Einhaltung der Deportationsrichtlinien. (Neumann, Bühler und Schön­garth)

- Das Problem der „Mischlinge" und jüdischen „Mischehepartner". (Stuckart, Kritzinger und Hofmann, evtl. Freisler in Fragen des Scheidungsrechts)

- Die Deportationen als potentielle Todestransporte, bei denen die Arbeitsfähigkeit der Opfer nur eine temporäre Verschonung bedeuten sollte. (Meyer, Leibbrandt, Lange, Bühler, Schöngarth und Neumann).

 

In der neueren Literatur findet sich des öfteren die Einschätzung, dass es sich bei der Sitzung in erster Linie um eine „Deportationskonferenz" gehandelt habe. Dazu muss man jedoch feststellen, dass der Teilnehmerkreis für technische und organisatorische Fragen der Verschleppungen gar nicht zuständig war. Es war für das Reichssicherheitshauptamt, genauer gesagt für dessen Referat IV B 4, bis dahin kein großes organisatorisches Problem gewesen, die Transportzüge vom Reichsverkehrsministerium anzufordern, die Oberfinanzpräsidenten zur Einziehung des Vermögens der Opfer zu veranlassen und die Ordnungspolizei zur Abstellung von Zugbegleit­kommandos anzuhalten. Dieser Teil der „Endlösung" funktionierte relativ reibungslos, so dass Vertreter des Reichsverkehrs- und Reichsfinanzministeriums oder des Hauptamtes Ordnungspolizei bei diesem Treffen nicht anwesend zu sein brauchten.

 

Schwierig zu rekonstruieren ist der Wissensstand der einzelnen Teilnehmer am Vorabend der Konferenz. Die anwesenden Vertreter von SS und Polizei kannten aus eigener Anschauung die Verhältnisse in Ghettos und Lagern. So hatte Eichmann bereits Belzec und Theresienstadt, vermutlich auch Chelmno besucht, Lange die großen Liquidierungsaktionen in Riga geleitet. Die Abgesandten der obersten Reichsbehörden hingegen waren über die Massenerschießungen in der besetzten Sowjetunion durch einen großzügig gehaltenen Verteilerschlüssel bei den Ereignismeldungen des RSHA regelmäßig informiert worden. Weiterhin kann man davon ausgehen, dass alle Eingeladenen wussten, dass die Deportationen seit Oktober 1941 den Beginn einer „Endlösung" im europäischen Rahmen markierten. Wenn am 18. November 1941 die Gestapoleitstelle Stuttgart die örtlichen Landräte zur Zusammenarbeit bei den Deportationen „im Rahmen der gesamteuropäischen Entjudung" aufrief, so ist es kaum vorstellbar, dass die Staatssekretäre der obersten Reichsbehörden nur von lokalen oder regionalen Aktionen ausgingen. Bereits der Plan zur Schaffung eines „Judenreservats" auf der Insel Madagaskar, der im Laufe des Sommers 1940 im Reichssicherheitshauptamt und im Auswärtigen Amt konzipiert worden war, hatte die Verschleppung sämtlicher Juden im deutschen Machtbereich vorgesehen.

Hitler hatte aber noch im Frühjahr 1941 mehrfach erwähnt, dass er Deportationen von Juden erst nach der siegreichen Beendigung des Krieges durchführen lassen wolle. Die Verschleppungen seit dem Herbst 1941 zeigten einen Positionswechsel an, der den Anwesenden nun mitgeteilt wurde.

Neu war aber nicht nur der vorgezogene Zeitpunkt. Neu war, dass nach den bereits getroffenen Maßnahmen in Deutschland, dem besetzten Polen und den eroberten Gebieten der Sowjetunion, die bekannte, noch vage Zielvorstellung auch im übrigen Europa nunmehr in konkrete Planung und Durchführung umgesetzt werden sollte. Neu war auch der Plan zur Ermordung der Arbeitsunfähigen und zur „Vernichtung durch Arbeit" aller übrigen.

 

Der 20. Januar 1942 war der Auftakt zur Deportation und Ermordung der jüdischen Bevölkerung aus allen von Deutschland besetzten oder mit ihm verbündeten Staaten und ihrer Ermordung an den Tötungsstätten in Osteuropa. Fünf Tage nach der Konferenz teilte Heydrich in diesem Zusammenhang mit, dass die „vorbereitenden Maßnahmen eingeleitet" seien.

 

 

5. Das Dokument

 

Obwohl die fünfzehn Seiten umfassende Niederschrift über die Wannsee-Konferenz keine Unterschrift trägt, sind wir dennoch über die Verfasserschaft hinreichend informiert. Sowohl während seiner Untersuchungshaft als auch während der Hauptverhandlung bestätigte Eichmann mehrmals, er habe das Protokoll nach der Konferenz auf der Grundlage von stenographischen Notizen einer anwesenden Sekretärin formuliert. Heydrich und Müller hätten dann mehrfach Veränderungen vorgenommen, so dass die Quelle langsam ihre endgültige Form angenommen hätte. Zwar ist von diesen innerdienstlichen Vorgängen im Reichssicherheitshauptamt nichts überliefert und auch die Präsenz einer Sekretärin nie überprüft worden, jedoch hatte Eichmann kein für ihn strafrechtlich relevantes Motiv, in dieser Frage zum eigenen Vorteil die Unwahrheit zu sagen. Das einzige bis heute aufgefundene Exemplar des Konferenzprotokolls ist in der Zeit vor dem 26. Februar 1942 entstanden. An diesem Tage sandte Heydrich ein Exemplar zusammen mit einem von ihm unterzeichneten Begleitbrief an den Unterstaatssekretär Luther vom Auswärtigen Amt. Dieses Schreiben unter dem Briefkopf „Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD IV B 4 - 1456/41 gRS. (1344)" trägt jedoch keine maschinenschriftliche, sondern eine handschriftliche Datumseintragung. Der Schluss liegt daher nahe, dass dieses Schreiben bereits vorformuliert und zunächst ohne Datum auf seine Absendung wartete. Weiterhin ist aus dem Begleitbrief ablesbar, dass er zusammen mit der Niederschrift am 28. Februar Luther vorlag, da dieser quer über das Schreiben an seinen Judenreferenten schrieb: „Pg. [Parteigenosse] Rademacher bitte mitzuteilen, dass Sie Sachbearbeiter sind und teilnehmen werden". Es folgt Luthers Paraphe mit Datum 28. Februar. Diese Notiz bezieht sich darauf, dass Heydrich in diesem Begleitbrief gleichzeitig zu einer Sachbearbeiterkonferenz am 6. März 1942 im Referat IV B 4 in der Kurfürstenstraße 116 eingeladen hatte, um die „Mischlingsfragen" weiter zu debattieren.

 

Der offizielle Eingangsstempel des Auswärtigen Amtes hingegen weist ein Eingangs­datum vom 2. März 1942 auf, wurde also erst nach Luthers Kenntnisnahme aufgetragen. Dieser Eingangsstempel klassifiziert das Dokument mit der Abkürzung „g. Rs:' als „Geheime Reichssache" - somit unterlag das Papier der höchsten Geheimhaltungsstufe. Weiterhin weist der Stempel die sachliche Zuständigkeit innerhalb des Auswärtigen Amtes aus, nämlich „D III" - also die von Luther geführte Abteilung „Deutschland" und hier das Referat III unter Rademacher. Somit wurde das Schrei­ben mit dem Protokoll als Anlage am Donnerstag, dem 26. Februar vom RSHA an Luther abgesandt bzw. durch Kurier überbracht, der sich am Samstag, den 28. 2 entschied, seinen „Judenreferenten" Rademacher zur Nachfolgesitzung zu schicken. Folgerichtig ging am Montag, den 2. März im Referat D III das Schreiben ein, damit sich Rademacher anhand der Niederschrift über den augenblicklichen Sachstand informieren konnte. Dort bekam Heydrichs Begleitbrief nachträglich den Eingangsstempel, wohingegen auf das Protokoll selbst die Information „D 111 29 g. Rs." nur mit einem Tintenstift aufgetragen wurde. Am selben Tage noch unterrichtete Rademacher Eichmann, dass er an der kommenden Referentensitzung im März teilnehmen werde.

Betrachtet man nun das Protokoll, so ist zunächst einmal festzustellen, dass es sich bei diesem Exemplar für Luther um die 16. von insgesamt 30 Ausfertigungen gehandelt haben soll. Es wäre weiter nicht erstaunlich, dass 30 Exemplare im RSHA angefertigt worden sein sollen. Grundsätzlich hätte damit jeder anwesende Vertreter zwei Proto­kolle bekommen - eines für den persönlichen dienstlichen Gebrauch des Anwesenden und eines für die Geheimsachenregistratur des jeweiligen Amtes. Die Tatsache jedoch, dass nach dem Krieg in den Aktenbeständen des Auswärtigen Amtes lediglich ein Exem­plar gefunden wurde - in Heydrichs Begleitbrief war auch nur von einer Anlage die Rede - zwingt zu weiteren Überlegungen:

Bereits am 10. Februar 1942 hatte Rademacher seine Kollegen in den Referaten „Pol. X" und „Pol. XII" unterrichtet, dass nach einer neuen Entscheidung Hitlers der Chef der Sicherheitspolizei und des SD die Sowjetunion als neues Aufnahmegebiet von Juden bestimmt habe. Somit seien die Vorarbeiten am Madagaskar-Plan nun endgültig einzustellen. Diese Neuigkeit veranlasste damals Ernst Woermann, den Leiter der Politischen Abteilung, zu einer Rückfrage: „Bei der Bedeutung, die diese Entscheidung hat, bitte ich um Mitteilung, auf welchen Quellen die Angabe beruht:' Zwar unterrichtete daraufhin Luther seinen Kollegen mündlich über die Konferenz, aber dieser Vorgang zwischen den Abteilungen und Referaten des Auswärtigen Amtes zeigt, dass auch Luther eine schriftliche Bestätigung der neuen Judenpolitik benötigte. Es ist also durchaus denkbar,

dass Heydrich Konferenzprotokolle nur dann versandte, wenn Rückfragen über den Verbleib der Niederschrift im RSHA eingingen. Diese Annahmen können bis heute weder voll bestätigt noch widerlegt werden. Erst eine genaue Analyse der Aktenbestände, die in der ehemaligen Sowjetunion aufgefunden wurden, könnte die Frage nach der Existenz und der Versendung von dreißig Exemplaren des Protokolls möglicherweise beantworten. Nach Auflösung der Abteilung „Deutschland" und des Referates D III im Jahre 1943 wurden nun die „Judenvorgänge" von der Abteilung „Inland II" bearbeitet. Das Wannsee-Protokoll wurde hier in einem Ordner mit der Aufschrift „Endlösung der Judenfrage" abgeheftet. Als Folge der zunehmenden Luftangriffe auf Berlin im selben Jahr wurde im Auswärtigen Amt entschieden, nur die wichtigsten Akten in der Reichshauptstadt zu belassen. Die Mehrzahl der Akten wurde nach Krummhübel im Riesengebirge, in verschiedene Orte im Harz und teilweise bis in die Bodenseegegend verlagert. Anfang April 1945 erhielt die Ausweichstelle Meisdorf ein Verzeichnis der Aktengruppen, deren Vernichtung vorbereitet werden sollte. Als am 10. April der telefonische Vernichtungsbefehl erfolgte, konnte wegen des schnellen Vorrückens der amerikanischen Ersten Armee nur noch wenig Quellenmaterial verbrannt werden. Mehr als dreihundert Tonnen an Akten wurden von den Alliierten geborgen und zunächst in das Schloß nach Marburg gebracht. Später wurde die Sammlung nach Berlin überführt.

Anfang März 1947 wurde das Schriftstück von amerikanischen Dokumentenfahndern entdeckt und dem stellvertretenden Chefankläger des in Vorbereitung befindlichen Pro­zesses gegen leitende Beamte des Auswärtigen Amtes und weiterer Staats- und Parteibehörden zugeschickt. Der Wortlaut der Niederschrift fand somit Eingang in das Urteil im so genannten Wilhelmstraßen-Prozess. Heute befindet sich das Dokument im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes unter der Signatur „Akten Inland II g, Band 177, Blatt 165-180".

 

 

6. Die Kenntnisse über die Wannsee-Konferenz seit 1945

 

Bereits im Laufe des Nürnberger Militärtribunals gegen die Hauptkriegsverbrecher kamen einzelne Aspekte im Zusammenhang mit der Sitzung am Wannsee erstmals zur Sprache. Göring erkannte in seiner Vernehmung durch Richter Jackson am 20. März 1946 die von ihm unterzeichnete Beauftragung Heydrichs vom 31. Juli 1941 wieder und beschwerte sich heftig über die unkorrekte Übersetzung; Josef Bühler räumte seine Teilnahme an der Sitzung im weiteren Verlauf des Verfahrens ein. In seiner Zeugenaussage vom 23. April 1946 gab er weiter an, Heydrich habe die künftige Ansiedlung der Juden in einem Gebiet im Nordosten der Sowjetunion angekündigt und das spätere Ghetto in Theresienstadt als Unterbringungsmöglichkeit für diejenigen bezeichnet, die den Strapazen der Umsiedlung nicht gewachsen seien. Zwar stand diese Angabe ganz offensichtlich im Widerspruch zum realen Schicksal der deportierten Juden und zum Wortlaut des Protokolls, jedoch hatte der Staatssekretär des Generalgouverneurs damit eine Verteidigungslinie vorgegeben, die von den anderen Konferenzteilnehmern später übernommen werden sollte. Bühlers Verteidigung erfuhr damals schon deswegen keine genauere Kritik, weil das Konferenzpapier zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgefunden worden war.

 

Im Fall XI der Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen die leitenden Beamten des Auswärtigen Amtes, anderer Ministerien und Parteibehörden zogen sich die angeklagten Konferenzteilnehmer ebenfalls auf diese Verteidigungsposition zurück, obwohl nun die Niederschrift über die Wannsee-Konferenz inzwischen vorlag. Robert M. W. Kempner, damals ein Stellvertreter des amerikanischen Chefanklägers in Nürnberg, konfrontierte im Laufe des Frühjahrs 1947 die Konferenzteilnehmer mit dem Dokument und erhielt in der Regel immer die Antwort, dass der Text - vor allem die Passagen über das den Verschleppten zugedachte Schicksal - nicht mit dem Gesprächsverlauf übereinstimmte. Zwar gehört es zu den wichtigsten Aufgaben von Fachreferenten und Staatssekretären, jede ihnen zugesandte Konferenzniederschrift detailliert auf den Inhalt zu überprüfen, um in späteren Verhandlungen nicht mit Präjudizierungen konfrontiert zu sein, jedoch lag im Falle des Wannsee-Protokolls lediglich die 16. Ausfertigung beim Auswärtigen Amt vor. Die anderen Konferenzteilnehmer bestritten vehement, jemals ein solches Exemplar erhalten zu haben. Noch heute ist das Gegenteil nicht nachweisbar. Auch in Verfahren vor bundesdeutschen Gerichten blieben die Angeschuldigten Klopfer und Leibbrandt bei ihren Aussagen.

Erst im Verlauf des Verfahrens gegen Adolf Eichmann in Jerusalem kamen weitere Details zum Verlauf der Konferenz ans Licht. Der ehemalige „Judenreferent" im Reichssicherheitshauptamt bestätigte seine Autorenschaft für die Einladungen und das Konferenzpapier, erinnerte sich auch an das statistische Zahlenmaterial, das er für Heydrich zusammenzustellen hatte und charakterisierte das Treffen als ungezwungene Zusammenkunft, bei der ganz offen über den Massenmord gesprochen worden sei. Während die Juristen die Konferenz vom 20. Januar 1942 auf ihre strafrechtliche Relevanz für die Angeschuldigten zu prüfen hatten, war es in der Folgezeit die Aufgabe der Historiker, die geschichtlichen Hintergründe und Begleitaspekte des Massenmordes an den europäischen Juden zu erforschen. Die frühen Arbeiten, etwa von H.-G. Adler, Bruno Blau, Alexander Dallin, Helmut Krausnick und Hans-Heinrich Wilhelm zu den einzelnen Aspekten der rechtlichen Ausgrenzung von Juden, der Deportationen und der Massenmorde in der besetzten Sowjetunion gelten heute noch als Standardwerke. Die Gesamtdarstellungen zur Judenverfolgung im Nationalsozialismus werden mittlerweile durch eine Fülle von Einzelstudien zu verschiedenen Themen dieses Verbrechens ergänzt. Der Massenmord an den europäischen Juden ist zu einem aktiven Forschungsgebiet in der internationalen Geschichtswissenschaft geworden. Auch Robert Kempner hat mit seinen Studien „Eichmann und Komplizen", „SS im Kreuzverhör" und „Ankläger einer Epoche" zu einer Aufhellung der Geschehnisse rund um die „Endlösung" beigetragen. Allerdings erwecken etliche Dokumente in Kempners „Eichmann und Komplizen" den irrigen Eindruck, als handele es sich um die faksimilierte Wiedergabe der Originale. Zu diesen gehören auch der Brief Görings vom 31. Juli 1941 und die Niederschrift über die Wannsee-Konferenz. Tatsächlich handelt es sich hier um Abschriften, da die in der Quelle auftauchenden SS- Runenzeichen für die Publikation durch romanische SS-Schrifttypen ersetzt wurden. Auf diese Weise wurde den Spekulationen interessierter Geschichtsfälscher Tür und Tor geöffnet. Dabei erreicht so manche „Fälschungsanalyse" einen sol­chen Grad an Abstrusität, dass selbst „revisionistische Fachkollegen" unwirsch rea­gieren. So wischte anlässlich einer „Revisionistentagung" in den USA der rechtsradikale Publizist David Irving die Fälschungsvorwürfe eines deutschen Fachkollegen beiseite, indem er auf die im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes liegende Quelle verwies. Mit seriöser Geschichtswissenschaft haben diese vollmundig als „Gutachten" bezeichneten Elaborate in der Tat nichts zu tun.

 

 

7. Die Wannsee-Konferenz in der „revisionistischen" Publizistik

 

Für den Historiker ist unschwer vorstellbar, dass die Überlieferungsgeschichte der Quelle und die abwehrenden Aussagen der Konferenzteilnehmer einer Verdrehung der historischen Realitäten einen weiten Spielraum gegeben haben.

Da es das Ziel der Geschichtsverleugner ist, die deutsche Vergangenheit zu entkriminalisieren, um so langfristig den Nationalsozialismus als politisches Konzept wieder etablieren zu können, müssen in der Strategie dieser Kreise die deutschen Verbrechen relativiert, wenn nicht gar als Erfindung abgestritten werden. Vorschnell als so genannte Schlüsseldokumente zur Judenvernichtung erklärte Quellen werden dabei von ihrem historischen Kontext isoliert und gutachterlichen Prüfungen unterzogen. Der Laie sieht sich bei der Lektüre derartiger „Fälschungsgutachten" einer Fülle völlig auf den Kopf gestellter Details gegenüber, mit denen die Geschichtsverfälscher regelmäßig ihre Tricks zu verschleiern suchen. Dabei beginnen die Unredlich­keiten bereits bei der Präsentation des Textes der Niederschrift. Das gilt auch vom Wannsee-Protokoll.

In seinen „Vorlesungen über Zeitgeschichte" doziert ein selbsternannter Professor unter dem Pseudonym „Ernst Gauss" über das „Wannsee-Debakel" und präsentiert dem Auditorium, von dessen völliger Ahnungslosigkeit er sich vorher überzeugt hat, folgenden Extrakt:

„Dieses Protokoll handelt z. B. über die Schwierigkeit der Definition von Halb- und Vierteljuden und über die Frage der Anzahl der Juden im deutschen Machtbereich. Ferner spricht es davon, dass die Juden strassenbauend nach Osten ziehen sollen, wobei sich eine Reduktion der Gesamtzahl durch eine natürliche Auslese infolge der harten Bedingungen ergeben werde. Dieser harte, überlebensfähige Kern des Judentums stelle dann eine Keimzelle für einen später zu errichtenden, lebensfähigen jüdischen Staat dar."

Zeigt Ernst Gauss hier quasi ex cathedra seine Weigerung, den Inhalt des Protokolls korrekt wiederzugeben, so heißt es in einer ebenfalls einschlägigen Studie „Die Endlösung der Judenfrage" eines anderen Autors über dieselbe Passage in der Niederschrift:

„Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in geeigne­ter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden strassenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird. Der weitere Text des Protokolls kann hier weggelassen werden" Der entschei­dende Schlusssatz wird also unterschlagen. Das dritte Beispiel zu diesem Abschnitt aus der Niederschrift entstammt einem in jüngster Zeit publizierten umfangreichen „Fälschungsgutachten" und demonstriert die Unredlichkeit von Zitierweise und den daraufhin angestellten Rückschlüssen: „Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in geeigne­ter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt'

 

Nach dieser Verstümmelung der ursprünglichen Formulierung erklärt der Autor:

„Es war natürlich notwendig, wenn das WP [= Wannseeprotokoll] schon als Beweis für das Bestehen eines 1941 gefassten Vernichtungsplans dienen sollte, dass dann dieser Plan in gewissem Umfang konkretisiert werden musste." Sodann fährt der „Experte" mit einem weiteren Zitat aus der Niederschrift fort:

 

„Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen..." Nachdem diese zusammenhängende Passage aus der Quelle nun unvollständig zitiert und in zwei Teilen dem Leser vor Augen steht, kommt der Autor zu folgendem Schluss: „Es wird nicht dargelegt, wie diese „entsprechende" Behandlung aussehen sollte. Sollte diese „entsprechend" wie zuvor, nämlich „strassenbauend" erfolgen? Das war doch eine ganz zentrale Fragestellung, zumindest für eine Klärungs-, Planungs- und Koordinierungskonferenz"

Solcherlei detailfreudige „Fälschungsbeweise" folgen im Falle unseres Dokuments immer dem selben Argumentationsmuster.

Im Interesse der „notwendigen Befreiung des deutschen Volkes von ewiger Schuld und Wiedergutmachungsknechtschaft" wird zunächst festgestellt, dass neben der Quelle im Archiv des Auswärtigen Amtes noch weitere Exemplare der Niederschrift existieren. Regelmäßig wird auf die nicht als solche gekennzeichneten Abschriften in Kempners „Eichmann und Komplizen" verwiesen, ohne auch nur mit einem Wort auf die identischen Texte von Abschrift und Quelle einzugehen. Den „Experten" genügt der Verweis auf die manipulierten SS-Runen. In der Mehrzahl bedienen sie sich des plumpen Tricks, Kempners Wiedergabe des Protokolls als originale Fälschung, die Quelle dagegen als deren nachträglich verbesserte Version auszugeben. Gelegentlich wird nun diese diagnostizierte Doppelexistenz von angeblich zwei Exemplaren einer 16. Ausfertigung um weitere Abschriften aus Quellenpublikationen ergänzt, um dann alle Varianten nebeneinander auf typographische Abweichungen zu untersu­chen. Man präsentiert dem Leser eine verwirrende Fülle von Varianten hinsichtlich des Schriftbildes und Seitenumfangs, freilich unter konsequenter Verkennung der Tatsache, dass derartige Untersuchungen von Abschriften keinerlei wissenschaftlichen Wert besitzen.

 

Beliebt ist es in diesen „Gutachten" ebenfalls, das Begleitschreiben Heydrichs vom 26. Februar 1942 vom mit gesandten Konferenzpapier zu trennen, um anschließend die auf dem Deckblatt des Papiers fehlenden Merkmale, wie etwa den Eingangsstempel des Auswärtigen Amtes oder Heydrichs Unterschrift am Ende, zu monieren. Das Begleitschreiben Heydrichs bietet als isoliert gehaltene Quelle dann auch die Möglichkeit, das Versendungsdatum mit der handschriftlichen Paraphe Luthers zwei Tage später und dem offiziellen Eingangsstempel vom 2. März gegeneinander auszuspielen. Oft profitieren diese „Experten" zusätzlich von der in der Sekundärliteratur gelegentlich aufgestellten Behauptung, das Schreiben Heydrichs sei am 26. Januar 1942 verschickt worden. Demzufolge wäre die Niederschrift an das Auswärtige Amt vier Wochen unterwegs gewesen. Selbst die Tatsache, dass es sich bei dem Gebäude Am Großen Wannsee 56-58 nicht um die Dienststelle der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission gehandelt hat, ist bis heute nur schwer vermittelbar. Immer wieder findet sich diese Fehlinformation sowohl in seriösen Publikationen als auch in der rechtsradikalen Tendenzliteratur.

Eine „Erhärtung erfährt die Fälschungstheorie durch dilletantische sprachkritische Untersuchungen von Textausschnitten. Dabei ist es den Autoren völlig egal, dass es unlogisch ist, ein anhand von Formalia für gefälscht erklärtes Dokument sprachlich zu untersuchen; es zählt nur die Anhäufung von Argumenten. Ziel ist es dabei, angebliche „Amerikanismen" zu finden oder stilistische Auffälligkeiten aus völlig verstümmelten Textausschnitten herauszufiltrieren. So stellt ein seit Jahren im Kreise der Geschichtsverfälscher tätiger Diplom-Politologe bei der Wiedergabe des Halbsatzes „Bezüglich der Frage der Auswirkung der Judenevakuierung.. ." aus dem Konferenzpapier sogar einen „undeutschen mehrfach hintereinander geschachtelten Genetiv [!] "fest. Ein Kollege aus Schleswig-Holstein schließlich kümmert sich um die als Blatt 6 in das Papier eingegliederte Statistik über die geschätzte Zahl der Juden Europas und konstatiert bei der Formulierung„ Italien einschl. Sardinien", dass man in Europa wusste, „was alles zu Italien gehört. Die Liste stammt vermutlich aus Nordamerika." Unter den sprachlichen Besonderheiten, die diese selbsternannten Spezialisten nennen und kommentieren, befindet sich - um nur ein weiteres Beispiel zu nennen - regelmäßig auch der aus der Niederschrift zitierte Satz:

„Um den deutschen Devisenschatz zu schonen, wurden die jüdischen Finanzinstitutio­nen des Auslandes durch die jüdischen Organisationen des Inlandes dazu verhalten, für die Beitreibung entsprechender Devisenaufkommen Sorge zu tragen." Jedoch anstatt die Bedeutung des Verbs „verhalten" und des Substantivs „Beitreibung" anhand von simplen Hilfsmitteln wie etwa einem mehrbändigen deutschen Wörterbuch zu klären, ergehen sich die Autoren in wilden Mutmaßungen über fehlerhafte deutsche Übersetzungen von amerikanischen Fälschungsvorlagen. Dabei ist den Wörterbüchern ohne weiteres zu entnehmen, dass die in Österreich öfters gebrauchte Redewendung „jemanden verhalten zu.. ." im Sinne von „verpflichten zu.. ." verwendet werden kann. Ebenso ist „Beitreibung" ein Synonym für „Einziehung". Am Ende dieser Falsifizierungsstudien wird stets auch auf die Aussagen der Konferenz­teilnehmer verwiesen, die den Konferenzverlauf als vom Quellentext abweichend bezeichneten. Der störende Faktor der Aussagen Eichmanns wird dadurch eliminiert, dass diese entweder nicht genannt werden oder dem Untersuchungshäftling in Jerusalem eine Gehirnwäsche angedichtet wird. Es gehört zum Rüstzeug der Geschichtsverleugner, jegliche Aussagen von Tätern vor den Staatsanwaltschaften und Gerichten mit Foltervorwürfen zu entwerten und die Fülle der Angaben zu einzelnen Massenmordaktionen vor der bundesdeutschen Justiz damit zu begründen, die Staatsanwälte hätten den Beschuldigten die Möglichkeit einer kürzeren Haftzeit vorgegaukelt, wenn sie nur das gängige Geschichtsbild bestätigten.

Seit Jahrzehnten versuchen diese Publizisten, mit der seriösen Geschichtswissenschaft in ein öffentliches Gespräch über ihre Thesen zu kommen. Historiker und Forschungsinstitute können mittlerweile auf eine Fülle von schriftlichen Korrespondenzver­suchen blicken, die eine teilweise peinlich wirkende Unkenntnis der historischen Sachverhalte offenbaren. Auch die Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz wird davon nicht verschont. Deshalb muss eine Publikation über die Wannsee-Konferenz heute auch auf dieses Randphänomen eingehen. Es gehört zu den pädagogischen Aufgaben von Geschichtsinstituten und Gedenkstätten, einer von interessierter Seite verursach­ten Verunsicherung unter den historisch interessierten Laien entgegenzuwirken. Eine öffentliche Kontroverse auf wissenschaftlichem Niveau zu den abstrusen Fälschungstheorien wird dagegen bis heute nicht geführt und dazu besteht auch keinerlei Anlass.

 

 


Homepage zurück zur Seite
Texte zur "Wannsee-Konferenz"
Startseite