Haus der Wannsee-Konferenz
Prof. Dr. Wolfgang Scheffler, Berlin
DIE WANNSEE-KONFERENZ UND IHRE HISTORISCHE BEDEUTUNG
2. Der Beginn der Deportationen
4. Erste Bilanz
5. Die Konferenzteilnehmer
6. Das Protokoll
7. Die "Endlösung"
8. Nachwort
- Anmerkungen
Die Konferenzteilnehmer
Am 29. November 1941 verschickte Adolf Eichmann an eine Reihe von Zentralinstanzen Heydrichs Einladungen für eine Konferenz, die am 9. Dezember 1941 in der Dienststelle der Internationalen Kriminalpolizeikommission in Berlin, Am Kleinen Wannsee Nr.16, stattfinden sollte.22 Der Konferenzort wurde allerdings geändert (da er wahrscheinlich irrtümlich auf die Einladung geriet, denn das Haus am Kleinen Wannsee war für eine solche Konferenz wenig geeignet) und die Besprechung in das Gästehaus der Sicherheitspolizei und des SD am Großen Wannsee verlegt, dessen Räumlichkeiten gerade eingerichtet worden waren. Die Reichstagssitzung am 11. Dezember, auf der Hitler den USA den Krieg erklärte, erzwang jedoch eine zeitliche Verschiebung. Am 8. Januar erging daraufhin die zweite Einladung für den 20. Januar 1942.23
Wer wurde eingeladen und wer nicht? Da war der Block jener Behörden und Institutionen, die mit der Schaffung rechtlicher Gemeinsamkeiten und wirtschaftlicher Abstimmungen im Rahmen der Endlösungsmaßnahmen zu tun hatten. Das waren die Vertreter des Innen- und Justizministeriums, des Auswärtigen Amtes und der Behörde des Beauftragten für den Vierjahresplan, der Reichskanzlei und der ParteiKanzlei. Die Erfahrung hatte Heydrich gelehrt, dass von juristischer Seite bei den Einzelheiten am ehesten Komplikationen hätten entstehen können. Gerade hinsichtlich der Abgrenzung des für die Deportation zu erfassenden Personenkreises musste Heydrich zu festen Absprachen kommen. Dies traf insbesondere auf die in der Rüstungswirtschaft beschäftigten Juden zu. Wenn Eichmann bald zwei Jahrzehnte später in seinem Prozess in Jerusalem davon berichtete, dass Heydrich sich nach der Konferenz über deren reibungslosen Ablauf erleichtert zeigte, so hatte das zweifellos mit den befürchteten und ausgebliebenen Einwänden zu tun. Da Eichmann sich insbesondere über die Haltung des Vertreters des Innenministeriums, des Staatssekretärs Dr. Stuckart, mokierte, wird Heydrichs Erleichterung besonders verständlich. Warum das ursprünglich auch eingeladene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda nicht vertreten war, wissen wir nicht. Es wurden ferner die Vertreter der von der Durchführung der Massenmorde besonders betroffenen Regionen eingeladen, der Generalgouverneur Frank und das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete. Da neben Frank gleichzeitig auch noch der Höhere SS- und Polizeiführer in Krakau, Friedrich-Wilhelm Krüger auf der ersten Einladungsliste stand, war eindeutig, dass Heydrich nicht mit Franks Erscheinen rechnete, denn die Zuständigkeit für Judenfragen war einer der ernsten Streitpunkte zwischen Krüger und Frank im Generalgouvernement. Schon aus protokollarischen Gründen war diese Einladung an Frank eine wahrscheinlich beabsichtigte Zumutung. Nicht umsonst sprach man später in einschlägigen Kreisen von der „Staatssekretärsbesprechung". Folgerichtig erschien am 20. Januar auch Staatssekretär Josef Bühler aus Krakau in Berlin.
Ferner lud man den Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Generalgouvernement, Dr. Eberhard Schöngarth und Dr. Rudolf Lange als Vertreter des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD im Reichskommissariat Ostland ein. Es könnte sein, dass er, der gerade vor der Ernennung zum Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Lettland stand, auch deshalb geladen war, weil die in Riga im November und Dezember stattgefundenen Massenerschießungen über Riga hinaus großes Aufsehen erregt hatten; Heydrich musste damit rechnen, auch auf der Konferenz entsprechende Bemerkungen zu hören. Dann kamen die zuständigen Vertreter des Reichssicherheitshauptamtes, Amtschef Heinrich Müller für die Geheime Staatspolizei, sein Judenreferent Adolf Eichmann und der Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS, Otto Hofmann. Die Anwesenheit des Inspekteurs der Konzentrationslager, Richard Glücks, war nicht erforderlich, da Himmler seine direkte Befehlsgewalt ausüben konnte und Außeneinflüsse auf das Geschehen in den Lagern nicht zu befürchten waren. Ohnehin unterstanden die Vernichtungslager der „Aktion Reinhard" nicht dem 1942 gegründeten Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS, dem der Inspekteur der Konzentrationslager zugeordnet war.
Vertreter des Reichsverkehrs- und Finanzministeriums benötigte man nicht. Diese, im Sinne Heydrichs für rein technische Abläufe zuständigen Instanzen, hatten im direkten Kontakt mit Himmlers Dienststellen ihre notwendige Beteiligung geklärt. Die 11. Verordnung des Reichsbürgergesetzes hatte die rechtlichen Voraussetzungen für den Vermögensverfall des jüdischen Eigentums zugunsten des Reichs geschaffen. Mit der Reichsbahn mussten ohnehin regelmäßige Absprachen stattfinden, außerdem waren ihre Belange durch den Vertreter des Amts für den Vierjahresplan zusätzlich mit abgedeckt.
Welche Vorkenntnisse brachten die Teilnehmer der Konferenz mit? dass es zumindest eine „Deportationskonferenz" sein würde, war den Geladenen zumeist bewusst. Nicht umsonst hatte Legationsrat Rademacher für das Auswärtige Amt bereits am 8. Dezember die diesbezüglichen „Wünsche und Ideen" für den als Vertreter des Auswärtigen Amtes geladenen Unterstaatssekretär Luther zusammengestellt.24 Zum Zeitpunkt der Konferenz war nicht nur der Vernichtungsprozess bereits fortgeschritten, auch der Informationsstand der einzelnen Teilnehmer hatte sich erweitert. Die Vertreter von SS und Polizei können als unmittelbar Beteiligte dabei unberücksichtigt bleiben. Mit Dr. Lange saß ohnehin ein Massenmörder am Konferenztisch, der mit dem Höheren SS- und Polizeiführer Deckeln die Massaker in Riga geleitet hatte. Gauleiter Meyer vom Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete war über die Vorgänge im Baltikum durch die Kompetenzstreitigkeiten mit SS und Polizei genauestens unterrichtet. Reichsamtsleiter Dr. Leibbrandt vom gleichen Ministerium war in den Schriftwechsel über die Gestellung von Gaswagen im Osten involviert. Dr. Stuckart vom Innenministerium hatte in seinem Amt über die Tätigkeit der Einsatzgruppen hinreichend Informationen gehabt. Das gleiche galt für den Vertreter des Auswärtigen Amtes, den Unterstaatssekretär Luther. Staatssekretär Dr. Bühler aus dem Generalgouvernement war bereits mit der Maßgabe nach Berlin gereist, dass mit der „Endlösung" in Polen sofort begonnen werden solle. Generalgouverneur Frank hatte bereits im Dezember auf die Notwendigkeit der Vernichtung der Juden hingewiesen und hinzugefügt, man solle sich nicht mit Mitleidserwägungen abgeben.25 Insgesamt kann man sagen, dass die überwiegende Mehrheit der Konferenzteilnehmer nicht ohne Vorkenntnisse zur Besprechung kam.
Das Protokoll
Heydrich verband mit der Konferenz mehrere Erwägungen. Vor allem wollte er bestehende Zweifel an seiner Zuständigkeit endgültig vom Tisch haben. Dementsprechend heißt es in der Besprechungsniederschrift eindeutig: „Die Federführung bei der Bearbeitung der Endlösung der Judenfrage liegt ohne Rücksicht auf geographische Grenzen zentral beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei (Chef der Sicherheitspolizei und des SD)." Wie wir heute wissen, betraf diese Zuständigkeit die Erfassung und den Abtransport der zu deportierenden Juden aus dem deutschen Machtbereich zu den Vernichtungsstätten im Osten und die Absicherung dieser Maßnahmen gegenüber allen Instanzen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches Himmlers.
Die zweite Absicht, die Heydrich mit der Konferenz verfolgte, war die Informierung der Teilnehmer über den Umfang und das eigentliche Ziel aller Planungen. Die verhüllende Sprache der Niederschrift kann darüber nicht täuschen. Das Vokabular war eindeutig. Es bedurfte nicht des späteren Hinweises von Eichmann im Jerusalemer Prozess, dass auf der Konferenz ganz konkret über die Massenvernichtungsmaßnahmen gesprochen worden sei. Die berüchtigten Sätze der Niederschrift lauten:
„Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere Lösungsmöglichkeit nach entsprechender vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung der Juden nach dem Osten getreten.
Diese Aktionen sind jedoch lediglich als Ausweichmöglichkeiten anzusprechen, doch werden hier bereits jene praktischen Erfahrungen gesammelt, die im Hinblick auf die kommende Endlösung der Judenfrage von wichtiger Bedeutung sind. Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen rund 11 Millionen Juden in Betracht ...
Unter entsprechender Leitung sollen nun im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden strassenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird.
Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesen zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist. (Siehe die Erfahrung der Geschichte.) Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa von Westen nach Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren wird, allein schon aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen sozialpolitischen Notwendigkeiten, vorweggenommen werden müssen. Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in so genannte Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem Osten transportiert zu werden'"
Analysiert man diese Sätze vor dem Hintergrund der tatsächlichen Geschehnisse der Jahreswende 1941/42, so findet man eine zutreffende Beschreibung der Gedankenwelt Heydrichs und seiner Helfershelfer. Sowohl die Erwähnung der „Evakuierung" als auch des Begriffs der „Durchgangsghettos" spiegelte nicht nur ihren Kenntnisstand, sondern auch denjenigen der Teilnehmer der Wannsee-Konferenz wider. Lodz, Riga und Minsk waren den Verwaltungen des Reichsgebiets im Zusammenhang mit der seit Oktober 1941 im Gange befindlichen Deportation der deutschen Juden ein fester Begriff. Der Vorgang war keine „Geheime Reichssache". Aber auch die Abschlachtungen durch die Einsatzgruppen, insbesondere die Vorgänge in Riga, waren den meisten der Anwesenden bekannt. Mit der Wannsee-Konferenz fügten sich für die Behördenvertreter diese Teilinformationen in ein Gesamtkonzept. Geht man die Tarnbegriffe oder Sprachverhüllungen vor dem Hintergrund der im Januar 1942 vorhandenen Kenntnisse im einzelnen durch, ergibt sich auch für die damaligen Verhältnisse ein eindeutiger Kontext mit Heydrichs wahren Absichten, die bei den Befragungen nach Kriegsende von den noch lebenden Konferenzteilnehmern schlicht abgeleugnet wurden. Die bekannte Altersstruktur der deutschen Juden ließ die vorgebliche Verbringung nach Osten zum Zwecke des Arbeitseinsatzes, wie die Sprachregelung lautete, als Tarnung zusammenbrechen. Ebenfalls hielt der Hinweis auf eine angeblich beabsichtigte „Familienzusammenführung", wie er in einem der Nachkriegsprozesse unverblümt als Erklärung vorgebracht wurde, bereits 1942 rationaler Überlegung nicht stand. Den Verhältnissen entsprechend sprachlich verkleidet - aber trotzdem in unüberbietbarer Deutlichkeit - nannte Heydrich die sich aus den Deportationen ergebenden Konsequenzen, wenn er auf die sich dabei ergebende „natürliche Verminderung" hinwies. Das „Selektionsprinzip", wie es ab Frühjahr 1942 bei der Räumung der großen Ghettos im Generalgouvernement und später auch in Auschwitz-Birkenau und in Majdanek zur Anwendung kam, wurde auf dieser Konferenz zutreffend umschrieben. „Natürliche Verminderung" und „entsprechend behandelt" waren charakteristische Vokabeln für den bereits stattfindenden und im Generalgouvernement im Frühjahr 1942 mit voller Wucht einsetzenden Vernichtungsprozess. Heydrich benötigte keine deutlichere Umschreibung. Mit seiner Charakterisierung hatte er alles gesagt. Selbst wer zu dieser Konferenz angeblich gar keine Vorkenntnisse mitbrachte, wurde bei dieser Besprechung eindeutig informiert.
Gleichgültig, wie exakt die Zahlen im Detail waren, die Heydrich den Konferenzteilnehmern vortrug, so zeigt sein Anspruch, 11 Millionen Juden in Europa in die Massenvernichtung einzubeziehen, dass er auch bereits jene Länder meinte, die von Deutschland noch nicht beherrscht wurden. Natürlich konnte Heydrich zu diesem Zeitpunkt über Sobibor und Treblinka kein Wort verlieren, da es diese Vernichtungslager noch gar nicht gab. Belzec war zwar fertig gestellt, aber noch nicht „in Betrieb". Lediglich in Chelmno waren die Gaswagen bereits bei ihrer mörderischen Tätigkeit. Majdanek und Birkenau befanden sich ebenfalls in der Aufbauphase, bzw. bei den ersten Probevergasungen. Die Monstrosität des Endlösungsverbrechens hat nach dem Krieg sehr oft dazu geführt, die zeitlichen Zwischenschritte in der Gesamtentwicklung der „Endlösung" zu übersehen und damit Verzerrungen im historischen Verlauf festzuschreiben. Manche Diskussionen über diese Vorgänge resultierten einfach aus mangelnden Grundlagenuntersuchungen. Heydrich sprach auch über die Notwendigkeit des Lagers Theresienstadt, das als „Altersghetto" vorgesehen sei, schwerkriegsbeschädigte Juden und solche mit Kriegsauszeichnungen aufnehmen sollte. In seinen Worten: „Mit dieser zweckmäßigen Lösung werden mit einem Schlag die vielen Interventionen ausgeschaltet'" Wenige Wochen später kommentierte Eichmann am 6. März 1942 auf einer Sitzung der Judenreferenten der Gestapodienststellen anlässlich der Deportationsvorbereitungen diese Bemerkung mit den zynischen Worten: „Damit manche Stapostellen 'der Versuchung, ihnen unbequeme ältere Juden mit abzuschieben, nicht ausgesetzt sind', sei zur Beruhigung gesagt, dass diese im Altreich verbleibenden Juden höchstwahrscheinlich schon im Laufe dieses Sommers bzw. Herbstes nach Theresienstadt abgeschoben würden .."26 Das Massensterben der alten deutschen Juden war später die grausige Realität dieses „Altersheims". Die Bedeutung, die Theresienstadt für die tschechischen Juden als „Durchgangsghetto" spielen sollte, erwähnte Heydrich dabei mit keinem Wort.
Die notwendige Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt bei der Erfassung der jüdischen Bevölkerung in den von Deutschland besetzten und beeinflussten Staaten wurde am Wannsee ebenso besprochen, wie auch die vorläufige Rückstellung der in der Rüstungsindustrie beschäftigten Personen. Es war eine „Rücksicht", die am 27. Februar 1943 im ganzen Reichsgebiet ihr Ende fand. Auch die Transportprobleme sprach der Chef des RSHA mit dem Hinweis an, dass alle „Evakuierungsmaßnahmen" von der militärischen Lage abhängig seien. Einen gewissen Zeitraum nahm auf der Konferenz die künftige „Lösung" der Frage der Mischlinge und Mischehen ein, wobei deren Einbeziehung in die Deportationen, ihre Zwangssterilisierung bzw. eine mögliche Zwangsscheidung zur Diskussion stand. Hierüber wurden weder auf der Wannsee-Konferenz noch auf zwei Anschlussbesprechungen im März und Oktober 1942 endgültige Beschlüsse gefasst. Ohnehin wurde die Selbständigkeit der Geheimen Staatspolizei im Reichsgebiet in den kommenden Jahren so groß, dass Absprachen nicht mehr nötig waren. Gerade die Deportation der Mischehepartner im Winter 1944/45 sollte das zeigen.
Die „Endlösung"
Mit ernsthaften Einwänden wurde Heydrich auf der Besprechung nicht konfrontiert. Die abschließenden Sätze der Niederschrift machen die Tendenz deutlich. Staatssekretär Bühler äußerte die Bitte, die Judenfrage so schnell wie möglich zu lösen und damit im Generalgouvernement zu beginnen, zumal in diesem Falle das Transportproblem keine übergeordnete Rolle spiele. In den Worten Eichmanns: „Abschließend wurden die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten besprochen, wobei seitens des Gauleiters Dr. Meyer als auch seitens des Staatssekretärs Dr. Bühler der Standpunkt vertreten wurde, gewisse vorbereitende Arbeiten im Zuge der Endlösung gleich in den betreffenden Gebieten selbst durchzuführen, wobei jedoch eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden solle." Auch der Vorschlag Dr. Stuckarts, zur Vermeidung „unendlicher Verwaltungsarbeit" lieber Zwangssterilisierung und Zwangstrennung hinsichtlich der „Mischlinge" und der Mischehen vorzunehmen, war eher ein zweckrationaler Vorschlag als der „oppositionelle" Gedanke, fehlende Ärzte und Krankenhausbetten hätten derartige Maßnahmen verhindern können. (dass Himmler der Idee der Massensterilisierung weiter nachging, sollten die grauenhaften Versuche in Auschwitz-Birkenau zeigen.) Zutreffend wurde hierzu im Urteil des Wilhelmstraßenprozesses festgestellt: „Soviel steht aber fest, dass niemand die Unfruchtbarmachung als das kleinere Übel vorgeschlagen hätte, wenn er nicht vollständig überzeugt gewesen wäre, dass die Deportation das größere Übel gewesen wäre und den Tod bedeutet hätte."27 Wie viele von den 30 hergestellten Exemplaren der Niederschrift der Wannsee-Konferenz von Heydrich versandt wurden, wissen wir nicht. Die 16. Ausfertigung schickte er jedenfalls am 26. Februar 1942 an das Auswärtige Amt, in dessen Akten es nach 1945 bei der Vorbereitung des Wilhelmstraßenprozesses vom Team des Anklagevertreters Dr. Robert M. W. Kempner aufgefunden wurde. Vielleicht erfahren wir mehr darüber, wenn die von der Sowjetunion über Jahrzehnte der Öffentlichkeit vorenthaltenen deutschen Akten gesichtet sind. 1942 sprach sich die Tatsache der Konferenz in eingeweihten Kreisen herum. Selbst aus der Pariser Botschaft fragte der Legationsrat Dr. Carltheo Zeitschel im Auswärtigen Amt nach einem Exemplar der Niederschrift, da der Inhalt, Behandlung der Judenfrage, für seine Arbeit von grundsätzlicher Bedeutung sei.28
Dass die überlebenden Konferenzteilnehmer sich nach dem Krieg in den Nürnberger Verhören an diese Konferenz entweder überhaupt nicht oder nur in Umrissen erinnern wollten, ist fast nachvollziehbar. Konfrontiert mit den vollen Auswirkungen der von Heydrich vorgestellten „Endlösung", weigerten sie sich nicht nur aus Prozessgründen, sei es als Angeklagte oder als Zeugen, die Verantwortung für irgendetwas zu übernehmen. Auch ihr Verstand ließ sie lieber als ahnungslose Beamte dastehen, als den Konsequenzen ihres damaligen Wissens ins Auge zu sehen. Wie groß auch immer ihre damaligen Kenntnisse gewesen sein mögen, heute wissen wir, dass untergegangene Diktaturen im Nachhinein offensichtlich kaum Anhänger gehabt haben, die sich zu ihrem Verhalten auch hinterher bekennen. Das gilt insbesondere für die Vertreter jener Zwischenschichten, nicht einmal Schreibtischtäter, die allein durch ihre kenntnisreiche Tätigkeit Bürokratien effizient machen und auf die auch Diktaturen angewiesen sind. Unsere heutige Kenntnis sträubt sich allerdings gegen die oft nachgewiesene Tatsache, dass nur zu viele sich damals überhaupt keine Gedanken über die Konsequenzen ihres Wissens und ihrer Handlungen machten. Horst-Eberhard Richter hat die mit diesen Fragen verbundene Problematik treffend beschrieben: „Eine unserer gefährlichsten Selbsttäuschungen besteht darin, dass wir uns als Erwachsene für gefeit gegen inhumane Handlungsweisen halten, nur weil wir unter durchschnittlichen sozialen Bedingungen z. B. zu keinen massiven destruktiven Aktivitäten verleitet werden. In sozialen Ausnahmezuständen und selbst in Laboratoriumsexperimenten erweist sich jedoch, dass eine Mehrzahl von Menschen aller sozialen Schichten von der Befolgung wesentlicher moralischer Grundsätze abgelenkt werden kann, mit denen die Betreffenden sich vorher identifiziert hatten. Das Ausmaß der Beeinflussung menschlichen Verhaltens im moralischen Bereich ist so hochgradig, dass es offenbar mit unserem allgemeinen Selbstwertgefühl nicht mehr vereinbar ist und deshalb gemeinhin glatt geleugnet wird.
Die Bedeutung des Wannseeprotokolls in der Geschichte des nationalsozialistischen Völkermordes ist unübersehbar. In keinem anderen Dokument ist die Gesamtvorstellung zur Vernichtung der europäischen Juden deutlicher dargestellt worden. Im damaligen Verständnis enthielt es eine zutreffende Zustandsbeschreibung. Vernichtungs- und Selektionsprinzip waren klar erkennbar. Wem die Verhältnisse im Osten auch nur einigermaßen bekannt waren, musste wissen, was die Deportierung derartiger Menschenmassen in Wirklichkeit bedeutete. Auch ohne große Phantasie war erkennbar, dass deren Ansiedlung in irgendwelchen Lagern in Polen oder der besetzen Sowjetunion unrealistisch war.
Heydrich konnte es ziemlich gleichgültig sein, wie viel die Teilnehmer an der Konferenz wirklich verstanden. Für ihn war es eine für erforderlich gehaltene, bürokratische Absicherung gegenüber möglichen Einsprüchen. Sein Judenreferent Eichmann konnte bereits am 31. Januar 1942 den Dienststellen der Geheimen Staatspolizei schreiben:
„Die in der letzten Zeit in einzelnen Gebieten durchgeführte Evakuierung von Juden nach dem Osten stellen den Beginn der Endlösung der Judenfrage im Altreich, der Ostmark und im Protektorat Böhmen-Mähren dar.."30 Für seinen Zuständigkeitsbereich hatte Heydrich auf der Wannseekonferenz die für erforderlich gehaltenen Informationen gegeben und sichergestellt, dass mögliche Einwände für die Zukunft absehbar unterblieben. Das war für ihn das entscheidende Ergebnis. Und nur darauf kam es ihm an.
Nachwort
Nach 1945 wurde das in den Unterlagen des Auswärtigen Amtes in Berlin aufgefundene Exemplar des Wannseeprotokolls im so genannten Wilhelmstraßen-Prozess in Nürnberg von dem amerikanischen Ankläger Robert M. W. Kempner vorgelegt. Seit der Veröffentlichung des Urteils 1950 ist sein wesentlicher Inhalt auch der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt und das Dokument wurde in vielen Publikationen abgedruckt. Neben den autobiographischen Aufzeichnungen des Lagerkommandanten Rudolf Höss und den Niederschriften von Kurt Gerstein gehört das Wannsee-Protokoll zu jenen Dokumenten, die von rechtsextremistischen und anderen diesem Umfeld zuzuordnenden Autoren am heftigsten angegriffen werden. In dem aussichtslosen Versuch, die Realität des Massenmordes an den Juden zu verneinen oder dessen Umfang in Zweifel zu ziehen, wurden in vielen Varianten und mit wechselnden Argumentationen spekulative Erörterungen angestellt, um die Tatsachen zu vernebeln oder zu negieren. Dabei ergibt die nüchterne Analyse dieser angeblich quellenkritischen Untersuchungen ihre völlige Haltlosigkeit. Die vergeblichen Angriffe der „Revisionisten auf einzelne Dokumente, ihre abwegigen Interpretationen von Schriftstücken und Sachverhalten dürfen aber nicht über ein Gesamtkonzept hinwegtäuschen, das sich in ihren Veröffentlichungen über die Jahre hinweg entwickelt hat und am deutlichsten in dem Buch von Wilhelm Stäglich „Der Auschwitz-Mythos" zutage trat. Nicht die Korrektur vermeintlicher oder wirklicher Fehler und Irrtümer oder Richtigstellungen sind dabei das Ziel, sondern der Versuch der systematischen „Quellenvernichtung". Ihre Argumentation ist in folgenden Punkten zusammenzufassen: Deutsche Dokumente, die nach dem Krieg den Alliierten in die Hände fielen, stehen a priori unter Fälschungsvorbehalt. Zeugenaussagen von Angeklagten in Strafverfahren, gleichgültig ob in den alliierten Nachkriegsverfahren oder in Prozessen, die nach der deutschen Rechtsordnung geführt wurden, seien unbrauchbar, da eine „Gehirnwäsche" nicht auszuschließen sei. Die Verteidigung im Strafverfahren sei ohnehin nicht wahrheitsorientiert, da sie für ihre Mandanten mit Gefälligkeitsargumentation die günstigste Beurteilung durch das Gericht zu erreichen sucht. Zeugenaussagen seien von vornherein unzuverlässig, da von Voreingenommenheit oder Hass diktiert. Die Anklage im Strafverfahren sei ohnehin „fremdgesteuert" und die Richter seien vom Druck der Öffentlichkeit abhängig. Mit dieser abenteuerlichen, von populistischen Zügen nicht freien „Methode" ist jeder, auch der aberwitzigste Versuch möglich, erwiesene Tatsachen in Zweifel zu ziehen, diese Zweifel zu Tatsachen zu erklären und darauf aufbauend, ein neues Verwirrspiel zu beginnen. Eine „wissenschaftliche" Verkleidung des Textes soll dem Ganzen dann die notwendige Seriosität verschaffen. Diese Vorgehensweise schafft zudem die Möglichkeit, in immer neuen Variationen bei uninformierten Lesern Unsicherheiten zu erwecken, während die Wissenschaftler sich angewidert abwenden. Erleichtert wurde diese Art des Verwirrspiels in den letzten Jahrzehnten durch den manchmal nicht formgerechten Abdruck von Dokumenten, oberflächliche Ausdrucksweise in öffentlichen Manifestationen oder Artikeln, die wiederum die Möglichkeit boten, von der Kritik zum Zweifel, vom Zweifel zur erneut erfundenen „Tatsache" zu gelangen.31 So wird das Wannsee-Protokoll dem erstaunten Leser noch heute als Fälschung präsentiert, die zudem in mehreren Fassungen existiere. Man vergleicht dazu den Umdruck aus den Nürnberger Verfahren mit Abdrucken in Büchern und - im günstigsten Fall - mit dem im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes vorhandenen Exemplar. dass die zu Prozesszwecken hergestellten Umdrucke, Buchabdrucke und die Archivvorlage unterschiedliche Schrifttypen aufweisen, gibt den selbst ernannten „Fälschungsspezialisten" einen unendlichen Reichtum an Spekulationsmöglichkeiten, das Dokument zur Fälschung zu erklären. Mit einer Sachklärung oder einer quellenkritischen Untersuchung hat das alles nichts zu tun. Genauso beliebt ist es, dem Leser Formvorschriften für die Abfassung von Schriftstücken der SS-Behörden vorzugaukeln, deren Nichteinhaltung die Fälschung beweise. dass - wie viele Dokumente zeigen - auch Partei- und Staatsbehörden sich mitunter nicht an ihre eigenen Vorschriften hielten, ist keine Besonderheit des NS-Staates. Aber auch diese Erwägung geht sehr oft zu weit, da es sich bei genauer Nachprüfung gar nicht um einen Formverstoß handelt, sondern um die durchaus übliche Handhabung eines Normalvorganges, mit dem gegen keinerlei Vorschrift verstoßen wurde. Der Leser soll es nur glauben. In einer anderen Variante wird dem Leser suggeriert, dass die im Wannsee-Protokoll verwandte Sprache die Fälschung beweise, es handele sich um eine Übersetzung aus dem Amerikanischen. Nicht nur, dass ein Vergleich mit anderen Schriftstücken der damaligen Zeit die Unsinnigkeit einer solchen Argumentation aufzeigt, sie beweist auch die mangelnde Kenntnis der jeweiligen Autoren von den Spracheigenheiten des oder der Verfasser eines entsprechenden Schriftstückes. dass in vielen Strafverfahren der Nachkriegszeit nicht ein einziges prozessrelevantes Dokument aus nationalsozialistischen Aktenbeständen aufgetaucht ist, von dem sich nachweisen ließ, dass es sich um eine Fälschung handelte, ist eine unbequeme Tatsache, die die Verneiner der Wahrheit freilich nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Der KGB hat in den einschlägigen deutschen Strafverfahren eben keine dokumentarischen Spuren hinterlassen.
Anmerkungen
Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um eine erweiterte Fassung des Vortrags.
1 Das „Besprechungsprotokoll` überschriebene Dokument befindet sich im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes in Bonn. (PAAA, Inland II g, Nr.177, BI. 166-180). Als Beweisdokument im Nürnberger Wilhelmstraßen-Prozeß hatte es die Prozessnummer NG 2586g. Abgedruckt in: Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik 1941-1945, Göttingen 1969,S.267-275.
2 Tagesbefehl des Ältestenrates des Ghettos Theresienstadt Nr. 29 vom 19. Januar 1942. Staatliches Jüdisches Museum Prag, Inv. Nr. 144.
3 „Der Neue Tag", 20. Januar 1942, S. 2
4 So in den Ablehnungsanträgen der Verteidigung im Majdanek-Prozeß (1976) in Düsseldorf gegen den Verfasser als gerichtlich bestellten historischen Sachverständigen. Schon damals bedurfte die Klärung des Sachverhaltes keiner großen Nachforschung. Zu dem ein Jahrzehnt später wieder aufgetauchten Argument vgl. Johannes Tuchel, Am Großen Wannsee 56-58. Von der Villa Minoux zum Haus der Wannsee-Konferenz. Publikationen der Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz. Bd. 1, Berlin 1992, S.175, Anm. 22.
5 Siehe hierzu die Vernehmung des HSSPF Ostland, Friedrich Jeckeln, vom 14./15. Dezember 1941 in Riga. Unterlagen der Staatsanwaltschaft Hamburg, AZ. 141 Js 534/60 (Verfahren gegen Gerhard Maywald), abgedruckt bei Helmut Krausnick/Hans Heinrich Wilhelm, Die Truppe des Weltanschauungskrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD. Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, Bd. 22, Stuttgart 1981, S.566-570. Zur Problematik Einsatzgruppen und Vernichtungsbefehl wird die vor dem Abschluss stehende Arbeit von Ralf Ogorreck (Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD. Ein Beitrag zur Entschlussbildung der „Endlösung der Judenfrage" im Jahre 1941) den gegenwärtigen Kenntnisstand darlegen.
6 Siehe: Stellungnahme zum Generalplan Ost (Dr. Erhard Wetzel) vom 27.4.1942, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 6 Jg. (1958), S. 297 ff. Zur allgemeinen Problematik der nationalsozialistischen Massenvernichtungsmaßnahmen siehe: Wolfgang Scheffler, Wege zur Endlösung, in: Herbert A. Strauss und Norbert Kampe (Hg.), Antisemitismus. Von der Judenfeindschaft zum Holocaust. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung; Bd. 213, Bonn 1985, S.186-214, insb. 203 f.
7 Susanne Heim und Götz Aly können vorläufig keinen schlüssigen Beweis dafür führen, dass die Ghettopolitik der Regierung des Generalgouvernements einen entscheidenden Einfluss auf Himmlers Endlösungsbefehle hatte. Siehe den Diskussionsband: Wolfgang Schneider (Hg.), „Vernichtungspolitik". Eine Debatte über den Zusammenhang von Sozialpolitik und Genozid im nationalsozialistischen Deutschland (Hamburger Institut für Sozialforschung), Hamburg 1991, S.172. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die von den beiden Autoren erschlossenen und bisher wenig beachteten Quellen eine Bereicherung des Forschungsstandes bedeuten.
8 Nürnberger Dokument PS 710, Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Bd. XXVI, S. 266 f. Das ursprünglich nur mit dem Datumsvermerk: Juli 1941 versehene Schriftstück erhielt später von Heydrich das Datum 31. Juli 1941 und wurde von ihm an verschiedene Behörden und Dienststellen versandt. So z. B. am 25. Januar 1942 an den Staatssekretär beim Reichsprotektor Karl Hermann Frank, abgedruckt in Judaica Bohemiae, XVII, 1 (1981), S. 22 f. Sowohl der Führer der Einsatzgruppe A, Dr. Walther Stahlecker, als auch der Chef des SS-Personalhauptamtes, Walter Schmitt, erhielten zum gleichen Zeitpunkt das entsprechende Schreiben. Der Hintergrund des Zeitpunktes und des Empfängerkreises des Schreibens bedarf noch weiterer Aufhellung.
9 Susanne Heim und Götz Aly können bisher keinen Nachweis für ihre Behauptung führen, dass Heydrich unmittelbar nach der Wannsee-Konferenz die am 31. Juli 1941 von Göring angeforderte Denkschrift übergeben habe. Die als Beleg zitierte Tagebucheintragung von Goebbels am 7. März 1942 kann diesen Schluss nicht abdecken, da wir nicht wissen, ob der Propagandaminister mit der Lektüre einer ausführlichen Denkschrift des SD und der Polizei über die Endlösung der Judenfrage nicht vielmehr das Protokoll der WannseeKonferenz meinte. Schon gar nicht erlaubt das von den Autoren abgedruckte Schreiben vom 14. Dezember 1942 aus dem Referat Maedel im Reichsfinanzministerium die Schlussfolgerung, dass Göring am 2. April 1942 Heydrich offiziell zum „Beauftragten für die Endlösung der Judenfrage" ernannt habe. Siehe: Bevölkerungsstruktur und Massenmord. Neue Dokumente zur deutschen Politik der Jahre 1938-1945. Zusammengestellt von Susanne Heim und Götz Aly. Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 9, Berlin 1991, S.139-144. Das Schreiben Maedels liegt auch als Nürnberger Prozessdokument NG-4583 vor. H. G. Adler, Die verheimlichte Wahrheit. Theresienstädter Dokumente, Tübingen 1958, S. 87-89, druckte den ersten Teil des Dokumentes bereits ab.
10 Die Übersicht von Kai von Jena und Wilhelm Lenz über die Bestände deutscher Provenienz im Zentrum für die Aufbewahrung historisch dokumentarischer Sammlungen in Moskau zeigt die Fülle der dort über die Jahrzehnte im Verborgenen liegenden Akten. Siehe: Der Archivar, 45. Jg., Juli 1992, H. 3, Sp. 457-468. Vgl. auch: Götz Aly und Susanne Heim, Das Zentrale Staatsarchiv in Moskau („Sonderarchiv"), Düsseldorf 1992.
11 Ereignismeldung UdSSR Nr. 128, 3.11.1941, S.4 (Bundesarchiv Koblenz, R 58/218), unter Hinweis auf das Massaker in der Schlucht von Babi Jar bei Kiew.
12 Vgl. hierzu: Wolfgang Scheffler, Das Ghetto Lodz in der nationalsozialistischen Judenpolitik; ebenso Florian Freund/Bertrand Perz/Karl Stuhlpfarrer, Das Ghetto in Litzmannstadt (Lodz) in „Unser einziger Weg ist Arbeit". Das Ghetto in Lodz 1940-1944, Redaktion Hanno Loewy und Gerhard Schoenberner, Wien 1990, S.12-16 und S.17-31.
13 Urteil im Chelmno-Prozeß, in: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischerTötungsverbrechen 1945-1966, bearbeitet im Seminarium voor Strafrecht en Strafrechtspleging Van Hamel der Universität Amsterdam, Bd. XXI (1979), Lfd. Nr. 594, S. 270-344.
14 Vgl. hierzu Krausnick/Wilhelm (Anm. 5), S. 546
15 Bericht des Führers des Einsatzkommandos 3 der Sicherheitspolizei und des SD vom 1. Dezember 1941, in: Adalbert Rückerl (Hg.), NS-Prozesse. Nach 25 Jahren Strafverfolgung: Möglichkeiten - Grenzen - Ergebnisse, Karlsruhe 1971, Anhang.
16 Vgl. hierzu: Martin Broszat, Hitler und die Genesis der „Endlösung". Aus Anlass der Thesen von David Irving. Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 25. Jg. (1977), S. 739-775; Christopher Browning, Fateful Months. Essays an the emergence of the Final Solution. New York, London 1985; Wolfgang Scheffler, Probleme der Holocaustforschung, in: Deutsche - Polen -Juden. Ihre Beziehungen von den Anfängen bis ins 20. Jahrhundert. Herausgegeben von Stefi Jersch-Wenzel, Berlin 1987, S. 259-281.
17 Kurt Pätzold irrt, wenn er schreibt, dass die von Eichmann erwähnten Schwierigkeiten bei der Deportation der deutschen Juden Ende des Jahres 1941 ein „Produkt von Eichmanns Phantasie" gewesen seien. Die Verschiebung der Deportationstransporte nach Riga von Anfang auf Ende November 1941 und die damit verbundenen Vorgänge beweisen, dass der Leiter des Judenreferats des RSHA aus seiner Sicht ernsthafte Probleme hatte. Siehe Kurt Pätzold, Erika Schwarz, Tagesordnung Judenmord. Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Eine Dokumentation zur Organisation der „Endlösung". Berlin 1992, (Reihe: Dokumente, Texte, Materialien. Veröffentlicht vom Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin, Bd. 3) S.44.
18 Reichsgesetzblatt 1941, Teil 1, S.722
19 Z.B. Rundschreiben der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe. Centralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes vom 9. Oktober 1942 betr. Verfügungen über jüdische Vermögenswerte zu Gunsten der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland oder der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien. (BA, Abt. Potsdam 75 C Re 2, Bd. 480, BI.7).
20 Vgl. hierzu generell die in Anm. 16 erwähnten Literaturangaben.
21 Unterlagen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland (BA, Abt. Potsdam, 75 C Re 1, Bd. 31).
22 PAAA, Inland II g, Bd. 177, BI. 188. Nürnberger Dokument NG 2586 C. Zum Ablauf siehe Tuchel (Anm. 4), S.110.
23 PAAA, Inland II g, Bd. 177, BI. 181.
24 PAAA, Inland II g, Bd. 177; Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik (siehe Anm. 1), S. 272, Anm. 10. Zum gesamten Themenkomplex siehe auch: Hans-Jürgen Döscher, Das Auswärtige Amt im Dritten Reich. Diplomatie im Schatten der „Endlösung". Berlin 1987, insbes. S. 221 ff.
25 Rede Franks auf der Regierungssitzung in Krakau am 16. Dezember 1941. Zuhörer war dabei auch der SS- und Polizeiführer Lublin, Odilo Globocnik. Ein ausführlicher Auszug der Ansprache in: Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen. 1939-1940. Herausgegeben von Werner Präg und Wolfgang Jacobmeyer. Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte Bd. 20. Stuttgart 1975, S. 452-459, insbes. 457 f.
26 Bericht über die im Judenreferat IV B 4 des Reichssicherheitshauptamt (RSHA) am 6. März 1942 stattgefundene Besprechung der Gestapostellvertreter. Eichmann-Prozeß Dok. 119; H. G. Adler (siehe oben Anm. 9), S. 9 f.
27 Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozeß. Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall Nr. 11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker und andere. SchwäbischGmünd 1950, S.167.
28 Brief des Legationsrates Dr. Zeitschel an den Vortragenden Legationsrat Dr. Strack, Auswärtiges Amt, vom 23. März 1942; Nürnberger Dok. NG-3668.
29 Horst Eberhard Richter, Flüchten oder Standhalten, Reinbek bei Hamburg 1976, S. 21. 30 Schreiben des Referats IV B 4 des RSHA (gez. Eichmann) vom 31. Januar 1942. Eichmann-Prozeß Dok. Nr. 1278
31 Z. B. Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit? Eine kritische Bestandsaufnahme. Tübingen 1979. Durch das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 7. Mai 1982 (Az. XVI Kls 115/80) wurde die weitere Herstellung und Verbreitung des Buches untersagt.
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Text abgedruckt in: Erinnern für die Zukunft - Ansprachen und Vorträge zur Eröffnung der Gedenkstätte. Berlin: Haus der Wannsee-Konferenz 1992, S. 17-34.
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