Haus der Wannsee-Konferenz
Prof. Dr. Wolfgang Scheffler, Berlin
DIE WANNSEE-KONFERENZ UND IHRE HISTORISCHE BEDEUTUNG
1. Der "Generalplan Ost"
2. Der Beginn der Deportationen
3. Störungen und Probleme
4. Erste Bilanz
8. Nachwort
Unter der Masse der nach 1945 zur Beweisführung in den Nürnberger Prozessen vorgelegten Dokumenten nimmt die Niederschrift zur später so genannten „Wannsee-Konferenz", die am 20. Januar 1942 in dem Berliner Vorort stattfand, einen herausragenden Platz ein. In keinem anderem Schriftstück des nationalsozialistischen Staates wurde so deutlich der Gesamtplan zum Massenmord an den europäischen Juden dargelegt, wie auf diesen 15 Seiten, die unter der Federführung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, vom Judenreferenten des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), Adolf Eichmann, verfasst worden waren.' Wenn heute des öfteren auf die seit langem bekannte Tatsache verwiesen wird, dass auf dieser Konferenz keine Entscheidungen über die geplante und bereits im Gange befindliche Mordaktion gefällt worden seien und nach den Gründen gefragt wird, warum Heydrich überhaupt diese Konferenz einberufen habe, so ändert das nichts an der Bedeutung des Inhalts der Besprechung. In der kühlen, nüchternen Sprache der damaligen Funktionäre, mit Tarnbegriffen durchsetzt, die für die mit dem Jargon der Sicherheitsbehörden der damaligen Zeit vertrauten Spitzenvertreter der Behörden und Institutionen keine waren, enthüllte Heydrich das ungeheuerliche Vorhaben, die jüdische Bevölkerung Europas systematisch, in Stufenabfolge umzubringen. Welche Bedeutung auch immer Heydrich diesem Treffen beimaß, und es gab für ihn eine Reihe sehr zwingender und erklärbarer Motive, der Inhalt der Besprechung brandmarkt das nationalsozialistische Regime mit dem größten staatlich geplanten und realisierten Genozid der modernen Geschichte. Was hatte es mit dieser Konferenz auf sich, zu der Heydrich, der in Prag auch als geschäftsführender Reichsprotektor von Böhmen und Mähren amtierte, nach Berlin kam? Es kann sein, dass er in Begleitung von Eichmann war, der am 19. Januar 1942 das Lager Theresienstadt besichtigt hatte.2 Die Tatsache, dass Heydrich am gleichen Tag in Prag einen Empfang für die tschechische Protektoratsregierung gab und die Presse darüber am 20. Januar 1942 berichtete3, sollte in den siebziger Jahren von rechtslastigen Verteidigern in Prozessen gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher dazu benutzt werden, anzuzweifeln, dass die „Wannsee-Konferenz" überhaupt stattgefunden oder Heydrich an ihr teilgenommen habe.4 Noch heute gibt es ahnungslose Zeitgenossen, die derartige Irreführungen für diskussionswürdig halten.
Seit dem Novemberpogrom 1938 konzentrierte sich die Zuständigkeit für staatlich gelenkte Verfolgungsmaßnahmen bei der Heydrich unterstellten Geheimen Staatspolizei. 1939 wurde er zum Chef der Reichszentrale für jüdische Auswanderung bestellt, der entsprechende Zentralen zunächst in Wien und dann in Prag unterstanden. Von hier führte ein direkter Weg zum späteren Judenreferat IV B 4 des Reichssicherheitshauptamtes (Leiter Adolf Eichmann), dessen Chef ebenfalls Heydrich war. Er war der Organisator und Befehlsgeber der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD, die erstmals in größerem Ausmaß 1939 in Polen operierten. Auf den dort gemachten Erfahrungen aufbauend, organisierte und leitete er auch die Mordtätigkeit der seit dem Sommer 1941 in den besetzen sowjetrussischen Gebieten wütenden Einsatzgruppen. Im Nürnberger Einsatzgruppenprozess wurden sie treffend als kleine „rollende Reichssicherheitshauptämter" bezeichnet, da ihre Mitglieder sich im wesentlichen aus Angehörigen der Geheimen Staatspolizei, der Kriminalpolizei (seit 1936 unter der Sammelbezeichnung „Sicherheitspolizei" zusammengefasst) und des parteiamtlichen Sicherheitsdienstes (SD) zusammensetzten. In den Nachkriegsdarstellungen wurde zumeist übersehen, dass die Einsatzgruppen, neben den politischen Abteilungen in den Konzentrationslagern, die einzigen exekutiven Mordkommandos waren, die dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD direkt unterstanden. Die Vernichtung der Ghettos in den besetzten sowjetischen Gebieten wurden dagegen seit November/Dezember 1941 von den Himmlers direktem Befehl unterstehenden Höheren SS- und Polizeiführern (HSSPF) geleitet, denen nur in diesem Rahmen und zu diesem Zweck die Sicherheitspolizei unterstellt wurde.-, Im Generalgouvernement waren es ab Frühjahr 1942 die SS- und Polizeiführer (SSPF), die die Durchführung der Ghettoräumungen befahlen und überwachten. Heydrichs Zuständigkeiten waren also, beginnend im Winter 1941/42, „vor Ort" im Rahmen der „Endlösungsaktionen" in einem gewissen Wandel begriffen. Dementsprechend ausgerichtet waren seine Absichten, die er mit der geplanten Konferenz verband.
Der „Generalplan Ost"
Es war nur konsequent, dass dieser Mann bei den utopischen und größenwahnsinnigen Plänen, die die nationalsozialistische Führung im Hochsommer 1941 erörterte, eine zentrale Rolle übernehmen sollte. Auf dem Höhepunkt der Siegeserwartungen entwarf man in den SS-Ämtern Pläne gigantischer Bevölkerungsumsiedlungen für ein künftiges Europa, das nach vorgeblich rassenpolitischen Grundsätzen geordnet werden sollte. Diese Planungen, unter dem Stichwort „Generalplan Ost" bekannt, die sich vornehmlich, wenn auch nicht ausschließlich, auf Osteuropa konzentrierten, hatten eine Voraussetzung: die Vernichtung der europäischen Juden. Für die jüdische Bevölkerung war in den Zukunftsvisionen der nationalsozialistischen Führer kein Platz vorgesehen. Ihre Umsiedlung in die Weiten des sowjetrussischen Raumes hätte, wie es einer der Planer ausdrückte, keine „Endlösung der Judenfrage" bedeutet.6 Der nationalsozialistische Rassenimperialismus barg im Kern die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung. Die angestrebte Eliminierung des bolschewistischen Staates war mit den „Endlösungsmaßnahmen" direkt verbunden. Der Kampf gegen das „Weltjudentum" und gegen den „jüdischen Bolschewismus" waren in der nationalsozialistischen Ideologie ohnehin eng verknüpft. Auch die vorübergehende Annäherung des nationalsozialistischen Staates an die Sowjetunion aus außenpolitischen Gründen 1939 änderte daran nichts. Die Annahme, der Weg zur „Endlösung" wäre nicht beschritten worden, wenn es keinen Krieg gegen die Sowjetunion gegeben hätte, ist eine Verkennung Hitlerscher Absichten. Auch wenn der Diktator bei der Verwirklichung seiner Vorhaben immer von den gegebenen Realitäten abhängig war, seinem Ziel der radikalen Ausschaltung der Juden in Europa hätte er auch unter anderen Umständen nicht abgeschworen. Die Modalitäten hätten sich immer nach den realen Gegebenheiten richten müssen. Bevölkerungspolitische Überlegungen im Verbund mit ökonomischen Zukunftsplanungen, wie sie in den Bürokratien des Generalgouvernements seit 1940 entwickelt wurden, erscheinen im Nachhinein lediglich als rationale, parallele Begleitüberlegungen, nicht aber als das auslösende Motiv für den Massenmord. Es gibt keinerlei Nachweise dafür, dass diese Planungsüberlegungen irgendeinen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidung über die Verwirklichung der „Endlösung" ausgeübt hätten.? In diesen Kontext muss man die Beauftragung Heydrichs vom 31. Juli 1941 sehen, als er sich von Göring die Zuständigkeit bestätigen ließ, „alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht zu treffen für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa." Gleichzeitig beauftragte Göring Heydrich, „in Bälde einen Gesamtentwurf ... für die angestrebte Endlösung der Judenfrage" vorzulegen8. Soweit wir bis heute wissen, war der Inhalt der Wannsee-Konferenz im Kern die Erfüllung des Göringschen Auftrags9. Ob die Öffnung der Archive in Osteuropa hierzu neue dokumentarische Erkenntnisse bringen wird, kann nur die Zukunft zeigen. Schon heute ist erwiesen, dass die untergegangene DDR, die Tschechoslowakei und die frühere Sowjetunion wertvollste Dokumentenbestände für die Forschung wie für die in der Bundesrepublik stattgefundenen staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen unter Verschluss gehalten haben.10 dass Göring der Befehlsgeber Heydrichs war, erklärt sich als logische Konsequenz der Tatsache, dass Hitler es seit 1933 sorgfältig vermieden hatte, als Staatsoberhaupt in diesen Fragen nach außen hin in Erscheinung zu treten. dass Heydrich Göring einen vorbereiteten Text vorlegte, ist dabei unerheblich. Im übrigen war Heydrichs Beauftragung im Juli 1941 nur die Bestätigung dafür, dass sich die antijüdischen Maßnahmen bei der Geheimen Staatspolizei konzentrierten. Die folgenden Monate zeigten den Planern des Massenmords zwei Entwicklungen, die das kommende Geschehen prägten. Zunächst musste Himmler bereits im August 1941 zur Kenntnis nehmen, dass die Massenerschießungen der Einsatzgruppen zahlreiche Probleme aufwarfen. Die Geheimhaltung der Exekutionen war nicht gewährleistet, die Transportwege reichten nicht aus, die Belastbarkeit und Effizienz der Erschießungskommandos zeigte ihre Grenzen. In einem der berüchtigten Einsatzgruppenberichte heißt es lapidar: „Mit diesen Methoden ist eine Endlösung der Judenfrage nicht zu erreichen .'11 Nicht zu unrecht ist vermutet worden, dass diese Überlegungen zu den Gaskammern der Vernichtungslager führten.
Der Beginn der Deportationen
Die zweite Entwicklungsphase war durch den Beginn der Deportation der jüdischen Bevölkerung aus dem damals so genannten „Großdeutschen Reich" gekennzeichnet. In der ersten Hälfte des Monats September 1941 hatte Hitler den Befehl gegeben, das Reichsgebiet „judenfrei" zu machen. Planung und Durchführung lagen in den Händen des Chefs der Sicherheitspolizei und damit des Judenreferats des Reichssicherheitshauptamtes, während die Ordnungspolizei die Sicherung und Begleitung der Deportationszüge nach dem Osten übernahm. Diese Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Funktionen der beiden Polizeisparten ist in diesem Zusammenhang nicht unwichtig, da in den Nachkriegsdarstellungen in der Regel der Organisationsbefehl des Chefs der Ordnungspolizei für die Transportbegleitung durch die Schutzpolizei mit den Deportationsanweisungen des Chefs der Sicherheitspolizei verwechselt wird.
Während die Allgemeinheit am Radio den Siegesfanfaren mit den Meldungen über die militärischen Erfolge im Osten lauschte - noch heute kann man die Melodie aus „Les Pröludes" von Franz Liszt nicht hören, ohne dass einem ein Schauder über den Rücken läuft -, wurde über die ersten Deportationszielorte entschieden. Hierbei stieß Heydrich auf Schwierigkeiten, die sich in unterschiedlicher Form bis in den Winter fortsetzen sollten. So protestierten in Lodz/Litzmannstadt die örtlichen Behörden gegen die Aufnahme Tausender von Juden und Zigeunern aus dem Reichsgebiet und dem Protektorat Böhmen und Mähren in das bereits überfüllte Ghetto. Mit „Roßtäuschermethoden" habe Eichmann in Berlin falsche Vorstellungen über die Aufnahmekapazität des Ghettos erweckt. Es waren Einwände, die Himmler sehr schnell beseitigte.12 Gauleiter Greiser in Posen erreichte aber daraufhin binnen weniger Wochen, dass die Massenvernichtungsmethoden der „Euthanasie", so wie sie bereits 1940 im Warthegau praktiziert worden waren, wieder angewandt wurden. Die Inbetriebnahme des ersten Vernichtungslagers Chelmno, das im eigentlichen Sinn kein Lager, sondern eine Station von Gaswagen war, mit denen ab Dezember 1941 die jüdische Bevölkerung des Warthegaus, vornehmlich des Lodzer Ghettos, umgebracht wurde, war die Folge.13 Die Verlagerung der Zuständigkeit für die örtlichen „Aussiedlungen" auf die SS- und Polizeiführer (SSPF) des Generalgouvernements im Frühjahr 1942 dürfte u. a. in dieser Kontroverse ihren Ursprung haben. Auch in den anderen Zielorten Riga und Minsk, nicht in Kowno, entstanden Konflikte mit den Zivilbehörden. Dabei stand „natürlich" nicht das tödliche Schicksal der einheimischen Juden oder das der ab Ende November 1941 hereinströmenden Deportationszüge aus dem Reich im Mittelpunkt des Interesses. Vielmehr ging es den Behörden des Reichskommissariats Ostland vornehmlich um Fragen der Polizeihoheit und die Zuständigkeitsregelung für die „Behandlung der Judenfragen", die sie nicht an die Sicherheitspolizei abtreten wollten. Diese Auseinandersetzungen hatten seit Beginn der Besetzung der sowjetrussischen Gebiete in wachsendem Maße das Verhältnis zwischen den Zivilbehörden und der Sicherheitspolizei belastet; sie kumulierten bei den zunehmend Aufsehen erregenden Massenerschießungen jüdischer Einwohner. Aber auch hier wurden schließlich mit Hilfe der Berliner Behörden die vorhandenen Einwände überwunden. Außerdem erhielt der Reichskommissar für das Ostland, Gauleiter Hinrich Lohse, dabei hinreichend Klarheit darüber, dass die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung mit allen Mitteln voranzutreiben sei und geäußerte ökonomische Bedenken keine Rolle spielten.14 Am 10./11. November bekam schließlich der Höhere SS- und Polizeiführer im Reichskommissariat Ostland, Friedrich Jeckeln, von Himmler den Befehl zur Liquidierung des Rigaer Ghettos, um Platz für die herankommenden Juden aus dem Reichsgebiet zu schaffen. Die Rückwirkung dieser Vorgänge in Riga auf das Deportationsgeschehen im Reich bestand in der Verschiebung der ersten Riga-Transporte um drei Wochen und zur Umleitung der ersten Züge nach Kowno. Juden aus Berlin, München, Frankfurt a. M., Wien und Breslau wurden dort Ende November wenige Tage nach ihrer Ankunft im Fort IX ermordet: 4.934 Menschen, davon 1.852 Männer, 2.755 Frauen und 327 Kinder (so die Statistik des Einsatzkommandos 3 der Sicherheitspolizei und des SD in Kowno).15 In Riga selbst geriet dann der erste Berliner Transport am 30. November in die dortige Ghettoräumungsaktion und fiel diesem Massaker unmittelbar nach der Ankunft zum Opfer. Das Aufsehen, das die Tötung der Berliner Juden erregte, veranlasste Himmler, die weitere Erschießung der ankommenden reichsdeutschen Juden in Riga vorübergehend zu stoppen. Eine mit diesem Ereignis verbundene Telefonnotiz Himmlers verführte Jahrzehnte später den englischen Publizisten David Irving dazu, die„ Endlösung" in Zweifel zu ziehen oder gar zu behaupten, sie habe womöglich gar nicht stattgefunden. Die umfangreichen Schilderungen der an den Massakern beteiligten Angehörigen der Sicherheitspolizei und anderer Verbände in den einschlägigen und umfangreichen deutschen Strafverfahren der Nachkriegszeit hatte er offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen.
Störungen und Probleme
Für die Berliner Planer der Endlösung waren das alles ärgerliche Verzögerungen, die nicht nur technische Änderungen verlangten. Störend wirkte sich vor allem aus, dass andere Dienststellen und Ministerien eingeschaltet werden mussten, ehe die gewünschte Koordination erreicht werden konnte. Nicht zuletzt machte sich auch der fragmentarische Kenntnisstand beteiligter Ministerien und Dienststellen angesichts der unterschiedlichen Entwicklung auf den verschiedenen Ebenen der Endlösungsorganisatoren bemerkbar. Auch nach der Wannsee-Konferenz standen die aus dem Osten hereinkommenden Erkenntnisse und die bei den Zentralstellen strikt gewahrte Geheimhaltung im harten Gegensatz zueinander. Nach dem Krieg sorgten diese Gegensätze für die bis heute andauernde Konfusion darüber, was und wie viel über die Massentötungen damals wirklich bekannt war. So war es nicht von ungefähr, dass Eichmann sich bei seinem Verhör in Jerusalem über diese Schwierigkeiten ausließ. Aus seiner Sicht hatte er Ende 1941 tatsächlich ernsthafte Schwierigkeiten hinsichtlich der künftigen Transportplanung gehabt.'? Aber auch innerhalb der SS gab es Probleme. So stritten sich im November/Dezember 1941 im Distrikt Lublin beim Aufbau des ersten Vernichtungslagers Belzec der von der Kanzlei des Führers (bekannt unter dem Namen T 4 - Tiergartenstraße 4 in Berlin -) zur Errichtung der Vernichtungseinrichtungen dorthin entsandte Kriminalkommissar Christian Wirth und der örtlich zuständige SS- und Polizeiführer Odilo Globocnik über die befehlsmässigen Zuständigkeiten. Hier war ebenfalls eine Entwicklung im Gange, die noch zu Heydrichs Lebzeiten anzeigte, dass die in Ostpolen gelegenen Vernichtungslager (Belzec, Sobibor und Treblinka) nicht seiner Zuständigkeit unterlagen. Himmler hatte im Einvernehmen mit der Kanzlei des Führers diese Lager Globocnik unterstellt. Das Reichssicherheitshauptamt konzentrierte sich im wesentlichen mit seinem Judenreferat auf die Erfassung der Opfer und die Deportationstransporte in das Generalgouvernement. Dafür brauchte Heydrich eine Gesamtplanung. Nach seinem Tod erhielt die Vernichtung der Juden in Ostpolen die Bezeichnung „Aktion Reinhard". Im Jerusalemer Prozess gegen Adolf Eichmann stand das Gesamtverbrechen an der jüdischen Bevölkerung in Europa im Mittelpunkt, so wie es sich in der Person Eichmanns personifizierte. Die institutionellen Details blieben dabei zumeist unerörtert.
Auch im Reichsgebiet war eine Reihe von Problemen entstanden, die durch Zuständigkeitsregelungen, behördliche Anordnungen und Verordnungen geklärt werden mussten, ehe der Deportationsvorgang seine makabre „ordnungsgemäße" Abwicklung fand. Partei- und Zivilbehörden stritten sich zunächst um die Verwertung des den Deportierten geraubten Eigentums, bis die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz mit dem staatlich verordneten Raub des Vermögens Klarheit schaffte.'
Gestapodienststellen hatten sich in dieser ersten Phase so ungeniert eigene Einnahmen verschafft, dass der Reichsrechnungshof - so seltsam es klingen mag - sich 1942/43 bemühte, Klarheit über die Verhältnisse zu gewinnen, ein Unterfangen, das schließlich vom Reichsfinanzministerium unterbunden wurde. Ungeachtet dessen gingen Korruption und Unterschleif weiter. Im November 1942 flogen z. B. die Machenschaften des Judenreferats der Berliner Gestapoleitstelle auf. Verhaftungen, Selbstmorde, SS- und polizeigerichtliche Verfahren waren die Folge. Eines zeigen die Vorgänge deutlich. Die Deportation der deutschen Juden war für die Behörden keine Geheimsache. Zu viele Ämter waren in ihre Durchführung organisatorisch verwickelt. Selbst das private Bankgewerbe informierte seine Mitglieder in Rundschreiben über die unterschiedlichen und komplizierten Bedingungen der Vermögensbeschlagnahme anlässlich der „Abwanderung" nach Osten oder später nach Theresienstadt.19 Nach dem Krieg hat man nur zu oft die versuchte Geheimhaltung der Vernichtungsvorgänge im Osten mit der des Ablaufs der gesamten Deportation gleichgesetzt. Diese Verdrängung der Geschehnisse zeigt ebenfalls mit erschreckender Deutlichkeit, dass die schaurigen bürokratischen Regularien der Deportation, wie sie sich im Reichsgebiet auf den verschiedenen Ebenen abspielten, als „Normalvorgänge" angesehen wurden, denen man auch im Nachhinein aufgrund der Verordnungs- und Befehlslage die letztlich verbrecherische Qualität abstritt. Die vielfältigen, mosaikartig aufgesplitterten Beteiligungen verwischten das Verantwortungsbewusstsein für den eigenen Beitrag. Hier zeigten sich die Auswirkungen der seit 1933 akzeptierten und geduldeten gesellschaftlichen Isolierung und Ächtung der deutschen Juden. Da die Normen des Strafgesetzbuches viele der Handlungsweisen nicht fassten und Verurteilungen dadurch unmöglich machten, blieb die Einsicht in das begangene Unrecht auch nach 1945 bei den Beteiligten und in der Gesellschaft unterentwickelt oder war überhaupt nicht vorhanden. Zwischen so genannter Vergangenheitsbewältigung und der Realität von damals klafften mitunter Abgründe.
Erste Bilanz
Im November 1941 waren die verschiedenen „Endlösungsvorgänge" soweit vorangekommen und in den Umrissen absehbar, dass Heydrich daran gehen konnte, Bilanz zu ziehen. Die vielschichtige Entwicklung hatte seit dem Sommer 1941, seit der Auftragserteilung Görings an den Chef des RSHA, einen „Gesamtplan" aufzustellen, folgende Überlegungen und Entscheidungen durchlaufen:20
- Die Vorbereitungsphase der Aufstellung der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD im Frühjahr 1941 hatte vornehmlich der organisatorischen Absicherung dieser Einheiten gegenüber der Wehrmacht gedient. Die 1939 in Polen aufgetauchten Schwierigkeiten bei der Durchführung von Exekutionen sollten von vornherein vermieden werden. Zugleich wurden in den Verhandlungen mit der Wehrmacht grundsätzliche Markierungspunkte für künftige Massenerschießungen geschaffen, die aber noch nicht die Gesamtausrottung der Juden beinhalteten, sondern „nur" Teilbereiche der künftigen Vernichtung „unerwünschter" Elemente umfassten. Die Mordpraxis der Einsatzgruppen erweiterte sich einige Wochen später zur allumfassenden Tötung, nachdem Heydrich seinen Auftrag Ende Juli 1941 erhielt.
- Die Zeit der Siegeserwartungen der nationalsozialistischen Führung im Juli 1941 waren die entscheidenden Stunden für die künftigen Planungen, sowohl hinsichtlich der anvisierten rassenpolitischen Neuordnung Europas als auch für den Beginn einer realen Gesamtüberlegung, alle im deutschen Machtbereich lebenden Juden zu entfernen, das hieß, sie zu töten.
Anspruch und Wirklichkeit, Plan und Realisierung, das waren die Fixpunkte der weiteren Entwicklung für Heydrich. Viel zu oft wird allerdings übersehen, dass dabei die Ansprüche und Zielsetzungen mit der Wirklichkeit im Widerspruch lagen, anvisierte Ziele durch die Entwicklung bereits überholt, übereilte Erfolgsmeldungen durch die Realität widerlegt waren.
- So zeigte die Praxis der Einsatzgruppen ab Ende Juli und im August 1941 die Möglichkeiten, aber auch bereits die Grenzen der Durchführung der Massenmorde. Mit der Weiterentwicklung und Produktion der im September in Auftrag gegebenen Gaswagen für die Einsatzgruppen, die erst Monate später zur Verfügung standen, konnte diesen Kommandos wenig „Entlastung" gegeben werden. Das besetzte sowjetrussische Gebiet schied langfristig aufgrund der erkannten Schwierigkeiten (Länge der Transportwege, Streitigkeiten mit den örtlichen Zivilbehörden, mangelnde Geheimhaltung usw.) als Tötungsort aus. Der polnische Raum trat für die weitere Planung ab September 1941 zunehmend in den Vordergrund.
Die Entscheidung Hitlers für die Deportation der deutschen, österreichischen und tschechischen Juden möglichst „bis Jahresende" 1941, also noch vor Abschluss der im Gange befindlichen Gesamtüberlegungen, traf in Lodz/Litzmannstadt auf eine Situation, in der ohnehin bereits im Sommer 1941 Erwägungen für eine gewaltsame Beseitigung der dortigen jüdischen Bevölkerung angestellt worden waren.
- Der Entschluss, im Warthegau das Gaswagenlager Chelmno einzurichten und in Ostpolen ein Vernichtungslager (Belzec) aufzubauen, muss zum gleichen Zeitpunkt gefallen sein. Die Vorbereitungsarbeiten für beide Lager begannen Ende Oktober/Anfang November. Der bereits im Juli 1941 von Himmler angekündigte Bau der Lagers Majdanek wurde zusammen mit dem Bau des Lagers Birkenau in der zweiten Septemberhälfte im Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA) der SS projektiert. Die dabei auftretenden baulichen Schwierigkeiten (Materialbeschaffung, Engpässe bei Transport- und Versorgungseinrichtungen) führten im Falle des Lagers Majdanek auch im Verständnis der Nationalsozialisten zu Verwahrlosungserscheinungen, aus denen das Lager zu keinem Zeitpunkt seines Bestehens herauskam. Die Berichterstattung nach Berlin über den Stand der Bauarbeiten überbot sich hingegen von Zwischeninstanz zu Zwischeninstanz in Erfolgsmeldungen über den Baufortschritt. Der Aufbau der Vernichtungseinrichtungen in Polen wurde insgesamt von Institutionen der SS durchgeführt und war von den bei der Euthanasieaktion gemachten Erfahrungen geprägt. Es handelte sich um einen Gesamtauftrag, der den ganzen Zuständigkeitsbereich der Himmler unterstellten Kräfte umfasste, zu dem die Sicherheitspolizei gehörte. Ohnehin muss man die an der „Endlösungsentwicklung" beteiligten Kräfte auch im Gesamtrahmen der Bevölkerungspolitik Himmlers und der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sehen, will man Verallgemeinerungen und Einseitigkeiten in der historischen Rekonstruktion und Analyse vermeiden.
- Heydrichs Bedeutung und seine Zuständigkeit in dieser Entwicklung der Vernichtungsstrategien waren dabei Anfang November 1941 auf die Gesamterfassung der Opfer und die damit zusammenhängenden Probleme im deutschen Machtbereich begrenzt, wobei das Judenreferat des Reichssicherheitshauptamtes die Erfassung der Juden im besetzten Europa und die Transportmöglichkeiten koordinierte. Auch die Regelungen der Vermögensfragen, das heißt der staatlich organisierte Raub des Eigentums der Deportierten, gehörte zu diesen Aufgaben. Nach anfänglichen Unsicherheiten der Verwaltung bei der Vermögenserfassung im Zusammenhang mit den Oktoberdeportationen 1941 wurde durch den Erlass der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz im November auch die „gesetzliche" Grundlage für den Beutezug des Staates am Eigentum der zur Vernichtung bestimmten deutschen Juden geschaffen. Das Augenmerk der Sicherheitspolizei war darüber hinaus darauf gerichtet, die Transportkosten und weitere finanzielle Mittel für Sonderaufgaben, die mit der Deportation verbunden waren, zwar mit Wissen des Fiskus, aber letztlich an ihm vorbei, sicherzustellen. Die der „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" auferlegten „Abwanderungsabgaben" (für die Kosten der Ostdeportationen) und die Millionenerträge der berüchtigten „Heimeinkaufsverträge" waren dafür „ergiebige" Quellen. In den besetzten Gebieten dagegen traten die SSPF und andere Vermögensfledderer an die Stelle des Judenreferats des RSHA.
Nachdem die wesentlichen Abklärungen erfolgt waren, konnte Heydrich die nächsten Schritte planen. Die benötigten Unterlagen ließ er sich von Eichmann zusammenstellen. So gab dieser am 1. November 1941 der „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" in Berlin den Befehl, binnen kürzester Zeit eine statistische Gesamtübersicht über die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung seit 1933 zu erstellen und den genauen Stand mitzuteilen.21 Schon im Spätsommer hatte er sich in ähnlicher Weise die Bevölkerungszahlen der Juden in Europa und in der Welt vorlegen lassen. Die in der Bilanz der Reichsvereinigung mit dem Stichtag 1. November 1941 enthaltenen Zahlen hinsichtlich der deutschen Juden kann man im Wannsee-Protokoll nachlesen.
8. Nachwort
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