Haus der Wannsee-Konferenz
Der "rassenrechtliche" Status der Familie
Bei der Familie Chotzen werden die Bezeichnungen "Jude", "Mischling" und "Mischehe" oftmals in verschiedenen Hinsichten benutzt. Im NS-Staat war es - je nach Jahr - ein großer Unterschied, ob jemand als Jude oder als so genannter Mischling einklassifiziert wurde. Die Begriffe und ihre genaue Bedeutung wandelten sich im Laufe der Jahre zwischen 1935 und 1945. Die begrifflichen Veränderungen gingen parallel mit den sich wandelnden Zielvorstellungen der Machthaber über das Schicksal der Juden. Am deutlichsten werden die Unterschiede, wenn man die so genannten "Nürnberger Gesetze" vom September 1935 neben das Protokoll der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942 legt. 1935 war "jüdischer Mischling, wer von einem oder zwei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammte" (RGBl I, S. 1333, § 2 Abs.2). Josef Chotzen sen. war nach den Nürnberger Gesetzen Jude, da er "von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammte" (RGBl I, S. 1333, § 2 Abs.1). Die "Rassezugehörigkeit" wurde - widersprüchlicherweise - über die Religionszugehörigkeit festgestellt, obwohl die Rasseideologen immer betonten, dass beide nichts miteinander zu tun hätten.
Bei der Eheschließung zwischen EIsa und Josef Chotzen 1914 spielten zwei Faktoren eine entscheidende Rolle, die später wichtig wurden: EIsa Chotzen war die Nichtjüdin, Josef Chotzen der jüdische Partner. Das bedeutet, dass der Haushaltsvorstand Jude war und diese Ehe somit nie als eine so genannte "privilegierte Mischehe" einklassifiziert werden konnte. Der wichtigere Ehepartner, der Mann, war in diesem Fall der jüdische Teil. Hinzu kam das zweite Element: EIsa Chotzen trat mit ihrer Heirat zum Judentum über, und die ganze Familie war Mitglied der Jüdischen Gemeinde. Hätte sich das Ehepaar Chotzen für eine christliche oder gar keine Religion entschieden, wären die vier Brüder als "Mischlinge I. Grades" eingeordnet worden. Mit der Zugehörigkeit zur Jüdischen Gemeinde wurden sie zu "Geltungsjuden", und das hieß, dass sie zwar "Mischlinge" waren, aber zur jüdischen Seite gezählt wurden und somit keinerlei Vergünstigungen bekamen. Bis auf EIsa Chotzen mussten alle Familienmitglieder ab 19. September 1941 den gelben Stern tragen. Auf der Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 wurde eindeutig festgestellt, dass "Geltungsjuden" und mit Juden verheiratete "Mischlinge" zu dem Personenkreis gehörten, der in das Mordprogramm einbezogen wurde.
Barbara Schieb
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Dokumente der Familie Chotzen
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- Quellenskizze zur Familie Chotzen
- Dokumente und Ausweise
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