Haus der Wannsee-Konferenz


 

 

Der "rassenrechtliche" Status der Familie

 

Bei der Familie Chotzen werden die Bezeichnungen "Jude", "Mischling" und "Mischehe" oftmals in verschiedenen Hinsichten benutzt. Im NS-Staat war es - je nach Jahr - ein großer Unterschied, ob jemand als Jude oder als so genannter Mischling einklassifiziert wurde. Die Begriffe und ihre genaue Bedeutung wandelten sich im Laufe der Jahre zwischen 1935 und 1945. Die begrifflichen Veränderungen gingen parallel mit den sich wandelnden Zielvorstellungen der Machthaber über das Schicksal der Juden. Am deutlichsten werden die Unterschiede, wenn man die so genannten "Nürnberger Gesetze" vom September 1935 neben das Protokoll der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942 legt. 1935 war "jüdischer Mischling, wer von einem oder zwei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammte" (RGBl I, S. 1333, § 2 Abs.2). Josef Chotzen sen. war nach den Nürnberger Gesetzen Jude, da er "von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammte" (RGBl I, S. 1333, § 2 Abs.1). Die "Rassezugehörigkeit" wurde - widersprüchlicherweise - über die Religionszugehörigkeit festgestellt, obwohl die Rasseideologen immer betonten, dass beide nichts miteinander zu tun hätten.

 

Bei der Eheschließung zwischen EIsa und Josef Chotzen 1914 spielten zwei Faktoren eine entscheidende Rolle, die später wichtig wurden: EIsa Chotzen war die Nichtjüdin, Josef Chotzen der jüdische Partner. Das bedeutet, dass der Haushaltsvorstand Jude war und diese Ehe somit nie als eine so genannte "privilegierte Mischehe" einklassifiziert werden konnte. Der wichtigere Ehepartner, der Mann, war in diesem Fall der jüdische Teil. Hinzu kam das zweite Element: EIsa Chotzen trat mit ihrer Heirat zum Judentum über, und die ganze Familie war Mitglied der Jüdischen Gemeinde. Hätte sich das Ehepaar Chotzen für eine christliche oder gar keine Religion entschieden, wären die vier Brüder als "Mischlinge I. Grades" eingeordnet worden. Mit der Zugehörigkeit zur Jüdischen Gemeinde wurden sie zu "Geltungsjuden", und das hieß, dass sie zwar "Mischlinge" waren, aber zur jüdischen Seite gezählt wurden und somit keinerlei Vergünstigungen bekamen. Bis auf EIsa Chotzen mussten alle Familienmitglieder ab 19. September 1941 den gelben Stern tragen. Auf der Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 wurde eindeutig festgestellt, dass "Geltungsjuden" und mit Juden verheiratete "Mischlinge" zu dem Personenkreis gehörten, der in das Mordprogramm einbezogen wurde.

 

Barbara Schieb

 

 

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Dokumente der Familie Chotzen

 

Hinweis: Bei den Bildern handelt es sich um Miniaturansichten. Durch Anklicken erhalten Sie größere Fotos

 

 


Geburtsurkunde von Joseph Chotzen
Geburtsurkunde von
Joseph "Israel" Chotzen
 

Verleihungsurkunde Ehrenkreuz, Josef Chotzen
Verleihungsurkunde des
Ehrenkreuzes für Kriegsteilnehmer
an Josef Chotzen
vom 29.11.1935
 

Musterungsbeschied, Joseph Chotzen
Gestellungsaufforderung zur
Musterung an
Joseph Chotzen vom 24.4.1939
 

Auschluss aus der Wehrmacht, Joseph Chotzen
Ausschließungsschein für
Joseph Chotzen aus der Wehrmacht
vom 26.5.1939 mit dem
Vermerk "Jude"
 

Karteikarte von Joseph Chotzen, 92. Alterstransport
Karteikarte (Nr. 57/35736)
von Joseph "Israel" Chotzen
mit dem Vermerk
"92. Alterstransport
vom 29.6.43"
 

Kennkarte, Elsa Chotzen (innen)
Kennkarte - Deutsches Reich
von Elsa Chotzen
 

Kennkarte, Elsa Chotzen (aussen)
Kennkarte - Deutsches Reich
(Rückseite)
von Elsa Chotzen

Kennkarte, Joseph Chotzen (innen)
Kennkarte - Deutsches Reich
von Joseph "Israel" Chotzen
mit dem Aufdruck
"J" für Jude

Haushaltsausweis, Elsa Chotzen
Haushaltsausweis mit dem
Aufdruck "J" für Jude
 

Mitgliedsausweis Juedische Gemeinde
Mitgliedsausweis der
Jüdischen Gemeinde zu Berlin
von Joseph Chotzen

Ausweis Juedischer Kulturbund, Elsa Chotzen (aussen)
Ausweiskarte des
Jüdischen Kulturbundes
von Elsa Chotzen

Ausweis Juedischer Kulturbund, Elsa Chotzen (innen)
Ausweiskarte des
Jüdischen Kulturbundes
von Elsa Chotzen
 
 
Sandblaeserei Strauss, Vorderseite
Bescheinigung der Sandbläserei
Strauß für Josef Chotzen, ihn von
der Räumungsaufforderung
zurück zu stellen
 

Sandblaeserei Strauss, Rueckseite
Bescheinigung der Sandbläserei
Strauß (Rückseite)
 
 
Postausweis, Elsa Chotzen
Postausweiskarte von
Elsa Chotzen
vom Dezember 1942
 


Brief von Elsa Chotzen an den
Oberfinanzpräsidenten Berlin
betr. Vermögen ihrer
deportierten Angehörigen
(8. Juli 1943)
 
 

 

 


 

-   Die Familie Chotzen

 

-   Quellenskizze zur Familie Chotzen

 

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-   Postkarten und Briefe

 

-   Dokumente nach 1945

 


 

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