Das Schweigen durchbrechen: Krankenpflege in der NS-Zeit und ihre Aufarbeitung nach 1945

Prof. Eva-Maria Ulmer skizziert für uns in diesem Beitrag die Rolle der Krankenpflege in der Zeit des Nationalsozialismus und zeigt, wie es nach dem verlorenen Krieg weiterging: Was wurde verschwiegen? Und wann wurde das Schweigen durchbrochen? 

Die erste Publikation, die sich mit der Rolle der Krankenpflege im Nationalsozialismus befasste, erschien im Jahr 1984 unter dem Titel “Geschichte der Krankenpflege – Versuch einer kritischen Aufarbeitung”.1 Herausgeber war der Gesundheitsladen Berlin. Die Autor*innen waren Krankenschwestern und Krankenpfleger, die sich zu einer “AG Krankenpflegegeschichte” zusammengeschlossen hatten. Etwa zur gleichen Zeit begannen in Frankfurt am Main Teilnehmer*innen der Veranstaltungen des Berufsfortbildungswerks (bfw) des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund), sich mit der Rolle der Pflege im Nationalsozialismus kritisch auseinanderzusetzen. Damalige Leiterin war die Historikerin Hilde Steppe (1947-1999), die diese Forschungen energisch vorantrieb und unterstützte. Rasch kamen die beiden Arbeitsgruppen in Kontakt und tauschten ihre ersten Forschungsergebnisse aus, was dazu führte, dass bereits 1985 eine zweite, erweiterte Auflage erschien. Der Titel dieser Ausgabe lautete “Krankenpflege im Nationalsozialismus”.2 Wieder ein Jahr später wurde die dritte Auflage publiziert, die sich in Inhalt und Form stark verändert hatte. Es wurden neue Artikel aufgenommen, z.B. zur “Krankenpflegeausbildung im Dritten Reich”, sowie ein ausführlicher Beitrag zum Titelthema.3

Nachdem die Berliner Arbeitsgruppe nicht mehr in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung aktiv war, erfolgte die Schwerpunktverlagerung des Projektes nach Frankfurt am Main. 1987erschien die vierte Auflage,4 ein Indiz dafür, wie breit die Rezeption und das Interesse am Thema war. Mit der fünften Auflage übernahm Hilde Steppe 1989 die alleinige Herausgeberschaft.5 In diesen Publikationen wurde erstmals das Schweigen durchbrochen und die Beteiligung der Pflege an den NS-Gräueltaten dezidiert zum Gegenstand gemacht. Inzwischen ist das Buch in der elften Auflage erschienen und umfasst 355 Seiten, das Dreifache der ersten Ausgabe.6

Buchcover der vierten Auflage: Krankenpflege im Nationalsozialismus, 1987
© Mabuse-Verlag
Buchcover der vierten Auflage: Krankenpflege im Nationalsozialismus, 1987
Buchcover der elften Auflage: Krankenpflege im Nationalsozialismus, 2020
© Mabuse-Verlag
Buchcover der elften Auflage: Krankenpflege im Nationalsozialismus, 2020

In welcher Weise sich die Krankenpflege in den Dienst der Unmenschlichkeit stellte, wird im Folgenden anhand von vier Aspekten beschrieben: Wie wurden zentrale Prinzipien der Krankenpflege mit nationalsozialistischen Inhalten aufgeladen und dadurch verändert? Wie wurde die NS-Ideologie in der Krankenpflege-Ausbildung, in deren Lehrbüchern sowie in Pflege-Zeitschriften durchgesetzt? Welche Rolle spielte dabei die organisatorische Gleichschaltung der Pflegeverbände? Und zum Schluss wird an dem Extrembeispiel, nämlich der Beteiligung Pflegender an den Patientenmorden, aufgezeigt, zu welchen Taten Menschen unter entsprechenden gesellschaftlichen Umständen fähig sind. 

Die Umdeutung grundlegender Prinzipien der Berufsethik in der Krankenpflege ab 1933 

Den im Gesundheitswesen Tätigen wurde eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der NS-Politik zugedacht. Sie sollten die Kriegsvorbereitungen unterstützen, aber auch zur Kontrolle der Bevölkerung durch eine Stärkung der Gemeindepflege beitragen. Die bestehenden Begriffe wie Gesundheit, Heilung, Dienst, Opferbereitschaft und Gehorsam wurden mit neuen Inhalten gefüllt, blieben damit für die Pflegenden akzeptabel und konnten in die bisherige Werteskala integriert werden. Dies wurde sowohl in Fachzeitschriften 7 als auch in den Lehrbüchern 8 propagiert. Hilde Steppe führt dazu aus:

“Bei einer näheren Betrachtung der Fachzeitschriften ab 1933 fällt auf, daß die altbekannten Begriffe des berufsethischen Werterahmens – Dienen, Opfer, Selbstlosigkeit – nahezu unverändert übernommen wurden, sie erhielten 'nur' eine andere Bedeutung. Der Dienst galt nicht mehr primär dem einzelnen kranken Menschen, sondern dem deutschen Volk. Das Opfer wurde für Deutschland oder den Führer erwartet, und die Selbstlosigkeit diente dem übergeordneten Ziel des Aufbaus der 'reinen deutschen Rasse' und der damit einhergehenden unnachgiebigen Verfolgung aller Andersdenkenden.”

Hilde Steppe, Krankenpflege im Nationalsozialismus. 10. Auflage. Frankfurt am Main. S. 83.

Die Heilung des Körpers wurde zum Beispiel nicht mehr auf ein Individuum bezogen – damit konnte “Heilung” nun auch “Vernichtung” bedeuten. Durch Sterilisation wurden Menschen, die dem gesunden Volkskörper nicht entsprachen, von der Fortpflanzung ausgeschlossen. “Die biologische Machtübernahme der Nationalsozialisten […] folgte dem fiktiven Ziel einer Vervollkommnung des ‚Volkskörpers‘ durch Vernichtung seiner vermeintlich erb- und lebensunwerten Teile”, hält der Medizinhistoriker Wolfgang Uwe Eckart fest.9 Menschen mit Behinderung, mit Geisteskrankheiten oder als vom Volkskörper abweichend definiert galten als “Ballastexistenzen” und wurden unter dem verschleiernden Begriff der “Euthanasie” erfasst und getötet.10

Die überlieferten moralischen Werte wie zum Beispiel “Du sollst nicht töten” wurden einem Befehl, sei es von Vorgesetzten oder abstrakt vom “Gesetz”, untergeordnet. Der unbedingte Gehorsam gegenüber ärztlichen Anordnungen galt nun als Begründung für die Beteiligung an den Patientenmorden. Diese perfide Dynamik der Abgabe von eigener Verantwortung zeigte sich in den Aussagen der Angeklagten im Nachkriegsprozess zur Vernichtungsanstalt Meseritz-Obrawalde (1963-1965) nur zu deutlich.11

Die Umdeutung zentraler Begriffe veränderte das Handeln und den Habitus Pflegender in der NS-Zeit: Sie waren an den verbrecherischen Handlungen aktiv beteiligt, konnten aber die Schuld delegieren, denn sie hatten nur Befehle ausgeführt, sich untergeordnet. Ihr Handeln war kongruent zum Referenzrahmen des nationalsozialistischen Terror-Regimes geworden.

Die Umsetzung der NS-Ideologie in der Krankenpflege in Zeitschriften, Lehrbüchern und Ausbildung

Die Gleichschaltung der Pflege wurde unmittelbar nach der Machtübergabe an die Nationalsozialist*innen im Jahre 1933 eingeleitet und vollzog sich u. a. in drei Bereichen: auf der Ebene der Fachzeitschriften, auf der Ebene der Lehrbücher und durch die Reform der Krankenpflegeausbildung.  Ziel war die ideologische Neuausrichtung der Pflegenden, seien sie bereits im Beruf oder noch in der Ausbildung. Christliche und demokratische Werte sollten zugunsten biologistisch-völkischer Werte verdrängt werden. Die Pflegenden mussten auf gemeinsame Werte und Haltungen verpflichtet werden.

Die Zahl der Fachzeitschriften ging dramatisch zurück, es wurde nur noch publiziert, was die NS-Ideologie unterstützte. Gab es 1933 noch 25 Zeitschriften zum Bereich der Pflege, so reduzierte sich deren Zahl auf 15 im Jahr 1940 und auf drei im Jahr 1945.12 Die inhaltlichen Veränderungen in den Fachzeitschriften stellte Hilde Steppe eindrücklich am Beispiel des Jahrgangs 1934 der “Zeitschrift für die Reichsfachschaft deutscher Schwestern und Pflegerinnen” dar.13 An ausgewählten Artikeln zeigt sie, wie die Pflegenden auf nationalsozialistisches Gedankengut eingeschworen wurden. So sollten sie nicht mehr nur dienen, sondern “heldisch” dienen, auch sollten sie “in erster Linie Frau des Volkes” sein und diesem gegenüber Verantwortung für ihr Tun und Handeln übernehmen. Die enge Bindung an den eigenen Orden und an die christlichen Mutterhäuser sollte aufgebrochen werden.14

Das amtliche Krankenpflegelehrbuch wurde als ein zentrales Instrument genutzt, um die neuen Ziele – wie etwa Volksgesundheit und Reinheit der Rasse – durchzusetzen. Es wurde in weltlichen und in christlich ausgerichteten Ausbildungsstätten eingesetzt.15 Die 10. Auflage des Krankenpflegelehrbuchs aus dem Jahre 1928 16 hatte noch einen klassischen, medizinisch geprägten Aufbau mit Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre und Krankenpflege. In der nächsten Auflage 1937 17 dagegen wurden im Vorwort “grundlegende Veränderungen auf politisch-weltanschaulichem Gebiete” angekündigt. Diese harmlos erscheinende Aussage bedeutete für viele Menschen bereits Vertreibung, Verfolgung oder gar Tod. Neu war auch das Thema “Volk und Rasse” auf sechs Seiten. Bereits ein Jahr später erschien die 12. Auflage mit nun 71 Seiten zur “Erb- und Rassenpflege”.18 In einer der nächsten Auflagen beginnt die Einführung mit den Worten: “Krankenpflege ist Dienst an der Volksgemeinschaft”.19 Weiter heißt es dort: Die Krankenpflege “…erhält dem Volke Träger deutschen Erbgutes, Arbeitskräfte der Faust und des Kopfes sowie Waffenträger”. 1946 wurden die entsprechenden Kapitel zur NS-Ideologie einfach weggelassen, quasi aus den Lehrbüchern radiert.20

Die Pflegeausbildung wurde im gesamten Deutschen Reich 1938 durch das “Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege” mit drei ergänzenden Verordnungen vereinheitlicht.21 Dabei sind zwei Punkte hervorzuheben: Zum einen wurde die Ausbildung auf eineinhalb Jahre verkürzt, um rasch Personal für den geplanten Angriffskrieg zu generieren. Zum anderen war die Kontrolle der Bevölkerung durch Pflegende, z.B. durch Meldung von Menschen mit Behinderung, Ausbildungsziel. Es war also auch ein Krieg nach innen geplant, gegen die als nicht dem Volkskörper zugehörig definierten Menschen. Bei der Pflegeausbildung ging es nun um die konsequente ideologische Ausrichtung, und das Krankenpflegelehrbuch stellte als Prüfungsgrundlage im Krankenpflegeexamen die Basis. Der theoretische Unterricht von 200 Stunden sollte “neben der fachlichen Berufsausbildung eine Einführung in die weltanschaulichen und sittlichen Grundlagen des Berufs […] vermitteln”. Die Vermittlung von NS-Ideologie nahm mit 50 Stunden ein Viertel der theoretischen Ausbildung ein.22

Nach 1945 war das Krankenpflegesetz, bereinigt um die nationalsozialistische Ideologie, weiter gültig. Das komplizierte Gesetzgebungsverfahren zum neuen Krankenpflegegesetz zog sich bis ins Jahr 1958, erst dann erfolgte die Verabschiedung eines neuen Gesetzes.23

Die organisatorische Gleichschaltung

Dieser Prozess der Zerstörung des Pluralismus, der Zerstörung der traditionellen Vielfalt, fand, wie in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen, auch in der Pflege statt.24 Die noch bestehenden Schwesternverbände wurden in nationalsozialistisch geführte Dachverbände eingegliedert, also gleichgeschaltet. Es gab nun fünf große Gruppen von Schwesternschaften: die christlich-katholischen Verbände, organisiert im Caritasverband, die christlich-evangelischen Verbände, zusammengefasst in der Diakoniegemeinschaft, die Schwesternschaften vom Roten Kreuz sowie die freien Schwestern, z. T. organisiert im B.O.K.D.25 1934 wurde die NS-Schwesternschaft, die “Braunen Schwestern”, gegründet.26

Dass die Eingliederung nicht gegen den Willen, sondern mit Zustimmung der entsprechenden Organisationen erfolgte, wird in den folgenden Zitaten von Protagonistinnen der Verbände deutlich:

Die Diakonisse Dorothea Bauer 27 begrüßte das “neue Dritte Reich” bereits im Jahre 1934, sie schrieb:

“Wir leben in einer neuen Zeit, in einer Zeit der Umwälzung, in der abgebaut, umgebaut, eingebaut und aufgebaut wird. Die Diakonie […] erkennt auch im neuen Dritten Reich ihre Aufgabe und sie ist froh und dankbar, daß sie ihren Dienst ausrichten darf. Die Diakonie hat, ideell betrachtet, viele gemeinsame Gedanken mit dem Nationalsozialismus.”

Dorothea Bauer, Panke-Kochinke, Birgit (2020): Die Geschichte der Krankenpflege (1679-2000). Ein Quellenbuch. 6. Auflage, Frankfurt am Main. Quelle Nr. 41, S. 195-198.

Die Gemeinsamkeiten zwischen Diakonie und NS-Ideologie sieht sie im Prinzip des Dienens. Sie fährt fort: “Darum begrüßt sie die nationalsozialistische Bewegung mit dankbarem Herzen.”

Auch von katholischer Seite wurde nationalsozialistisches Gedankengut übernommen. Ein Vertreter der Caritas, H. P. Reinartz,28 definierte das Berufsbild der Caritas-Schwester aus “völkischer” Perspektive. Sie sei “Pflegerin und Hüterin des hohen Gutes der Volksgesundheit”.29 Katholischer Glaube und nationalsozialistische Ideologie wurden auch hier widerspruchsfrei zusammengeführt. 

Die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes orientierten sich ebenfalls an der NS-Ideologie und dies bereits ab 1934. Das Deutsche Rote Kreuz war für den NS-Staat von großer Bedeutung, insbesondere in seiner Ausrichtung auf den Kriegssanitätsdienst zur Kriegsvorbereitung. Frühzeitig wurde eine Verbindung zum Regime hergestellt: “Das Ziel ist, daß ein Unterschied zwischen der NS-Schwesternschaft und Rotkreuz-Schwesternschaft nicht mehr vorhanden ist”, so der stellvertretende DRK-Präsident 1934.30 Der Historiker Horst Seithe spricht sogar von einer “Selbstgleichschaltung des DRK”.31

Die Beteiligung der Krankenpflege an den Euthanasie-Morden

Der Begriff “Euthanasie” hat im und mit dem nationalsozialistischen System eine neue, perfide Bedeutung erhalten. Schmuhl 32 beschreibt die Phasen des Bedeutungswandels dieses aus dem Altertum stammenden Begriffs: Anfang des 19. Jahrhunderts wurde “Euthanasie” noch als “Sterbebegleitung ohne Lebensverkürzung […] mit ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten am Krankenbett” verstanden, bis es zu einer “Bedeutungsumkehr” kam. Schmuhl führt aus: “Gegen Ende der 1920er Jahre war das Wort bereits zu einem Synonym für schmerzlose Tötung geworden.33 Menschen mit körperlicher Behinderung, mit psychischen Erkrankungen, aber auch gesellschaftlich marginalisierte Menschen wurden nun als “Ballastexistenzen34 bezeichnet. Der “Volkskörper” sollte von ihnen befreit und gereinigt werden. Und dies geschah im Nationalsozialismus durch organisiertes Töten. 

Die Euthanasie-Morde liefen in zwei Phasen ab: Die erste Phase dauerte von Oktober 1939 bis August 1941, die zweite, dezentrale Phase von September 1941 bis zum Ende des NS-Regimes.35 Die Zahl der Opfer wird auf 200.000 bis 300.000 geschätzt.36

Über die Rolle der Pflegenden in der Tötungsmaschinerie wurde in dieser Berufsgruppe lange geschwiegen. Dabei waren die Pflegenden an den im Detail organisierten Mordaktionen auf vielfältige Weise beteiligt: Sie bereiteten die Patient*innen zum Transport in die Zwischen- oder Tötungsanstalten vor. Sie packten deren persönlichen Gegenstände, halfen beim An- und Auskleiden und kennzeichneten sie mittels Klebestreifen oder direkt auf die Haut. Sie beruhigten unruhige Patient*innen während der Fahrt; in der Tötungsanstalt angekommen halfen sie beim Entkleiden, führten sie dem Arzt vor, begleiteten sie zur Gaskammer oder gaben ihnen die tödlichen Medikamente.37

Das Ausmaß der Mitwirkung an den Euthanasie-Morden wird in den Prozessen gegen Ärzt*innen, Pflegende und Angestellte der Krankenhäuser, die zu Tötungsanstalten geworden waren, erschreckend deutlich. Beispielhaft sollen hier Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt über die Tötungsanstalt in Meseritz-Obrawalde (damals Pommern, heute Polen) dargelegt werden.38 In diesem Prozess, der in den Jahren 1963 bis 1965 stattfand, waren 14 Krankenschwestern wegen ihrer Beteiligung am Mord an psychisch kranken und behinderten Menschen angeklagt. Dort wurde während der Tötungsaktionen der Schein eines Krankenhauses mit Diagnosestellung, Krankenakten, Visiten und Therapie aufrechterhalten, was jedoch nicht der Heilung des Einzelnen, sondern der “Reinigung des Volkskörpers” diente. Bei der sogenannten Visite wurden die Patienten ausgesucht und dann von den Pflegenden in ein “Extrazimmer” verlegt, das “ausschließlich dem Zweck der Tötung von Patienten diente”.39

In den Vernehmungen rechtfertigten die Pflegenden den Patientenmord: “Die Euthanasie” – so eine der Aussagen – schien “[mir] zum Beispiel bei solchen Patientinnen gerechtfertigt, die am Decubitus (Wundsein aufgrund Durchliegen) litten, zumal es uns an den erforderlichen Verbandsmitteln und Salben für sie fehlte.40 Oder an anderer Stelle: “Im Übrigen mußte ich annehmen, daß es für die Kranken, die von den Ärzten herausgesucht und uns zur Tötung überantwortet waren, um so schwerkranke Menschen handelte, daß es selbst bei einem Irrtum des Arztes von mir als Erlösung angesehen werden mußte.41

Alle Angeklagten wurden in diesem Prozess 1965 freigesprochen.42 Acht der Angeklagten arbeiteten noch bis zum Prozessbeginn in der Pflege.43 Beispielhaft sei hier die 1901 geborene Krankenschwester Luise E. genannt. Sie hatte ihre Ausbildung 1925 beendet und arbeitete seit 1941 in Meseritz-Obrawalde. Sie bereitete die Medikamente zu, gab sie selbständig und half so bei der Tötung. 1945 war sie nach Dänemark geflohen und wurde dort interniert. Von 1949 bis 1953 arbeitete sie in einem Krankenhaus in Schweden. Erst 1954 kam sie nach Deutschland zurück und war bis zum Verhandlungsbeginn als Abteilungsschwester in einem Nervenkrankenhaus tätig.44

Nach diesen Prozessen sollte es noch Jahrzehnte dauern, bis das Verhalten und die Beteiligung der Krankenschwestern an den NS-Gräueltaten in die Fachöffentlichkeit kam. Im Jahrgang 1965 zweier weit verbreiteter Pflegezeitschriften findet sich kein Hinweis auf den Prozess Meseritz-Obrawalde.45

Formen des Schweigens in Fachpublikationen der Nachkriegszeit

Weder in den gängigen Pflegezeitschriften noch in den Lehrbüchern der Pflege fanden die Prozesse gegen die Beteiligten in den Tötungsanstalten Erwähnung. Die Rolle der Pflegenden im NS-System wurde verschwiegen, ihre Mitwirkung blieb eine Leerstelle. Dies wird beim Blick in folgende Lehrbücher deutlich: In dem Standardlehrbuch zur Geschichte der Krankenpflege des Medizinhistorikers Eduard Seidler, das seit den 1960er Jahren 46 in vielen Auflagen erschien, endet die Geschichte der Krankenpflege mit dem 19. Jahrhundert. Der Autor geht noch kurz auf die Gründung der “Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands47 des Weltbundes der Krankenpflegerinnen (ICN) Anfang des 20. Jahrhunderts ein. Es folgt dann nicht, wie zu erwarten wäre, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Er schließt mit dem Kapitel “Ausblick”, in dem er nach einem eher philosophischen Rückblick in die Geschichte auf die komplexen Anforderungen an die Pflege heute eingeht.48 Die Rolle der Krankenpflege im Nationalsozialismus wird erst in der sechsten Auflage, die im Jahr 1993 erschien, aufgenommen.49 Auf wenigen Seiten wird vor allem auf die organisatorischen Veränderungen und die ideologische Rolle der Pflege eingegangen. Seidler stellt lapidar fest: “Aus den Folgen der Erb- und Rassenideologie […] konnte sich die Pflege nicht heraushalten.50

Ein weiteres Beispiel dafür, wie lange es dauerte und wie schwierig es war, die Verbrechen während des Nationalsozialismus zu benennen, bietet das weit verbreitete Lehrbuch von Liselotte Katscher “Geschichte der Krankenpflege. Ein Leitfaden für den Schwesternunterricht”.51 Seit Ende der 1950er Jahre war es in rascher Folge bis 1989 in 16 Auflagen (jeweils mit einem Gesamtumfang von 115 Seiten) erschienen.52 Im Unterschied zu Seidler, bei dem die Zeit des Nationalsozialismus erst in der sechsten Auflage (1993) adressiert wird, sind der Zeit von 1933 bis 1945 von Anfang an drei Seiten gewidmet. Ähnlich wie bei Seidler geht die Verfasserin aber lediglich auf organisatorische Veränderungen ein, etwa die Gründung von Verbänden oder Zusammenschlüsse (z.B. die Diakoniegemeinschaft). Interessant sind die einführenden Sätze des Schlusskapitels: “Es wäre gewiss von Nutzen, wenn von berufener Seite her eine Geschichte der deutschen Krankenpflege, der Kriegs- und der ersten Nachkriegszeit geschrieben würde.53 Katscher legt ihren Fokus auf die Erfahrungen der Pflegenden in der Kriegszeit und betont die Opfer, die die Pflege habe bringen müssen. An keiner Stelle erwähnt sie die Verbrechen, an denen ihre Profession aktiv beteiligt war. Der Schleier über den Verbrechen wird nicht gelüftet. Stattdessen schreibt sie über die “ungeheure Belastungsprobe”, den “Bombenkrieg” und die Leistungen der Krankenpflege in der Nachkriegszeit.54

Als letztes Beispiel soll ein Vergleich von zwei Auflagen der Publikation von Marie Cauer 55 folgen, die erstmals 1940 56 und dann wieder 1947 57 erschienen ist. Die sehr angesehene Autorin verfasste das Lehrbuch 1940 im Auftrag der NS-Dachorganisation und wandte sich direkt an die Lehrerinnen in Krankenpflegeschulen. In der Einführung zum Thema “Was bietet dieser Beruf? Die Schwester in ihrer Beziehung zum Volksganzen” vertritt sie die nationalsozialistischen Ziele bei der gesundheitlichen Versorgung der Menschen durch Pflegende. Der Text beginnt mit allgemeinen Ausführungen zu Krankenpflege als erfüllendem Beruf, in der Frauen helfen, aber auch Geld verdienen können. Es fällt auf, dass das Volk, “das gesunde Volk”, häufig auftaucht. Nach einem Exkurs in die Sozialgesetzgebung unter Bismarck und Kindersterblichkeit geht sie über zur Gesundheitsfürsorge. Unter Hinweis auf das Volk macht sie deutlich, dass es nicht darum geht, die Schwächsten zu unterstützen, sondern die Stärkeren.58 Die Gesetze zur “Verhütung erbkranken Nachwuchses” und der Förderung der Ehegesundheit werden ausführlich dargestellt. Nach einem Lob auf die NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) und auf deren Organisation der Schwesternschaften und Berufsverbände der Krankenpflege folgen Ausführungen, die darauf zielen, dass nicht nur die NS-Schwestern, sondern auch alle anderen “im Sinne der Volksverbundenheit” arbeiten müssen. Ihre Aufgabe sei es, “die nationalsozialistische Weltanschauung im Kreise der von ihr Betreuten zu verbreiten”.59

Weitere Seiten folgen zum Thema “Erhaltung der Volksgesundheit durch Verhinderung von nicht erwünschtem Nachwuchs”. Cauer schreibt: “Im Interesse der Gesamtheit liegt selbstverständlich nur die Erhaltung lebenstüchtiger [Hervorhebung im Original] Einzelner”, und sie verweist auf die Gesetze der Natur, in der der Stärkere den Schwächeren besiege. Danach schwenkt der Text auf unverfängliche Formulierungen zu Gesundheitsförderung, Hygiene und Arbeitsorganisation ein. In der Ausgabe von 1947 wurden die Aussagen im Sinne des NS-Ideologie gestrichen. Das Geleitwort der Verfasserin betont nun die Notwendigkeit eines “ethischen Unterrichts […], dem das vorliegende Buch dienen60 soll. Dies deutet m. E. an, dass ihr klar geworden war, in welches System sie eingebunden war. 

Das Lehrbuch aus dem Jahr 1947 von Marie Cauer ist damit ein Beispiel der frühen “Vergangenheitsbewältigung”. Offensichtlich wurden aus der Ausgabe von 1940 nationalsozialistische Stellen komplett herausgenommen, das Wort Nationalsozialismus, auch als Adjektiv, gestrichen bzw. durch unverfängliche Adjektive ersetzt. Aus “nationalsozialistische Wohlfahrtspflege61 wird eine “zielbewusste Wohlfahrtspflege”.62

Zum Schweigen über die Rolle der Krankenpflege in der NS-Zeit gehört auch das “Vergessen” der jüdischen Kolleginnen, die in der Krankenpflege gearbeitet haben. Auch hier waren es die Forschungen von Hilde Steppe, die in ihrer Dissertation “…den Kranken zum Troste und dem Judenthum zur Ehre…” das Thema erstmals aufgegriffen hat.63 Sie beschreibt den Aufstieg der jüdischen beruflichen Krankenpflege im 19. Jahrhundert bis zu ihrer Vernichtung ab 1933.64 Christliche und jüdische Schwestern haben zum Beispiel in Frankfurt am Main besonders in der Kinder- und Säuglingspflege eng miteinander gearbeitet.65 Es fehlen aber bis heute weitere Zeugnisse, in denen das  “Verschwinden” der jüdischen Kolleginnen reflektiert und betrauert wird. 

Seit 1984 der Klassiker “Krankenpflege im Nationalsozialismus” erschien, ist das Schweigen durchbrochen. Seitdem konnten zentrale Forschungslücken geschlossen und die Aufarbeitung über die Beteiligung der Pflegenden am NS-System weitergeführt werden. Weitere Forschung muss folgen, denn es gilt gleichermaßen, die Verantwortung der damals Aktiven zu benennen und die Opfer zu betrauern.

Medizinisches Informations- und Kommunikationszentrum GESUNDHEITSLADEN e. V. AG: Krankenpflegegeschichte (1984): Geschichte der Krankenpflege. Versuch einer kritischen Aufarbeitung. Berlin.

AG Krankenpflegegeschichte, Berlin (1985): Krankenpflege im Nationalsozialismus. Versuch einer kritischen Aufarbeitung. Frankfurt am Main. Diese Auflage enthält, ebenso wie die erste Auflage, einen Aufruf zur Mitarbeit. Jetzt geht der Aufruf nicht mehr von der „AG Geschichte der Krankenpflege“ aus, sondern von Hilde Steppe als Leiterin des Fortbildungszentrums für Berufe im Gesundheitswesen.

Steppe, Hilde; Koch, Franz; Weisbrod-Frey, Herbert (1986): Krankenpflege im Nationalsozialismus. 3., überarb. und erw. Aufl. Frankfurt am Main.

Identisch mit der 3. Aufl., siehe Fußnote Nr. 3.

Steppe, Hilde (Hrsg.) (1989): Krankenpflege im Nationalsozialismus. 5., erw. u. stark überarb. Auflage. Frankfurt am Main.

Steppe, Hilde (Hrsg.) (2013): Krankenpflege im Nationalsozialismus. 10., aktualisierte und erweiterte Auflage. Frankfurt am Main. 2020 erschien die 11. Auflage, die sich nicht von der 10. Auflage unterscheidet.

Ebd. S. 85-89.

Krankenpflegelehrbuch (1937): Reichsausschuß für Volksgesundheit, Ministerium des Innern (Hrsg. und Bearb.), Krankenpflegelehrbuch. 11. völlig neu bearbeitete Aufl., Leipzig.

Eckart, Wolfgang Uwe (2012): Medizin in der NS-Diktatur. Wien, Köln, Weimar. S. 133.

Weiterführend hier: Friedlander, Henry (1997): Der Weg zum NS-Genozid. Berlin. Rotzoll, Maike; Hohendorf, Gerrit; Fuchs, Petra; Richter, Paul; Mundt, Christoph; Eckart, Wolfgang U.  (Hrsg.) (2010): Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer. Paderborn.
Ausführlicher zum Thema „Euthanasie“ und Pflege siehe auch Abschnitt 4 in diesem Beitrag.

Steppe, Hilde; Ulmer, Eva-Maria (Hrsg.) (1999): „Ich war von jeher mit Leib und Seele gerne Pflegerin.“ Frankfurt am Main.

Rauner, Nadine (2009): Die Entwicklung der Fachzeitschriften für Krankenpflege vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis 1945 am Beispiel der „Deutschen Krankenpflege Zeitung“. In Thiekötter, Andrea; Recken, Heinrich; Schoska, Manuela; Ulmer, Eva-Maria (Hrsg.) Frankfurt am Main. S. 275-291.

Steppe (2013). S. 83-89.

Ebd., S. 87.

Ausführlich in: Ulmer, Eva-Maria (2013): „Krankenpflege ist Dienst an der Volksgemeinschaft“. In: Geschichte der Pflege, Heft 2/2023, S. 79-85.

Krankenpflegelehrbuch (1928), Ostermann (Hrsg.): Krankenpflegelehrbuch, 10. Aufl. in vollst. neuer Fassung, Berlin.

Krankenpflegelehrbuch (1937). S.1.

Krankenpflegelehrbuch (1938). S. 5-76.

Krankenpflegelehrbuch (1941): Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst, im Auftr. des Reichsministeriums des Innern (Hrsg. und Bearb.), Krankenpflegelehrbuch, 14. neu bearb. und erw. Aufl., Leipzig. S. 1.

Krankenpflege-Lehrbuch (1946): Krankenpflege-Lehrbuch, durchges. von Adolf Heinrich, 16. Aufl. Wiesbaden.

Ulmer (2013).

Ebd., S. 83.

Hähner-Rombach, Sylvelyn (2018): Aus- und Weiterbildung in der Krankenpflege in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945. In: Entwicklungen in der Krankenpflege und in anderen Gesundheitsberufen nach 1945. Frankfurt am Main. S. 146-194.

Dieser sehr komplexe, sich über mehrere Jahre ersteckende Prozess wird in Steppe, Hilde (2013) ausführlich beschrieben. S. 61-85.

Die „Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands“ wurde am 11. Januar 1911 von Agnes Karll (1868-1927) gegründet. Unterstützt wurde sie unter anderem von Marie Cauer (1861-1950). 

Die NS-Schwestern blieben allerdings in der Minderzahl und wurden 1942 mit den freien Schwestern in einen gemeinsamen Verband zusammengelegt.

Dorothea Bauer, geboren 1887 machte zunächst eine Ausbildung zur Haushaltslehrerin. Erst 1913 begann sie ihre Krankenpflegeausbildung im Dresdner Diakonissenmutterhaus. Nach Einsätzen im Ersten Weltkrieg wurde sie 1918 eingesegnet, war dann Leiterin in einer Krankenpflegeschule. Ab 1933 übernahm sie Leitungsaufgaben und war als Funktionärin tätig. Annett Büttner konstatiert: „Wie viele Angehörige der Diakonissenmutterhäuser dürfte auch Schwester Dorothea Bauer die Machtübertragung an die Nationalsozialisten im Januar 1933 begrüßt haben, bot doch der Nationalsozialismus auf alle drängenden sozialen und politischen Fragen scheinbar einfache Antworten, die ihn auch für protestantische Kreise attraktiv machten.“ In: Kolling, Hubert (Hrsg.) (2015): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte, Band 7, S. 27-28.

Weitere Lebensdaten waren nicht zu ermitteln. Aufgrund des Namenszusatzes O. S. C. ist davon auszugehen, dass er dem Orden der Brüder vom Heiligsten Herzen Jesu angehört haben könnte. Link besucht am 14.05.2025

Reinartz, H. P.: (1937): Die Caritasschwester in unserer Zeit. Zweite verbesserte Auflage. Freiburg i. Br. S. 18.

Schmidt-Meinecke, Sigrid (1982): Hundert Jahre Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. 1882-1982. Bonn.  S. 33.

Seithe, Horst (1993): Das Deutsche Rote Kreuz im Dritten Reich (1933-1939). Frankfurt am Main. S. 58.

Schmuhl, Hans-Walter (2011): „Euthanasie“ und Krankenmord. S. 214-255.  In: Jütte, Robert; Eckard, Wolfgang U.; Süß, Winfried: Medizin und Nationalsozialismus. Bilanz und Perspektiven der Forschung. 2. Aufl. Göttingen.

Ebd., S. 215f.

Binding, Karl; Hoche, Alfred (1920): Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens: Ihr Maß und ihre Form. Leipzig.

Im Rahmen dieses Überblicks kann nicht näher auf diese Phasen eingegangen werden. Weiterführend u.a.: Friedlander, Henry (1997): Der Weg zum NS-Genozid. Berlin. Rotzoll, Maike; Gerrit Hohendorf; Petra Fuchs; Paul Richter; Christoph Mundt; Wolfgang U. Eckart (Hrsg.) (2010): Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer. Paderborn.

Steppe (2013). S. 158-165. 

Es handelt sich um ein Forschungsprojekt der Fachhochschule Frankfurt am Main aus dem Jahre 1998/1999. Vgl. Steppe, Hilde; Ulmer, Eva-Maria (Hrsg.) (1999): „Ich war von jeher mit Leib und Seele gerne Pflegerin.“ Frankfurt am Main.

Ebd., S. 35.

Ebd., S. 33.

Ebd., S. 34.

Die ausführliche Urteilsbegründung findet sich auszugsweise bei Steppe (2013)[1] und im Wortlaut bei Fritz Bauer (1979), vgl.: Bauer, Fritz (1979) (Red.): Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-2012, Band XX, S. 693-714.

Ebd., S. 695.

Ebd., S. 696.

Deutsche Schwesternzeitung (1965), 18. Jahrgang. Stuttgart. Die Agnes-Karll-Schwester (1965), 19. Jahrgang. Hannover.

Seidler, Eduard (1966): Geschichte der Pflege des kranken Menschen: Leitlinien f.d. Unterricht in Krankenpflege. 1. Aufl. Stuttgart; Berlin; Köln; Mainz.

Agnes Karll. Siehe Fn. 26.

Ebd., S. 134-137.

Seidler, Eduard (1993): Geschichte der Medizin und der Krankenpflege. 6., neu bearb. und erw. Aufl. Stuttgart; Berlin; Köln. S. 233-237.

Ebd., S. 237.

Katscher, Liselotte (1960): Geschichte der Krankenpflege: Ein Leitfaden f.d. Schwesternunterricht. Berlin: Christl. Zeitschriftenverl. Eine erste Auflage ließ sich bibliografisch nicht nachweisen, dürfte aber 1959 oder 1960 erschienen sein.

Dies. (1989), 16. Auflage, Christlicher Zeitschriftenverlag.

Ebd., S. 112.

Ebd., S. 112.

Marie Cauer (1861-1950): Nach der Ausbildung zur Volksschullehrerin absolvierte sie eine Ausbildung zur Krankenschwester im Victoriaverein Berlin und zur Hebamme in Jena, war in engem Kontakt mit Agnes Karll (1868-1927) und unterstützte sie bei der Gründung der B.O.K.D. 1903. 

Cauer, Marie (1940). Hrsg. vom Fachausschuß f. Schwesternwesen Berlin: Leitfaden für die Berufserziehung in Krankenpflegeschulen. Berlin und Osterwieck am Harz.

Cauer, Marie (1947): Leitfaden für die Berufserziehung in Krankenpflegeschulen. Stuttgart. Gedruckt unter der Lizenz der Militärregierung.

Ebd., S. 10-16.

Ebd., S. 11.

Ebd., Ohne Seitenangabe.

Cauer (1940). S. 10.

Cauer (1947). S. 17.

Steppe, Hilde (1997): „…den Kranken zum Troste und dem Judenthum zur Ehre…“: Zur Geschichte der jüdischen Krankenpflege in Deutschland. Frankfurt am Main.

Eine Weiterentwicklung der Forschungen von Hilde Steppe mit detaillierten Biografien und Orten findet sich auf der Internetseite www.juedische-pflegegeschichte.de