Die Reichskammer der bildenden Künste im Jahr 1945
Im Frühjahr 1945 stand die Reichskammer der bildenden Künste (RdbK) vor ihrem Ende. Während alliierte Truppen immer weiter ins Deutsche Reich vordrangen, versuchte die nationalsozialistische Kulturverwaltung, ihre Arbeit weiterhin fortzuführen. Doch wie gestalteten sich die letzten Monate dieser Institution, die seit 1933 das künstlerische Leben im Deutschen Reich reglementierte? Und welche neuen Strukturen entstanden nach Kriegsende in den Besatzungszonen?
Von Nina Kubowitsch
Die Reichskammer der bildenden Künste wurde gleich im ersten Jahr der NS-Regierungszeit als Ständevertretung bildender Künstler*innen gegründet und war über ihre Landesleitungen im gesamten Reichsgebiet aktiv. Die Idee einer Kammerorganisation für sämtliche kreative und künstlerisch assoziierte Berufsgruppen ging auf Joseph Goebbels zurück. Nach anfänglichen Machtkämpfen um die politische Verantwortung für Kunst und Kultur im nationalsozialistischen Deutschland konnte er sich mit seinem Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda durchsetzen und Ende 1933 die Reichskulturkammer (RKK) eröffnen. Diese untergliederte sich in insgesamt sieben Berufskammern: für Film, Musik, Presse, Rundfunk, Schrifttum, Theater und die bildenden Künste. Aufgabe der RKK und der Fachkammern war die Verwaltung und Förderung des Kulturgeschehens und der Menschen, die in diesem Bereich tätig waren, im Sinne des Nationalsozialismus.1
Jeder Kammer stand jeweils ein prominenter Vertreter ihres Fachgebietes vor. Zum Präsidenten der Reichskammer der bildenden Künste wurde der Architekt Eugen Hönig (1873-1945) ernannt. Ihm folgte 1936 der Maler Adolf Ziegler (1892-1959), ehe 1943 der Architekt Wilhelm Kreis (1873-1955) als Letzter das Präsidentenamt übernahm. Sie repräsentierten die Kammer nach außen, während das operative Geschäft von der Geschäftsführung und den Referent*innen der Fachabteilungen geführt wurde.
Die Zentrale der RdbK befand sich im Berliner Tiergartenviertel. Hier waren im Laufe der knapp 12 Jahre ihres Bestehens mehrere hundert Personen tätig. Während die Organisation der Kammer immer wieder angepasst wurde, blieb die Abteilungsstruktur, in der sämtliche von der Kammer betreuten Berufsgruppen verwaltet wurden, erhalten. Den Abteilungen etwa für Architektur, Malerei, Graphik und Bildhauerei standen meist Personen vor, die selbst einen künstlerischen Hintergrund auf diesem Gebiet hatten. Ihnen waren weitere Referent*innen, Sach- und Büroangestellte zugeordnet.
Im Reichsgebiet waren entsprechend der NS-Gauverwaltung zunächst 31, später 43 Landesleitungen der RdbK eingerichtet. Sie entsprachen in ihrem Aufbau der Zentrale im Kleinen. So stand ihnen jeweils ein Landesleiter vor, dem von Geschäftsführern und Referent*innen der einzelnen Fachabteilungen zugearbeitet wurde.2
Zwangs-Mitgliedschaft
Die RdbK zählte um die 40.000 Mitglieder. Diese waren sowohl bildende Künstler*innen, Architekt*innen und Kunsthandwerker*innen als auch Kunst- und Antiquitätenhändler*innen, Friedhofsgestalter*innen, Werbegraphiker*innen und Modedesigner*innen.3 Für sie alle war eine Mitgliedschaft in der RdbK nicht optional, sondern Voraussetzung dafür, weiterhin in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten: Wirtschaftliches Arbeiten war an den Nachweis der Kammerzugehörigkeit geknüpft. Für Bildhauer*innen zum Beispiel bedeutete dies, dass sie ohne eine Mitgliedschaft zwar weiterhin privat arbeiten konnten, der Verkauf und das Ausstellen der Kunst oder die Annahme von Aufträgen waren aber nicht erlaubt.
Das Aufnahmeverfahren in die RdbK war aufwendig. Antragsteller*innen mussten einen mehrseitigen Fragebogen zu Personenstand und Lebenslauf, zwei Generationen zurückreichende Abstammungsnachweise von sich selbst und des Ehepartners sowie Arbeitsproben einreichen. Anhand dieser Dokumente wurde die “Zuverlässigkeit” und “eigenschöpferische Gestaltungskraft” geprüft. Während man von letzterem nach einigen Jahren Abstand nahm, blieb die Feststellung der “Zuverlässigkeit” das wesentliche Zulassungskriterium. Als “unzuverlässig” galten sämtliche Personengruppen, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden, in der Mehrheit waren dies Jüdinnen und Juden. In den Akten finden sich aber auch Kommunist*innen, Freimaurer, Personen, denen künstlerische Fertigkeit abgesprochen wurde, Homosexuelle und Vorbestrafte. Da abgelehnte Personen nicht mehr in ihrem künstlerischen oder Kunst verwaltenden Berufen tätig sein konnten, gingen Ausschlüsse und Ablehnungen oft mit darauffolgender bitterer Armut einher.4
Diejenigen, die in die RdbK aufgenommen wurden, konnten auf ein breitgefächertes Angebot an verschiedenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zugreifen. Diese reichten von Fortbildungen, Arbeitsvermittlungen und Rechtsberatungen hin zu Erholungsreisen, der Vermittlung von Atelierräumen und Ausstellungsmöglichkeiten.5
Doch ging die Kammerzugehörigkeit mit einer Beitragspflicht und behördlichen Kontrolle einher, denn die Mitgliederverwaltung der RdbK basierte auf einer Auskunftspflicht, regelmäßigen Abfragen und Kontrollen. Diese Erfassung, Verwaltung und Betreuung sämtlicher Kulturschaffender im nationalsozialistischen Deutschland war ein Anspruch, den Joseph Goebbels an die Reichskulturkammer gestellt hatte, und dem die RdbK immer hinterherhinkte. Die Landesleitungen waren mit der Bearbeitung von Aufnahmeanträgen, Nachfragen und Nachreichungen überfordert, so dass sich manche Vorgänge über Jahre hinzogen. Hinzu kamen Personalmangel, Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Zentrale und Landesleitungen und persönliche Differenzen.
Die Reichskammer der bildenden Künste während des Krieges
Die Jahre 1939 bis 1945 geben diese Entwicklung sehr gut wieder. Mit dem Kriegsbeginn änderte sich das Leben grundlegend. Künstler*innen verloren Aufträge, wurden zum Kriegsdienst oder Arbeitseinsatz eingezogen, in anderen Berufsfeldern eingesetzt, Wohn- und Atelierräume, Arbeitsmaterialien und Kunstwerke wurden durch Kriegseinwirkungen zerstört, um nur die unmittelbaren Folgen auf die Arbeitsgrundlagen zu beschreiben.
Die Mitarbeiter*innen der RdbK mussten auf diese neue Situation reagieren. Zu ihren Hauptaufgaben zählten nun die Verwaltung des Bezugs von rationierten Arbeitsmaterialien, die Auswahl von Mitgliedern für den Einsatz in der Industrie und die Unterbringung und finanzielle Unterstützung bombengeschädigter Künstler*innen.6 Gleichzeitig waren die RdbK und ihre Landesleitungen selbst von dem militärischen Einzug zahlreicher männlicher Mitarbeiter betroffen. Es gab Landesleitungen, wo zeitweise nur noch wenige oder nur eine Person gearbeitet haben.
Die Aktenüberlieferung dünnt sich im Laufe der Kriegsjahre weiter aus, so dass nur aus sehr wenigen Dokumenten Rückschlüsse auf die letzten Monate des Bestehens der RdbK gezogen werden können. Aus Korrespondenzen zwischen den Landesleitungen und der Zentrale der RdbK zeichnet sich jedoch ein Stimmungsbild unter den Mitarbeiter*innen ab: Sie sorgten sich, dass weitere Kollegen zum Kriegsdienst eingezogen werden könnten, und waren überarbeitet. Anzeigen im Mitteilungsblatt der RdbK dokumentieren den Tod einiger Angestellter.
Doch trotzdem lief die Arbeit weiter. Mitglieder beantragten Arbeitsmaterialien, meldeten Bombenschäden, stellten Reiseanträge oder suchten neue Atelierräume. Anfragen und Anträge wurden weiterhin bearbeitet und begutachtet. Und auch Aufnahmeanträge wurden weiterhin geprüft, obgleich im Zuge der “Totalisierungsmaßnahmen” die Aufnahmen vorläufig ausgesetzt waren. Doch im Januar 1945 blickte man bereits optimistisch auf die Zeit “nach Kriegsschluß”, wenn ausgesetzte Verfahren wieder aufgenommen würden.7
Spätestens zu dieser Zeit wurde der ehemalige stellvertretende Geschäftsführer und Hauptabteilungsleiter der RdbK Erich Mai von amerikanischen Soldaten verhaftet. Als Kriegsgefangener wurde er ausführlich zu Mitarbeitern, Geschichte und Aufbau der Kammer befragt. Seine Aussagen und die anderer Kriegsgefangener lieferten dem amerikanischen Geheimdienst wichtige Einblicke in Personal und Struktur reichsdeutscher Einrichtungen.8
Krieg, Gefangenschaft, Überarbeitung – den RdbK-Präsidenten Wilhelm Kreis erreichten diese Nöte nur aus der Ferne. Er war seit dem Herbst 1944 in einem oberbayerischen Schloss untergebracht. Von dort aus pflegte er zwar noch Korrespondenz mit der Zentrale in Berlin, ob er 1945 jedoch öffentlich noch als RdbK-Präsident in Erscheinung trat, ist nicht bekannt.
Im Februar und März 1945 fanden die schwersten Luftangriffe auf Berlin statt. Bei einem dieser Angriffe muss das Gebäude, in dem sich die Reichskammer der bildenden Künste befand, zerstört worden sein. Es ist davon auszugehen, dass dabei auch die Dokumentation und das Archiv der Kammer verlorengingen.9
Neubeginn 1945
Eine Sekretärin der RdbK, Liselotte Brasch, erinnerte sich an ihren ersten Arbeitstag nach dem Kriegsende: “Als ich danach zum ersten Mal in das Büro der Kammer kam, saß dort Wolfgang Harich.”10 Harich (1923-1995), der in der späteren DDR als marxistischer Philosoph Bekanntheit erlangte, war 1945 Sekretär der im Juni neueingerichteten Kammer der Kunstschaffenden. Diese wurde von der Sowjetischen Stadtkommandantur als selbstverwaltete Körperschaft eingerichtet, um “schöpferischen Kräfte […] nach neuen geistigen, politischen und organisatorischen Gesichtspunkten [zu] lenken und [zu] kontrollieren.”11 Dabei wurden auch organisatorische Strukturen der Reichskulturkammer übernommen. Formal selbstverwaltet war die Kammer tatsächlich eine Unterabteilung der Abteilung für Volksbildung und unterstand dem Magistrat. Misstrauen, Kontrollen und persönliche Fehden belasteten die Zusammenarbeit von Kammer und Magistrat schon früh, so dass diese erst degradiert, im November 1945 dann wieder aufgelöst wurde.
Trotz ihres kurzen Bestehens kommt der Kammer der Kunstschaffenden für die unmittelbare Nachkriegszeit eine bedeutende Rolle bei der wirtschaftlichen Versorgung und künstlerischen Sichtbarmachung bildender Künstler*innen zu. Denn auch hier waren die Ausgabe von Lebensmittelkarten, Unterstützung bei Wohnraum- und Atelierbeschaffung sowie der Bezug von Arbeitsmaterialien an eine Registrierung bei der Kammer gebunden. Sie war aber nicht nur Schnittstelle bei der wirtschaftlichen Versorgung bildender Künstler*innen, sondern trat auch mit Ausstellungen an die Öffentlichkeit. 1945 wurden neben Werken von Käthe Kollwitz und Max Liebermann auch drei Ausstellungen der Arbeiten lebender Berliner Künstler gezeigt, wodurch die Kammer zur Sichtbarkeit künstlerischen Schaffens im Nachkriegs-Berlin beitrug.12
Außerhalb Berlins reorganisierten sich ab 1945 deutschlandweit Berufsverbände bildender Künstler*innen. 1952 wurde in der DDR der Verband Bildender Künstler der DDR gegründet, der bis 1990 bestand. 1954 schlossen sich die westdeutschen Landesverbände zu dem späteren Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler zusammen, der noch heute die Berufsorganisation bildender Künstler*innen in Deutschland ist.
Nach 1945
Am 10. Oktober 1945 wurde die Reichskulturkammer mit ihren Einzelkammern, und damit auch die Reichskammer der bildenden Künste, vom Alliierten Kontrollrat mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt.13
Die Straße Blumeshof, in der sich die Gebäude der Reichskammer der bildenden Künste befanden, war im Krieg nahezu vollständig zerstört worden und wurde in den 1950er Jahren zugunsten eines Krankenhausneubaus eingezogen.
Die Biographien sämtlicher Mitarbeiter*innen nach 1945 sollten noch weiter erforscht werden. Es ist jedoch bekannt, dass zahlreiche RdbK-Angestellte nach Kriegsende geprüft wurden, für die meisten jedoch bedeutete 1945 zwar eine Zäsur, aber nicht das Ende ihres Arbeitslebens.
Werry Roth (1885-1958) zum Beispiel, der von 1943 bis 1945 Leiter der RdbK-Landesleitung Berlin war, war zwar bereits seit 1911 als freischaffender Architekt tätig, ist heute aber vor allem für seine Nachkriegsbauten bekannt. Prominentestes Beispiel ist das unter Denkmalschutz stehende, einstmals höchste Haus West-Berlins in der Württembergischen Straße, in dem sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen befindet.14 Hans Peter Meister (1909-1978), der der RdbK als Geschäftsführer vorstand, setzte nach 1945 auf eine Karriere im Brauereiwesen und war bis in die 1970er Jahre Vorstandsvorsitzender der Hamburger Holsten Brauerei. Und Wilhelm Kreis, der letzte RdbK-Präsident, war bei Kriegsende bereits Anfang 70. Er blieb jedoch weiterhin als Architekt tätig und realisierte unter anderem in den frühen 1950er Jahren das Gebäude der Landeszentralbank in Dortmund. 1953 wurde er mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik ausgezeichnet.
Zur Gründung der Reichskulturkammer und ihrer Fachkammern vgl.: Volker Dahm: Anfänge und Ideologie der Reichskulturkammer, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 31 (01.01.1986), S. 53-84; Uwe Julius Faustmann: Die Reichskulturkammer. Aufbau, Funktion und rechtliche Grundlagen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im nationalsozialistischen Regime, Aachen 1993, S. 22-46; Alan E. Steinweis: Art, Ideology and Economics in Nazi Germany, Chapel Hill und London 1993, S. 32-49
↩Zum Aufbau der RdbK vgl.: Nina Kubowitsch: Die Reichskammer der bildenden Künste. Aufbau und Funktion, in: Wolfgang Benz u.a. (Hrsg.): Kunst im NS-Staat. Ideologie, Ästhetik, Protagonisten, Berlin 2025, S. 49-58
↩Weitere 40.000-60.000 Menschen waren zwar von der RdbK aufgenommen und registriert worden, waren jedoch aufgrund einer “geringfügigen oder gelegentlichen Ausübung” von der Mitgliedschaft befreit, vgl. Erste Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1.11.1933, RGBl. I, S. 797, § 9
↩Zum Aufnahmeverfahren vgl.: Nina Kubowitsch: “Nicht freiwilliger Entschluss, sondern gesetzlicher Zwang”. Die Mitgliedschaft in der Reichskammer der bildenden Künste, in: Anja Tiedemann: “Die Kammer schreibt schon wieder.” Das Reglement für den Handel mit moderner Kunst im Nationalsozialismus, Berlin und Bosten 2016, S. 69-82
↩Vgl. hierzu Nina Kubowitsch: Die Reichskulturkammer der bildenden Künste. Grenzsetzungen der künstlerischen Freiheit, in: Wolfgang Ruppert: Künstler im Nationalsozialismus. Die “deutsche Kunst”, die Kunstpolitik und die Berliner Kunsthochschule, Berlin 2015, S. 75-96
↩Vgl. Ardelia Hall Collection, Munich Central Collecting Point 1945-1951, Restitution Research Records, Interrogations: Reichskammer Der Bildenden Kunste, CSIDC, PW Paper 50, The Reichskammer der Bildenden Künste, 30.01.1945, S. 1-54, in: National Archives Washington
↩Erhalten haben sich jedoch Aktenbestände der RdbK-Landesleitungen in Berlin und Wien und der übergeordneten Reichskulturkammer.
↩Vgl. “Als die SA in den Saal marschierte…” Künstler erinnern sich an den ersten Berufsverband, in: 30 Jahre BBK, Ausstellungskatalog des Berufsverbands Bildender Künstler Berlins, Berlin 1980, o.S.
↩Nikolai Erastowitsch Bersarin, 06.06.1945, in: Berlin. Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945-1946, Chronik 1945 von Hans Joachim Reichardt (Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 1), hg. im Auftrag des Senats von Berlin, 2., erg. und erw. Aufl. Berlin 1961, Nr. 25, S. 77, zit. nah Meike Hoffmann: Wiedereingliederung in den Kunstbetrieb: Die Wegbereitung der Nachkriegsnarrative, in: Aya Soika und Meike Hoffmann: Flucht in die Bilder? Die Künstler der Brücke im Nationalsozialismus, Berlin 2019, S. 209-234, hier: S. 212
↩Zur Kammer der Kunstschaffenden vgl. Jutta Held: Die Kammer der Kulturschaffenden und der Schutzverband Bildender Künstler in der Berliner Kunstpolitik von 1945 bis 49, in: 30 Jahre BBK, Ausstellungskatalog des Berufsverbands Bildender Künstler Berlins, Berlin 1980, S. 33-48 und Meike Hoffmann: Wiedereingliederung in den Kunstbetrieb: Die Wegbereitung der Nachkriegsnarrative, in: Aya Soika und Meike Hoffmann: Flucht in die Bilder? Die Künstler der Brücke im Nationalsozialismus, Berlin 2019, S. 209-234
↩Vgl. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 1 (29. Oktober 1945), S. 19-21, Anhang Nr. 45 (S. 21)
↩