Die Berliner Polizei nach dem Zweiten Weltkrieg
Die deutsche Polizei war federführend an den NS-Verbrechen beteiligt, wurde aber als Institution dringend für den Wiederaufbau Deutschlands gebraucht. Ein Blick in die Zeit der von den Alliierten initiierten Neuaufstellung dieser Behörde ist deshalb besonders interessant.
Von unserem Kollegen Dr. Jakob Müller
Die Polizei war im Nationalsozialismus nicht nur Strafverfolgungsbehörde und Exekutive, sondern stand im Zentrum der nationalsozialistischen Politik und Weltanschauung. Heinrich Himmler betrieb die Verschmelzung mit der SS und trug seit 1936 den Titel “Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei”. Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) wurde zum Synonym für den Terror, erst in Deutschland, dann auch in den besetzten Gebieten. Der Massenmord an den europäischen Jüdinnen und Juden wurde von deutschen Polizisten geplant und durchgeführt.
Der verbrecherische Charakter der Polizei zeigte sich nicht nur an der Behördenspitze und den Mordstätten in Osteuropa, sondern im Dienstalltag jedes Einzelnen. Berliner Polizisten wurden beispielsweise 1940 aufgefordert, polnische Zwangsarbeiter*innen bei einer “geschlechtliche[n] Beziehung zu einer bzw. einem Reichsangehörigen” an die Gestapo zu übergeben. Dass die Betroffenen ermordet wurden, wussten die Beamten.1
Der Terrorapparat im letzten Kriegsjahr: Zerfall und Radikalisierung
Dass Deutschland den Krieg nicht mehr gewinnen konnte, davon zeugten nicht nur die Frontberichte und zerstörten Städte, sondern auch die Risse im Regime. So erschütterte der gescheiterte Staatsstreich vom 20. Juli 1944 auch SS und Polizei: Zum Widerstand gehörten Berlins Polizeipräsident Wolf Graf von Helldorff und der Chef des Reichskriminalpolizeiamts Arthur Nebe.
Beide hatten zahlreiche Verbrechen begangen. Nebe organisierte unter anderem die Verfolgung von Sinti und Roma. Unter seinem Kommando ermordete die Einsatzgruppe B 1941 ca. 45.000 Juden. Helldorff hatte schon vor 1933 Angriffe auf jüdische Berliner organisiert und ab 1935 ihre Entrechtung und schließlich Deportation koordiniert. Beide Männer waren keine Gegner des Nationalsozialismus, sondern wendeten sich angesichts der absehbaren Niederlage gegen das Regime. Sie wurden verhaftet, zum Tode verurteilt und hingerichtet. Antifaschisten waren sie deswegen nicht.
Das Regime reagierte mit einer weiteren Radikalisierung, die nun auch vermehrt “Volksgenossen” traf. Als am 6. April 1945 hungrige Frauen zwei Bäckereien im Berliner Vorort Rahnsdorf stürmten, nahm die Polizei 15 Plündernde fest, von denen zwei hingerichtet wurden.
Die Verfolgung von Jüdinnen und Juden fand erst mit dem Sieg der Alliierten ein Ende. Noch am 27. März 1945 verließ ein Transport ins Ghetto Theresienstadt Berlin.2 Er wurde, wie alle anderen Deportationen, von der Polizei durchgeführt. Auch intern wurden die nationalsozialistischen Gesetze bis zum letzten Moment durchgesetzt. Noch am 24. April 1945 wurden vier mutmaßlich homosexuelle Berliner Polizisten wegen Verstoßes gegen §175 hingerichtet.3
Wenige Tage später war die Schlacht um Berlin beendet, und die Rote Armee besetzte die Stadt. Viele Polizisten waren getötet worden, einige konnten sich nach Westen absetzen. Die meisten gingen in Kriegsgefangenschaft. Erik von Heimburg, Kommandeur der Berliner Schutzpolizei, wurde als Kriegsverbrecher in der Sowjetunion zum Tode verurteilt und im Mai 1946 erschossen.4 Polizeipräsident Kurt Göhrum verstarb 1953 in einem sowjetischen Lager. August Heißmeyer, Höherer SS- und Polizeiführer für Berlin und Brandenburg, gelang die Flucht in den Westen, wo er verurteilt, aber bald begnadigt wurde. Er lebte mit seiner Gattin, der ehemaligen Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink, in Schwäbisch Hall, wo er 1979 verstarb.
Im Gegensatz zu den westlichen Alliierten hatte die Sowjetunion bereits während des Krieges Deutsche vorbereitet, um sie bei der Verwaltung des künftigen Besatzungsgebiets zu unterstützen. Es handelte sich um Exilanten der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und Kriegsgefangene, die sich im Nationalkomitee “Freies Deutschland” zur Zusammenarbeit mit der Roten Armee entschieden hatten. Im April und Mai 1945 wurden sie in kleinen Gruppen ins besetzte Deutschland gebracht. Die wichtigste Gruppe, die in Berlin eingesetzt wurde, führte der spätere DDR-Machthaber Walter Ulbricht. Es ging ihnen darum, Tatsachen zu schaffen, bevor die westlichen Alliierten ihre Sektoren übernahmen. Bereits am 9. Mai 1945, einen Tag nach der offiziellen deutschen Kapitulation, präsentierte Ulbricht eine erste Namensliste für die Berliner Stadtverwaltung.
Den Sowjets und damit auch der “Gruppe Ulbricht” war klar, dass sie die Macht nicht allein übernehmen konnten. Sie verfolgten daher eine Strategie der “Volksfront” oder “Einheitsfront”: Sozialdemokrat*innen, Gewerkschafter*innen und andere Oppositionelle sollten eingebunden, aber von zuverlässigen Kommunist*innen kontrolliert werden, die über einen direkten Draht zur sowjetischen Besatzungsmacht verfügten und häufig die Stellvertreterposten und Personalressorts innehatten. Am 17. Mai ernannte Stadtkommandant Nikolai Bersarin den parteilosen und politisch unerfahrenen Arthur Werner zum Oberbürgermeister, die Macht lag bei seinem Stellvertreter, dem späteren DDR-Innenminister Karl Maron. Wolfgang Leonhard, der 1945 zur “Gruppe Ulbricht” gehörte, fasste dieses Vorgehen mit dem Satz zusammen: “[E]s muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.”5
“Die neue Berliner Polizei”
Zum ersten Polizeipräsidenten nach dem Krieg wurde am 25. Mai der erst 34-jährige Paul Markgraf ernannt. Als hochdekorierter Wehrmachtsoffizier war er 1943 bei Stalingrad in Gefangenschaft geraten und hatte sich dort dem Nationalkomitee “Freies Deutschland” unter Führung von Walter Ulbricht angeschlossen.6 In der von der sowjetischen Besatzungsmacht herausgegebenen “Berliner Zeitung” schrieb er am 21. Juni 1945 über “Die neue Berliner Polizei”. Markgraf hob hervor, dass es “in den meisten Fällen Polizeiverbände [waren], die für die furchtbaren, unmenschlichen und sadistischen Gräueltaten und Grausamkeiten in allen besetzten Ländern und besonders auch in den Gebieten der Sowjetunion verantwortlich sind”. Er machte also nicht nur SS und Gestapo, sondern die Polizei in ihrer Gesamtheit für die Verbrechen verantwortlich und leitete hieraus die Notwendigkeit eines völligen personellen Neuaufbaus ab. Markgraf verwendete hier bereits den Begriff “Volkspolizei”, der später in der DDR auch die offizielle Bezeichnung wurde, um die neue Polizei von der alten abzugrenzen. Sie müsse “[a]us dem Volk für das Volk” aufgestellt werden. Bei der Auswahl müsse darauf geachtet werden, dass “keine faschistischen Elemente Unterschlupf” finden. Es bedürfe eines Bruchs “mit sämtlichen früheren Traditionen”. Hiermit meinte Markgraf nicht nur den Nationalsozialismus, sondern auch die Weimarer Republik. Er erwähnte den 1. Mai 1929, den er als “Berliner Blutsonntag” bezeichnete, als der damalige Polizeipräsident “seine Polizei auf demonstrierende Arbeiter schießen” lassen habe.7
Markgraf wollte also sowohl einen personellen Neuanfang als auch einen Bruch mit der vor 1933 von Sozialdemokraten geleiteten Berliner Polizei.
Personeller Neuanfang
Der Aufbau loyaler Sicherheitskräfte war ein Kernziel der sowjetischen Besatzungsmacht. Hier wurden besonders viele KPD-Mitlieder eingesetzt. Von den 300 aus dem Zuchthaus Brandenburg befreiten kommunistischen Häftlingen wurden 200 bei der Berliner Polizei eingesetzt.8 Die Kommunisten verfügten allerdings meist über keinerlei Verwaltungserfahrung. Auch deshalb wurden viele Sozialdemokraten rekrutiert, die bereits in der Weimarer Republik Polizisten gewesen waren. Zu diesen gehörten der erste Kommandeur der Schutzpolizei, Karl Heinrich, und sein Nachfolger Hans Kanig sowie der Leiter der Präsidialabteilung, Johannes Stumm, der später erster Polizeipräsident West-Berlins wurde.
Sozialdemokraten und Kommunisten waren sich einig, dass es eines personellen Neuanfangs bedurfte, nur wenige Polizisten blieben im Amt. Übergangsweise erlaubte Markgraf, dass pro Dienststelle ein Polizist beschäftigt werden konnte, der schon im Nationalsozialismus tätig gewesen war. Im Sommer 1945 waren dies lediglich 5-6% aller Polizisten. Ihr Anteil nahm im Lauf der Zeit zu, blieb allerdings bei der Schutzpolizei mit 9% und der Kriminalpolizei mit 11,8% relativ gering. Bei der für Meldewesen und Gewerbeaufsicht zuständigen Berliner Verwaltungspolizei war hingegen jeder Vierte schon im Nationalsozialismus tätig gewesen.9 Das Berufsbeamtentum wurde in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) abgeschafft und zum 1. Oktober 1945 alle NSDAP-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst entlassen.10
Hiermit unterschied sich die Praxis in Berlin stark von den westlichen Besatzungszonen, vor allem der britischen, wo der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher 1946 klagte, man erlebe eine “neue Himmler-Polizei”.11 Das Kriminalpolizeiamt in der Britischen Zone, Vorläufer des Bundeskriminalamts (BKA), wurde fast ausschließlich von ehemaligen SS-Leuten geführt.12
Der Verzicht auf erfahrene Kräfte erforderte massive Neueinstellungen. Da ein großer Teil der Akten vernichtet oder nicht zugänglich war, konnte kaum überprüft werden, ob jemand Nationalsozialist gewesen war oder nicht.13 Im März 1946 wurde der Berliner Polizeivizepräsident Heinz Kionka entlassen, als seine SS-Mitgliedschaft ans Licht kam. Er war auf Vorschlag der KPD eingestellt worden.14
Für die Mannschaftsdienstgrade war die Einstellungspraxis großzügig. Vor allem die geregelte Verpflegung machte den Beruf attraktiv. Die Fluktuation war so hoch, dass die Berliner*innen spotteten: “Jeder einmal bei der Polizei”. Im Jahr 1946 schieden von 12.533 Polizist*innen 8.819 (ca. 70%) wieder aus. Die meisten auf eigenen Wunsch (5.179), 2.836 als untauglich, 607 wegen krimineller Umtriebe und 62 wegen falscher Personalangaben (meistens verschwiegener NSDAP-Mitgliedschaft).15
Eine wichtige Neuerung war die Einstellung von Frauen, nicht nur in der Kriminalpolizei – wo sie vor allem für Jugend- und Sittenangelegenheiten zuständig waren –, sondern auch in der Schutzpolizei. Die Bilder von Verkehrspolizistinnen vor Ruinen gehören zu den ikonischen Bildern des Neuanfangs. Die SED verteidigte ihren Einsatz und forderte gleichen Lohn für gleiche Arbeit.16 Frauen sollten ausdrücklich nicht nur bei der Verkehrspolizei und im Büro, sondern auch im Streifendienst eingesetzt werden. Der Widerstand bei den Männern führte allerdings dazu, dass diese Reformen im Westen rückgängig gemacht wurden. Erst Ende der 1970er Jahre wurden in West-Berlin wieder Frauen in die Schutzpolizei aufgenommen.17
Strukturelle Kontinuität
Während es beim Personal einen echten Neuanfang gab, befahl der sowjetische Stadtkommandant von Berlin Nikolai Bersarin, die Polizei als Behörde nach herkömmlicher Struktur wiederaufzubauen.18 Die Unterteilung in Schutz- und Kriminalpolizei wurde beibehalten, und Markgraf widersetzte sich erfolgreich einer Ausgliederung der z.B. für Meldewesen und Gewerbeaufsicht zuständigen Verwaltungspolizei.19 Abgeschafft wurde hingegen die politische Polizei, was durch das Gesetz 31 des Alliierten Kontrollrats festgehalten wurde. Allerdings wurden in der SBZ bald die Voraussetzungen geschaffen, um mit veränderten Vorzeichen doch wieder eine politische Polizei einzurichten.
Während die Westmächte die “Verreichlichung”, also die zentrale Steuerung der Polizei durch Reichsbehörden (Reichssicherheitshauptamt und Hauptamt Ordnungspolizei) rückgängig machten,20 wurden in der SBZ bald die Weichen für eine zentralisierte Polizeiverwaltung gestellt. Am 30. Juli 1946 wurde die Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI) gegründet, um die “polizeiliche Arbeit über die Grenzen der Länder und Provinzen hinaus enger zu koordinieren und die Polizeiorgane im gesamten Gebiet der sowjetischen Besatzungszone zentral zu leiten”.21
Zunächst unterstand die Polizei allerdings nicht der deutschen Verwaltung, sondern der sowjetischen und nach Einzug der Westalliierten der Alliierten Kommandantur.
Polizeiarbeit in der unmittelbaren Nachkriegszeit
Die Bedingungen für die überwiegend unerfahrenen Polizist*innen waren schwierig. Während Kriminelle das zerstörte Berlin mit reichlich vorhandenen Schusswaffen unsicher machten, standen bis Anfang 1946 lediglich Holzknüppel und nicht einmal einheitliche Uniformen zur Verfügung.22
Dass sich die Polizei zunächst vor allem der Bekämpfung des für die meisten Berliner*innen überlebensnotwendigen Schwarzmarktes konzentrierte, trug nicht zu ihrer Popularität bei. Das Gewaltmonopol lag zudem bei der Roten Armee, die Berlin unter schweren Opfern erobert hatte und sich weniger als Befreierin denn als Siegerin über den Faschismus sah.
Die unbewaffnete Berliner Polizei war dagegen machtlos, konstatierte eine Tegeler KP-Gruppe, die sich im Juni 1945 über Plünderungen und Vergewaltigungen beschwerte.23 Die Polizist*innen durften die Straftaten der Besatzungssoldaten nicht einmal registrieren, geschweige denn gegen diese einschreiten und riskierten, selbst zur Zielscheibe von Angriffen zu werden. Rotarmisten randalierten mehrfach in Polizeirevieren oder stahlen Dienstfahrräder.24 In einem am 6. Juni 1945 ausgestellten Dienstausweis für einen Berliner Polizisten hieß es daher: “Er ist frei passieren zu lassen. Das Fahrrad darf nicht beschlagnahmt werden. Von jeglichem sonstigen Arbeitseinsatz ist er freigestellt”.25
Die Polizei in der Viersektoren-Stadt
Während im sowjetischen Sektor Vergewaltigungen und andere Übergriffe anhielten, gingen in den Westsektoren ab Juli 1945 französische, britische und US-Militärpolizisten gegen marodierende Rotarmisten vor.26 Die US-Amerikaner druckten Kärtchen mit den englischen Begriffen für “Raub”, “Mord” und “Vergewaltigung”, damit Berliner Polizisten im Notfall den nächsten US-Soldaten um Hilfe bitten konnten.27 Wohl die meisten Berliner*innen sahen den Einzug der Westalliierten mit Erleichterung, aus kommunistischer Sicht war er hingegen eine Störung des Aufbaus der “antifaschistisch-demokratische[n] Polizeiorgane”.28
Frankreich, die USA und Großbritannien entfernten in ihren Zonen kommunistische Revierleiter und Polizisten, die dann meist im sowjetischen Sektor weiterbeschäftigt wurden. Die Einführung von vier “Sektoren-Assistenten” im Oktober 1946 formalisierte diese Hoheit der Besatzungsmächte über die Polizei im jeweils eigenen Sektor. Veränderungen in der zentralen Verwaltung, insbesondere Versuche, Polizeipräsident Markgraf abzusetzen, verhinderten die Sowjets allerdings.
In der Polizei konnten sich die Westmächte vor allem auf die noch unter sowjetischer Besatzung eingestellten Sozialdemokrat*innen stützen. Dies verbitterte ihre kommunistischen Kolleg*innen nachhaltig. Noch 1987 formulierte ein DDR-Historiker, die Sozialdemokraten hätten “sich den Umstand, dass sie als Mitglieder der SPD durch das faschistische Beamtengesetz gemaßregelt und 1933 aus dem Polizeidienst entlassen worden waren, zunutze gemacht, um nach der Zerschlagung des Faschismus wieder in den Polizeidienst zu treten und in leitende Funktionen zu gelangen”. Nachdem sie zunächst “loyal” mitgearbeitet hätten, seien sie “mit dem Erscheinen der Westmächte in Berlin zu zielstrebig handelnden Vertretern der Reaktion” geworden.29
Im Kampf um die Polizei wurde auch vor Mord nicht zurückgeschreckt, wie das Schicksal Karl Heinrichs illustriert, der im Mai 1945 Kommandeur der Berliner Schutzpolizei wurde. Diese Entscheidung bereuten die Sowjets bald, denn der Sozialdemokrat agierte unabhängig und riet den Westalliierten zur Entlassung von Kommunist*innen. Am 2. August wurde er vom sowjetischen Geheimdienst NKWD verhaftet, als er sich in einem Gespräch mit Polizeipräsident Markgraf befand. Heinrich, der mehrere nationalsozialistische Konzentrationslager und Gefängnisse überlebt hatte, starb am 3. November 1945 im sowjetischen Speziallager Hohenschönhausen. Weder seine Angehörigen noch die Öffentlichkeit wurden über sein Ableben informiert.30
Wie Heinrich verschwanden in den Nachkriegsjahren tausende Berliner*innen spurlos. Vor allem Markgraf stand hierfür in der Kritik, auch wegen der angeblichen Beteiligung der Polizei an den Entführungen. Der Polizeipräsident stritt die Vorwürfe allerdings ab und verwies auf die Zuständigkeit der sowjetischen Behörden.
Dass die Konkurrenz der beiden Arbeiterparteien in der Berliner Polizei womöglich noch verbitterter als auf anderen Gebieten ausgetragen wurde, hatte auch historische Gründe. KPD und sozialdemokratisch geführte Polizei standen sich vor 1933 in inniger Feindschaft gegenüber. Die meisten Opfer fielen unter den Kommunist*innen, wie etwa im “Blutmai” 1929. Es gab aber auch tote Polizisten. Am 9. August 1931 waren die Polizeihauptleute Paul Anlauf und Franz Lenck am Bülowplatz – dem heutigen Rosa-Luxemburg-Platz – hinterrücks erschossen worden. Beide waren Sozialdemokraten. Die Tat in unmittelbarer Nähe der KPD-Parteizentrale geschah aus Rache für einen am Tag zuvor erschossenen Kommunisten.
Einer der Mörder war Erich Mielke, der sich in die Sowjetunion absetzen konnte. Zurück in Berlin wurde er im Juni 1945 zunächst in der Polizei-Inspektion seines Heimatbezirks Wedding eingesetzt, später in Lichtenberg. Am 30. Juli 1946 wurde er Vizepräsident der neugegründeten Deutschen Verwaltung des Innern (DVdI), welche die Sicherheitsbehörden in der SBZ zentral koordinieren sollte.31 Der spätere Chef der DDR-Staatssicherheit wirkte hier bereits am Aufbau einer politischen Polizei mit.
Am 7. Februar 1947 erließ das Amtsgericht Mitte wegen der Morde von 1931 Haftbefehl gegen Mielke,32 der aber folgenlos blieb. Stattdessen wurde am 29. Mai 1947 der zuständige Staatsanwalt Wilhelm Kühnast unter Hausarrest gestellt und von den sowjetischen Behörden unter anderem beschuldigt, Akten des Volksgerichtshofs vernichtet und Verfahren gegen NS-Täter*innen verzögert zu haben.33 Ein Jahr später gelang Kühnast die Flucht nach West-Berlin. Mielke wurde erst 1993 vom Landgericht Berlin wegen der Morde am Bülowplatz verurteilt. Grundlage war unter anderem die Anklage vor demselben Gericht aus dem Jahr 1934.
Die Trennung der Berliner Polizei
Im April 1946 schloss sich die KPD mit einer Minderheit der SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschland (SED) zusammen. Anders als im Rest der SBZ hatten die Westalliierten in Berlin die Zwangsvereinigung verhindert. Bei den ersten freien Wahlen wurde die unabhängig gebliebene SPD in Berlin – auch im sowjetischen Sektor – mit großem Abstand stärkste Partei und errang 48,7%. Die SED wurde mit 19,8% lediglich drittstärkste Kraft hinter der CDU mit 22,2%.
Für die Kommunist*innen war das Ergebnis ein Schock. Die Einheitsfront-Strategie war gescheitert, und sie ließen nun die demokratische Maske endgültig fallen. Oder, wie es die DDR-Geschichtsschreibung ausdrückte: “Die Entwicklung der Berliner Polizei wurde wesentlich durch das Ergebnis der am 20. Oktober 1946 durchgeführten Wahlen […] beeinflusst. Das Wahlergebnis, das den reaktionären bürgerlichen Politikern eine Mehrheit im Stadtparlament brachte, erleichterte es den Gegnern von Demokratie und Fortschritt, in Berlin einen restaurativen Kurs einzuschlagen.”34
Polizeipräsident Markgraf wehrte sich mit Unterstützung des sowjetischen Stadtkommandanten gegen eine Unterstellung unter den neuen Magistrat. Da es in der alliierten Kommandantur der Einstimmigkeit bedurfte, konnte er auch nicht ohne deren Zustimmung abberufen werden. Auf dieser Basis amtierte er weiter, dabei in ständigem Konflikt mit Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, die ihm am 13. November 1947 gegen die Stimmen der SED das Misstrauen aussprach.35
Die Spaltung der Polizei zeichnete sich ab. Im März 1948 wurde der Sektor-Assistent im US-Sektor angewiesen, keine Befehle des Polizeipräsidenten mehr entgegenzunehmen. Nachdem die Polizei am 23. Juni 1948 nicht gegen kommunistische Demonstrierende vor der Stadtverordnetenversammlung eingeschritten war, suspendierte Bürgermeister Ferdinand Friedensburg Markgraf und ernannte dessen Stellvertreter Johannes Stumm zum Polizeipräsidenten. Dieser rief die Polizisten dazu auf, sich in der Kreuzberger Friesenstraße im US-Sektor zu melden, was 70% von ihnen auch taten. Allerdings befanden sich die Akten der zentralen Behörden weiterhin im sowjetischen Sektor.36 Mit der am nächsten Tag beginnenden sowjetischen Blockade der Westsektoren begann die Teilung der Stadt und damit auch der Polizei.
“Markgraf-Polizei” und “Stumm-Polizei”, wie sie in der gegnerischen Presse nach ihren jeweiligen Polizeichefs betitelt wurden, bezeichneten sich gegenseitig als Spalter. Polizist*innen wurden mitunter im anderen Teil der Stadt verhaftet und dann im Austausch gegen entführte Kolleg*innen der Gegenseite wieder freigepresst.
Vielfach wurden Zweifel an der Haltung von Sozialdemokrat*innen während des Nationalsozialismus gesät. Über Stumm hieß es in der Berliner Zeitung: “Merkwürdigerweise landete er nicht, wie so viele aufrechte Antifaschisten – auch aus der SPD – im KZ, sondern wurde noch im gleichen Jahr von dem ersten Gestapo-Chef, dem berüchtigten Dr. Diels, geholt und von diesem zur Mitarbeit aufgefordert. Allerdings will er darauf nicht eingegangen sein.”37 Die DDR-Presse bezeichnete die West-Berliner Polizei noch bis zur Pensionierung Stumms 1962 als “Stumm-Polizei” oder “Stupo”.
Nicht alle Vorwürfe waren unbegründet. Schon 1947 waren in den Westsektoren ehemalige Wehrmachtsoffiziere und vereinzelt ehemalige Nationalsozialisten eingestellt worden.38 Als Anfang 1950 in West-Berlin 2.000 Schutzpolizisten eingestellt wurden, handelte es sich überwiegend um ehemalige Wehrmachtsangehörige.39 Spätestens mit Gründung der Bundesrepublik wurde die Einstellung ehemaliger Nationalsozialisten nicht mehr zur begründungspflichtigen Ausnahme, sondern zur Regel. Die nach dem entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benannten “131er” waren mehrheitlich aufgrund alliierter Bestimmungen entlassene Nationalsozialisten. Für diese “verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes”, wie sie im Bundesgesetz hießen, galt eine “Unterbringungspflicht”. Mindestens 20% der Personalmittel von Bund, Ländern und Kommunen mussten für diese Gruppe aufgewendet werden, und zwar ausdrücklich auch für Personen, die “von Amts wegen” an eine “Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei” versetzt worden waren.40
Bald tummelten sich die alten Eliten auch in den Berliner Polizeirevieren. Es blieb der DDR vorbehalten, auf diese Tatsache hinzuweisen. Im 1965 veröffentlichten “Braunbuch” hatte die West-Berliner Polizei einen eigenen Abschnitt. Hier findet sich Kurt Gehrmann, der von Juli 1943 bis Juli 1944 das berüchtigte Polizeibataillon 316 kommandierte, welches in diesem Zeitraum unter anderem die Beseitigung von Massengräbern durch jüdische Zwangsarbeiter*innen beaufsichtigte. In der Sowjetunion zu 25 Jahren Haft verurteilt, wurde er 1955 den westdeutschen Behörden übergeben und prompt bei der West-Berliner Polizei angestellt.41
Die drei Jahre von Mai 1945 bis Juli 1948 waren für die beiden Polizeien Berlins prägend. Für die DDR galt das womöglich in noch höherem Maße. Ein Großteil ihrer Führung hatte seine Karriere 1945 in Berlin begonnen: Walter Ulbricht ebenso wie Erich Honecker und der Chef der DDR-Staatssicherheit Erich Mielke. In der DDR wurden alte Nationalsozialisten konsequenter aus den Sicherheitsbehörden entfernt, als dies im Westen der Fall war. Dennoch glichen Strukturen und Befugnisse ihrer Polizei viel mehr dem nationalsozialistischen Vorgänger als das westliche Pendant. Die DDR war auch eine autoritäre Diktatur, deren Sicherheitsbehörden zentralstaatlich aufgebaut waren. Es gab keine klare Trennung von nachrichtendienstlichen und polizeilichen Aufgaben und die DDR-Staatssicherheit war de facto weitgehend der Kontrolle durch die Gerichte entzogen.
Amtliche Mitteilungen des Polizeipräsidiums von Berlin, Jg. 1940, Nr. 16 (25. Mai 1940), nach: digital.zlb.de/viewer/image/16319771_1940/157/ (abgerufen am 25. März 2025).
↩Akim Jah, Die Deportation der Juden aus Berlin. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik und das Sammellager Große Hamburger Straße, Berlin 2013, S. 530 f.
↩Mick Schmeitzner, Konsequente Abrechnung? NS-Eliten im Visier sowjetischer Gerichte 1945– 1947, in: Andreas Weigelt u.a. (Red.), Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944-1947), Göttingen 2015, S. 69.
↩Ilko-Sascha Kowalczuk, Walter Ulbricht. Der kommunistische Diktator 1945-1973, München 2024, S. 35-43.
↩Friedrich Dickel u.a. (Red.), Geschichte der deutschen Volkspolizei, Bd. 1: 1945-1961, Berlin (Ost) 1987, S. 124.
↩Markgraf spricht fälschlicherweise von „Blutsonntag“, richtig ist die Formulierung „Blutmai“: An mehreren Tagen im Anschluss an die Demonstrationen vom 1. Mai 1929 ging die Polizei drastisch gegen Mitglieder und Sympathisant*innen der KPD durch, es kam zu zahlreichen Toten und Verletzten. Paul Markgraf, Die neue Berliner Polizei, in: Berliner Zeitung vom 21. Juni 1945, S. 1.
↩Norbert Steinborn und Hilmar Krüger, Die Berliner Polizei 1945 bis 1992. Von der Militärreserve im Kalten Krieg auf dem Weg zur bürgernahen Polizei? Berlin 1993, S. 5.
↩Waldemar Bergmann / Günter Malitz, Der Aufbau der demokratischen Polizei in Berlin 1945, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 13 (1965), S. 446-463, hier: S. 448.
↩Protokoll der Verhandlungen des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands vom 9. bis 11. Mai 1946 in Hannover, Hamburg 1947, S. 29.
↩Imanuel Baumann u.a. (Hg.), Schatten der Vergangenheit. Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik, Köln 2011.
↩Ebd., S. 49: Neues Deutschland vom 13. März 1946, S. 3; Rede des Stadtverordneten Franz L. Neumann (SPD) am 7. Januar 1947, in: Stenographischer Bericht der Stadtverordnetenversammlung zu Berlin, Ausgabe 1947, S. 51.
↩Ursula Nienhaus, „Für strenge Dienstzucht ungeeignete Objekte...“. Weibliche Polizei in Berlin 1945 –1951, in: Gerhard Fürmetz u.a. (Hg.), Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969, Hamburg 2001, S. 129-153; Richard Bessel, Volkspolizistinnen in der SBZ/DDR, ebd., S. 155-167.
↩Ebd., S. 30; Herbert Reinke, „Angleichungsdienstrang der leitenden Beamten des kriminalpolizeilichen Vollzugsdienstes beim Bundeskriminalamt“. (Wieder-) Aufstieg und (weicher) Fall einer Funktionselite nach 1945, in: Jan Erik Schulte / Michael Wildt (Hg.), Die SS nach 1945. Entschuldungsnarrative, populäre Mythen, europäische Erinnerungsdiskurse, Göttingen 2017, S. 209-228, hier: S. 213; Paul Markgraf, Wir packen mit an, Ordnung zu schaffen, in: Berliner Zeitung vom 27. Mai 1945, S. 2.
↩Gerhard Fürmetz / Herbert Reinke / Klaus Weinhauer, Nachkriegspolizei in Deutschland. Doppelte Polizeigeschichte 1945-1969, in: Dies, Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland, Hamburg 2001, S. 7-34, S.8.
↩Jochen Staadt, „Wir packen mit an, Ordnung zu schaffen“. Die Berliner Polizei in der „Stunde Null“, in: Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat Nr. 28 (2010), S. 90-117, hier: S.105 f.
↩Hartmut Pech, Polizeidienstausweise 1945 bis 1950. Von der handgroßen Pappkarte zum amtlichen Vordruck, in: Berliner Polizeigeschichte 69 (2020), Nr. 5, S. 16-22, hier: S. 20.
↩Jürgen Wetzel, Office of Military Government for Berlin Sector, in: Christoph Weisz (Hg.), OMGUS-Handbuch. Die amerikanische Militärregierung in Deutschland 1945-1949, München 1994, S. 673-738, hier: S. 679; Ilko-Sascha Kowalczuk / Stefan Wolle, Roter Stern über Deutschland: sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2010, S. 39.
↩Horst Vierthaler, Das Ende der einheitlichen Polizei, S. 60-66, hier: S. 65, in: Berliner Polizei. Von 1945 bis zur Gegenwart, hg. von der v. Hinckeldey-Stiftung, Berlin 1999.
↩Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951, Bundesgesetzblatt Teil 1, 1951, Nr. 22.
↩Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland (Hg.), Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik, Berlin 1965, S. 104; Stefan Klemp, „Nicht ermittelt“. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz, Berlin 2022, S. 337-341, 534-534; Wolfgang Curilla, Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und in Weissrussland 1941 - 1944, Paderborn 2006, S. 543 f.
↩