"Das Reichsfinanzministerium war ein reines Fachministerium"

So beschrieb Fritz Reinhardt, während der gesamten Regierungszeit der Nationalsozialisten Staatssekretär in eben diesem Ministerium, den Charakter der Behörde am 14. Oktober 1948 vor Gericht und trug damit zu einem Nachkriegsnarrativ bei, das die Mitarbeitenden pauschal entlasten sollte. 

Ein Beitrag von Silke Struck

Fritz Reinhardt war einer von vielen ehemaligen Mitarbeitern des Reichsministeriums der Finanzen, die sich nach Kriegsende bemühten, das Agieren der Behörde und ihr Handeln in der NS-Zeit, aber auch die jeweils eigene Geschichte in ein gutes Licht zu rücken und damit eine zumindest neutrale Erzählung zu konstruieren. Ziel dieser von den beteiligten Ministerialbeamten angewandten Strategie war es, ihre im Amt getätigten Entscheidungen zu relativieren und dabei gleichzeitig ihren stets rechtsförmigen Charakter zu betonen. Dass die Amtsführung der Beamten und Angestellten im Reichsfinanzministerium zwischen 1933 und 1945 keineswegs nur rein fachlich beeinflusst war, sondern auch politisch im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie ausgeführt wurde, zeigt sich insbesondere auch am Verhalten des Führungspersonals am Kriegsende und in der unmittelbaren Nachkriegszeit, zu dem auch Reinhardt gehörte. 

Tatsächlich war Staatssekretär Fritz Reinhardt1 einer von zwei Männern, die in der NS-Zeit die Finanzverwaltung maßgeblich beeinflussten. Der andere war Reichsminister der Finanzen Johann Ludwig “Lutz” Graf Schwerin von Krosigk.2

Beide sind von 1933 bis 1945 im Amt. Während Lutz Graf Schwerin von Krosigk jedoch bereits 1932 berufen wird, seine Tätigkeit also in der Weimarer Republik aufgenommen hat, kommt Fritz Reinhardt erst im Frühjahr des darauffolgenden Jahres in das Ministerium. Seine Etablierung im Amt ist verbunden mit der Entfernung eines anderen aus dieser Position: Sein Vorgänger ist der durch Minister Schwerin von Krosigk ins Amt gekommene Staatssekretär Arthur Zarden,3 er muss nach der Machtübertragung aufgrund seiner jüdischen Herkunft gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur “Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” dem 1923 bereits der NSDAP beigetretenen “alten Kämpfer” Fritz Reinhardt weichen. Die Steuer- und Finanzpolitik im Nationalsozialismus wird in den Jahren zwischen 1933 und 1945 nachhaltig durch ihn geprägt. Bevölkerungsgruppen, die aus rassistischen oder politischen Gründen abgelehnt werden, werden von Anfang an Ziel einer sie fiskalisch benachteiligenden, diskriminierenden Politik.4 Nicht selten geht dies mit der völligen Ausraubung der Betroffenen einher. Die Einnahmen werden zugunsten des Reiches einbehalten und dienen der Finanzierung der vom Reich gewünschten Ziele. 

Am Kriegsende bemüht sich Fritz Reinhardt, seine Tätigkeit sowie die der Behörde im Gesamten zu entpolitisieren und zu verharmlosen.

Porträt eines Mannes in einem dunklen Anzug mit Krawatte. Er hat kurze, glatte Haare und trägt eine Anstecknadel auf der linken Brustseite. Der Blick ist nach rechts gerichtet, und das Bild vermittelt einen ernsten Ausdruck.
© ÖNB
Fritz Reinhardt, ohne Datum [1930er Jahre]

Reinhardts Werdegang

Der im thüringischen Ilmenau geborene und aufgewachsene Fritz Reinhardt absolviert nach dem Ende seiner Schulzeit zunächst eine kaufmännische Lehre. Anfang 1919 gelingt ihm der erste große Karriereschritt: Er wird Direktor der Handelsschule und der Akademie für Wirtschaft und Steuer in Ilmenau. 1922 gründet er in seiner Geburtsstadt das Steuerberatungsbüro “Deutsches Steuersyndikat” und wird kurz darauf als Steuerbevollmächtigter beim Landesfinanzamt Thüringen zugelassen, außerdem gibt er das Fachmagazin “Rundschau für Wirtschaft und Steuer” (ab 1929 “Wirtschaftlicher Beobachter”) heraus. 1923 tritt Reinhardt der NSDAP bei. In der Folge wird er in Ilmenau als Direktor der Handelsschule entlassen und verlässt Thüringen. 1924 gründet er im bayerischen Herrsching am Ammersee die Deutsche Fernhandelsschule. 

Parallel zu seinen beruflichen Aktivitäten arbeitet Reinhardt an seiner Parteikariere. 1927 wird er Bezirksleiter der NSDAP Oberbayern-Süd, 1928 bis 1930 Gauleiter von Oberbayern. 1929 baut er in Herrsching die Reichsrednerschule der NSDAP aus seiner Fernhandelsschule auf. Von 1930 bis 1933 gehörte er als “Reichspropagandaleiter II” der Reichsleitung der NSDAP an und ist während der gesamten Regierungszeit Hitlers Mitglied des Reichstags. Am 1. April 1933 wird Fritz Reinhardt zum Staatssekretär im Reichsfinanzministerium ernannt und bleibt in dieser Position bis Kriegsende. 1934 wird er durch das Steueranpassungsgesetz, das bei der Beurteilung von Sach- und Tatbeständen in Steuerangelegenheiten den weltanschaulichen Blick voranstellt, sowie das “Reinhardt-Programm” zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit reichsweit bekannt. Insbesondere mit dem Steueranpassungsgesetz ist Reinhardt damit wesentlich für die fiskalische Diskriminierung von politisch und rassistisch Verfolgten sowie ab 1942 für die Abrechnung der von der SS im Rahmen des Massenmords an den europäischen Jüdinnen und Juden geraubten Gelder und Werte verantwortlich. 1945 wird er im Mai 1945 von amerikanischen Truppen festgenommen und bleibt bis 1949 mit kleineren Unterbrechungen interniert.5 Von der Münchner Spruchkammer wird Reinhard als Hauptschuldiger eingestuft, zu Internierungshaft und einer Geldstrafe verurteilt sowie mit Berufsverbot belegt. Es gelingt ihm, in einem Berufsverfahren die Strafen abzumildern. Ab Mitte der 1950er Jahre kann er sich erneut als Steuerfachmann in der Privatwirtschaft etablieren.

Verdeckung des eigenen Handelns in der Kriegsendphase

Im Februar 1945 findet ein Runderlass des Reichswirtschaftsministeriums Eingang in die Amtstuben des Reiches, in dem angeordnet wird, Akten, deren Gegenstand antijüdische Tätigkeiten sind, abzutransportieren oder sie, wenn dies nicht möglich ist, vor Ort zu vernichten, damit sie nicht dem Feind in die Hände fallen können.6 Mit dieser versuchten Aktenmanipulation konfrontiert, antwortet Reinhardt in seinem Spruchkammerverfahren 1948:

“Mir wird in der Klageschrift angekreidet, dass ich am Schluss des Krieges für die Finanzverwaltung angeordnet hätte, die "das NS-Reich belastenden Geheimakten zu vernichten". Dazu muss ich zunächst bemerken, dass mir Akten, die das NS-Reich hätten "belasten" können, nicht bekannt gewesen sind. Es ist aber nach meiner Auffassung im Krieg ein selbstverständliches nationales Gebot, dass man dem Feind nicht Akten in die Hände fallen lässt, die ihm bei der Verwirklichung feindlicher Absichten von Nutzen sein könnten.”

Erwiderung Fritz Reinhardts auf die Klageschrift des Generalanklägers beim Kassationshof in München vom 19.10.1948, Hauptstaatsarchiv München, SpkA K 1401, Spruchkammerakten Hauptkammer München, geheftet, Teil I

Einerseits streitet Reinhardt in seiner Aussage die entsprechenden Vorwürfe gegen ihn ab, spricht aber gleichzeitig von dem “nationalen Gebot”, dem Feind entsprechende Akten nicht in die Hände fallen zu lassen. Reinhardts Bemerkung: “Akten, die das NS-Reich hätten ‘belasten’ können”, habe es gar nicht gegeben, mutet darüber hinaus in Anbetracht der von ihm begleiteten und vorangetriebenen fiskalischen Maßnahmen gegenüber “Feinden des Reichs” zynisch an.

Auch in Bezug auf seine eigene Person schreckt er nicht davor zurück, die Aktenlage zu manipulieren: Der ehemalige Senatspräsident des II. Senats am Reichsfinanzhof Heinrich Schmittmann7 offenbart 1949 den Versuch Reinhardts, sich noch im April 1945 durch die Anforderung seiner eigenen Finanzamtsakte eine möglichst “weiße Weste” für die Nachkriegszeit zu verschaffen. Beim Einmarsch der Amerikaner in Bayern habe Reinhardt, so der leitende Jurist am Reichs- und Bundesfinanzhof, “seine Steuerakte aus dem Finanzamt Starnberg persönlich an sich genommen”. Schmittmann sah darin einen Versuch der rechtwidrigen Aktenbeseitigung und gab dies entsprechend zu Protokoll.

Ein beigelegter Brief mit dem Titel „Aktenvermerk“ zur Verfahren von Fritz Reinhardt. Der Brief enthält Informationen über eine Behörde und einen Bericht über persönliche Verhältnisse. Das Datum ist der 10. März 1949, und die Unterschrift stammt von einer Person mit dem Nachnamen „Meyer“.
© HStA München, SpkA-K 1401, Bl. 203
Hauptstaatsarchiv München, SpkA-K 1401, Blatt 203

Reinhardt, dem tatsächlich die Herausgabe seiner originalen persönliche Steuerakte vom zuständigen Finanzamt gelang, verwahrte die Akte bei sich. 1949 lag sie dem Gericht der Münchener Spruchkammer als ein Beweismittel über die finanziellen Verhältnisse Reinhardts im Zusammenhang mit der Bemessung der gegen ihn verhängten Geldstrafe offenbar vor.

Schmittmann galt aufgrund seiner Kontakte zum oppositionellen Sperr-Kreis8 in der NS-Zeit nach dem Krieg als weiterverwendbarer Beamter. Mit seiner Aussage gegen Reinhardt wollte er vermutlich jedoch auch ablenken von seiner eigenen, ambivalenten Rolle. 1935 war er Zuhörer einer langen Rede des Staatssekretärs Reinhardt anlässlich der Amtseinführung von Ludwig Mirre als neuem Reichsfinanzhofpräsidenten. Schmittmann äußerte sich danach öffentlich positiv zum neuen Chef. Er schrieb, dessen Charakter biete die Gewähr dafür, dass “die Leitung des RFH [Reichsfinanzhofes] kundigen und bewährten Händen und nationalsozialistischem Geiste anvertraut sein wird”.9 Reinhard hatte zuvor in seiner Rede klare Ansagen an die Richter des Reichsfinanzhofs gemacht: 

“Gesetze zu machen ist heute wesentlich einfacher als im parlamentarischen Staat. […] Der Reichsfinanzhof hat der Gehilfe des Reichsministers der Finanzen bei der Auslegung der Steuergesetze und bei der Entwicklung des Steuerrechts nach den Grundlagen der nationalsozialistischen Weltanschauung im Sinne des § 1 StAnpG zu sein. Er ist der Zweig des Reichsfinanzministeriums, der sich mit Fragen der Auslegung der Gesetze und der Entwicklung der nationalsozialistischen Grundsätze im deutschen Steuerrecht zu befassen hat. Eine der elementarsten Voraussetzungen für das Wirken eines jeden Richters am Reichsfinanzhof hat deshalb zu sein, dass er sich mit den Grundsätzen der nationalsozialistischen Weltanschauung vertraut macht und selbst von dem Geist nationalsozialistischer Weltanschauung durchdrungen ist.”

Rede Fritz Reinhardt vor dem Reichsfinanzhof, 13. April 1935, Steuerwarte Nr. 8, 1935, S. 179

Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zwischen 1933 und 1945, inklusive der Rechtsprechung im II. Senat unter Schmittmann, war über alle sieben Senate des obersten deutschen Finanzgerichts hinweg insbesondere gegenüber jüdischen Beschwerdeführer*innen von diesen Leitlinien extrem beeinflusst.

Das Schmittmanns Handeln nicht frei von Widersprüchlichkeiten war, zeigen auch seine Äußerungen anlässlich seiner Ernennung zum Bundesfinanzhofpräsidenten 1950:

“Der Reichsfinanzhof ist den Versuchen, ihn zum Gehilfen des Ministers herabzudrücken, entgegengetreten. Mag man in diesem Ringen auch von ihm vielleicht einen stärkeren Widerstand erwartet haben, so war er doch […] immer wieder bestrebt, dem Druck und der Beeinflussung der Verwaltung auszuweichen und den Weg zur Erhaltung eines ausreichenden Rechtschutzes weiterzugehen. […] So steht jetzt der Bundesfinanzhof vor seinen neuen Aufgaben, bei denen er sich mit vollem Recht an die alte Tradition des Reichsfinanzhofs anschließen kann.”

Heinrich Schmittmann, Die öffentliche Verwaltung, Dezember 1950, S. 700f.
Schwarz-weiß-Porträt eines Mannes, der in einem Anzug mit Krawatte zu sehen ist. Er hat kurze Haare und blickt direkt in die Kamera. Der Hintergrund ist neutral und trägt zur formellen Atmosphäre des Bildes bei.
© BArch, R9361 III
Dr. Gerhard Kloper (Fotograf*in unbekannt)

Der Leumundszeuge Dr. Gerhard Klopfer

Der ehemalige Staatssekretär in der Parteikanzlei und Teilnehmer der Wannsee-Konferenz10 wird im Verfahren gegen Fritz Reinhardt zu einem wichtigen Entlastungszeugen und reiht sich darüber hinaus in die Reihe der Verharmloser ein, die am Narrativ der unpolitischen Finanzfachverwaltung arbeiten. 

Er äußert sich in einer eidesstattlichen Erklärung vom 30. Dezember 1947 dahingehend, dass ihm bei Reinhardt keinerlei parteipolitisches Engagement bekannt sei:

Ein Dokument mit Überschrift „Amtliche Erklärung“ in deutscher Sprache. Es handelt sich um eine persönliche Erklärung bezüglich Dr. Gernard Klopfer, geboren 1905. Das Datum unten ist der 30. Dezember 1947, und das Dokument ist von einer Justizbehörde unterzeichnet.
© HStA München, SpkA-K 1401
eidesstattlichen Erklärung vom 30. Dezember 1947

Auch zwei Jahre später ist Dr. Gerhard Klopfer bereit, Fritz Reinhardt zu unterstützen. Am 3. Januar 1949 bestätigt er erneut die “neutrale” Berufsausübung des ehemaligen Staatssekretärs im Reichsfinanzministerium und behauptete erneut, Reinhardt habe keinerlei Ämter innerhalb der NSDAP innegehabt:

“Er war in seinen Entschlüssen und Entscheidungen als Staatssekretär im Reichsfinanzministerium nur seinem Minister Graf Schwerin von Krosigk Rechenschaft schuldig. Er war infolgedessen kein politischer Staatssekretär in dem in einem parlamentarischen System üblichen Sinn. […] Reinhardt hat sich […] um Dinge, die nicht zum Aufgabengebiet des Reichsfinanzministeriums gehörten, und um die hohe Politik nicht gekümmert. Er hat auch irgendwelchen persönlichen Verkehr mit führenden Männern der Partei meines Wissens nicht gehabt.”

Eidesstattliche Erklärung Dr. Gerhard Klopfer, 3. Januar 1949, Staatsarchiv München, SpkA K 1401, Spruchkammerakten Hauptkammer München, geheftet, Teil I, Blatt 33f.
Eidesstattliche Erklärung Dr. Gerhard Klopfer, 3. Januar 1949
© HStA München, SpkA K 1401
Eidesstattliche Erklärung Dr. Gerhard Klopfer, 3. Januar 1949
Eidesstattliche Erklärung Dr. Gerhard Klopfer, 3. Januar 1949
© HStA München, SpkA K 1401
Eidesstattliche Erklärung Dr. Gerhard Klopfer, 3. Januar 1949

Ein weiterer prominenter Leumundszeuge ist neben Dr. Gerhard Klopfer der bereits erwähnte vormalige Präsident des Reichsfinanzhofs Ludwig Mirre. Zusammen mit ihm regelt Reinhardt 1934 die Steuerfreiheit des Führers. Sie argumentieren, dass nach der staatsrechtlichen Stellung des Führers eine Steuerpflicht nicht vorliegen würde und es eine staatspolitische Frage sei, ob und inwieweit der Führer einem normalen Steuerpflichtigen überhaupt gleichgestellt werden kann.11 Ein Jahr nach der Schaffung dieser “Cäsaren-Regelung” wird Mirre Präsident des Reichsfinanzhofs. 

Reinhardts Einfluss auf die Finanzbeamtenausbildung der Nachkriegszeit

1949 verweist Fritz Reinhardt auf seinen maßgeblichen Einfluss auf die Ausbildung der Finanzbeamt*innen auch nach dem Kriegsende und bemerkt nebenbei, dass sowohl seine in der NS-Zeit geschaffenen Lehrmaterialien zu Steuerfragen als auch die von ihm für die Vermittlung der Inhalte engagierten Lehrkräfte noch da seien. Reinhardt ist sich der Wirkung dieser Kontinuitäten der Finanzverwaltung bewusst:

“Ich habe in den Jahren 1935 bis 1939 ein neues Ausbildungs- und Fortbildungssystem in der Reichsfinanzverwaltung eingeführt und entwickelt. Dieses System wird wohl nun für alle Zeiten das Fundament in der Ausbildung und Fortbildung der Finanzbeamten in Deutschland sein. Die heutigen Finanzverwaltungen der Länder unterhalten Finanzschulen und Zollschulen. Diese sind die Fortsetzung der Reichsfinanzschulen und der Zollschulen, die ich in den Jahren 1935 bis 1939 geschaffen habe. An diesen Schulen von heute wirken ehemalige Lehrer meiner Reichsfinanzschulen und Zollschulen als Stützen und wird Unterrichtsmaterial verwendet, das ich für meine Reichsfinanzschulen und Zollschulen geschaffen hatte.”

Fritz Reinhardt, Äußerungen zu Schriftstücken in seiner Spruchkammerakte, 25. Mai 1949, Hauptstaatsarchiv München, SpkA K 1401, Spruchkammerakten Hauptkammer München, geheftet, Teil II, Blatt 48-49

Nach der Aufhebung von Berufsausübungsbeschränkungen 195312 gegen ihn entwickelt der ehemalige Staatssekretär im Reichsfinanzministerium weitere Lehrmaterialien und wird mit ihnen erneut zu einem erfolgreichen Autor von steuer-, wirtschafts- und populärwissenschaftlichen Werken. Sie wurden bis in die 1960er Jahre an den nun als Finanzschulen des Bundes weitergeführten Lehranstalten genutzt und prägten das Selbstverständnis ganzer Generationen von Finanzbeamt*innen von einer “reinen”, politisch neutralen “Fachverwaltung”.

Das von den Spitzenkräften der Finanzverwaltung geprägte Nachkriegsnarrativ diente der Entlastung aller und verdeckte lange Jahrzehnte, dass Beamte auf allen Ebenen im Rahmen ihres jeweils vorhandenen Handlungsspielraumes zwischen 1933 und 1945 die vom Ministerium vorgegebenen nationalsozialistischen Ziele radikal durch- und umgesetzt haben.13

 

3. April 1895 - 17. Juni 1969 Regensburg, Staatssekretär im Reichsfinanzministerium 1933-1945, NSDAP Mitglied seit 1923, Parteiredner, Verantwortlicher für die Reichsfinanzschulen, als Hauptbeschuldigter zu drei Jahre Haft verurteilt. 

22. August 1887 Rathmannsdorf – 4. März 1977 Essen, Reichsfinanzminister der Regierungen von Papen, von Schleicher, Hitler und Dönitz von 1932-1945. 1945 in Personalunion unter Dönitz auch Außenminister. Ab 1937 ist Lutz Graf Schwerin von Krosigk nach der Verleihung des Goldenen Parteiabzeichens ehrenhalber durch Hitler Mitglied der NSDAP. Am 23. Mai 1945 verhaftet und interniert, wird er 1949 im Nürnberger Prozess zu 10 Jahren Haft verurteilt, 1951 jedoch nach einer Amnestieregelung aus der Haft entlassen. Als Publizist und Schriftsteller veröffentlicht er unter anderem 1974 seine "Persönliche Erinnerungen" und 1975 "Staatsbankrott", ein Buch über die Finanzpolitik 1920-1945.

17. April 1885 Hamburg – 18. Januar 1944 Berlin. Arthur Zarden wird gemäß § 6 (Vereinfachung der Verwaltung, Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand) des Gesetzes zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ aus dem Amt entlassen. Siehe dazu: RGBl. I 1933, S. 175, 7. April 1933. 1943 gehörte Zarden zum Umfeld des Solf-Kreises. 1944 wegen des Vorwurfs der Wehrkraftzersetzung festgenommen, stürzt er sich aus einem Fenster des Berliner Gefängnisses, in das man ihn gebracht hat. Er stirbt an den Folgen des Sturzes. 

Das Steueranpassungsgesetz von 1934 gibt in § 1 die Richtung des Verwaltungshandelns vor: „Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen“, RGBl. I 1934, S. 925

Reinhardt befindet sich vom 1. Mai 1945 an bis 1948 im vom amerikanischen Militär geführten Internierungslager Dachau. Zwischenzeitlich ist Reinhardt auch in Nürnberg, Moosbach und München-Freimann interniert, bevor er nach der Reduzierung seiner Arbeitslagerstrafe von vier auf drei Jahre entlassen wird. Um als Zeuge oder Beschuldigter in verschiedenen Verfahren auszusagen, wird er mehrfach aus der Internierungshaft beurlaubt. 

Siehe dazu: Joseph Walk; Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung, Heidelberg, Karlsruhe 1981, Eintrag 16. Februar 1945

Heinrich Schmittmann, 2. Dezember 1878 Düsseldorf - 2. Juni 1956 München. Von 1925 bis 1933 war Heinrich Schmittmann Präsident des Finanzamts Düsseldorf. Aufgrund von Verbindungen zur Zentrumspartei und auf Bestreben der NSDAP Düsseldorf wurde er im Sommer 1933 aus seinem Amt gedrängt und als Senatspräsident des II. Senats zum Reichsfinanzhof versetzt. Diese Stellung hatte er bis 1945 inne. Nach dem Krieg war er bis 1950 Präsident des obersten Finanzhofs und bis 1951 Präsident des Bundesfinanzhofs.

Widerstandsgruppe gegen Hitler um Franz Sperr, Eduard Hamm und Otto Geßler. Siehe dazu: Manuel Limbach, Bürger gegen Hitler, Vorgeschichte, Aufbau und Wirken des Bayerischen „Sperr-Kreises, Göttingen 2019. 

Steuerwarte Nr. 8, 1935, S. 180

18. Februar 1905 Schreibersdorf – 29. Januar 1987 Ulm. 1942 Teilnehmer der Wannsee-Konferenz als Staatssekretär in der Reichskanzlei und Ministerialdirektor in der Parteikanzlei der NSDAP. 1952 arbeitet Klopfer als Helfer in Steuersachen. 1956 als Rechtsanwalt in Ulm. Weiteres zur Biografie von Dr. Gerhard Klopfer siehe: Markus Heckmann, In: Die Teilnehmer, Berlin, 2017, S. 181-196

Der Spiegel 15/1970, Von Steuern befreit

Ab 17. Juni 1949 unterlag Reinhardt einer Berufsausübungsbeschränkung. Das Bayerische Amt des Ministers für politische Befreiung milderte 1953 den Spruch und gestattete Reinhardt die freiberufliche Tätigkeit als Fachschriftsteller für Buchführung und Steuersachen. Bereits 1952 hatte die Hauptkammer München entschieden, dass Reinhardt wieder als Angestellter in gehobener Stellung tätig werden dürfe.

Erst 2009 wurde eine Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Ministeriums eingerichtet. Zu den Ergebnissen der Kommission siehe: Christiane Kuller; Bürokratie und Verbrechen. Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland, München 2013; Jürgen Kilian; Krieg auf Kosten anderer. Das Reichsministerium der Finanzen und die wirtschaftliche Mobilisierung Europas für Hitlers Krieg, München 2017; Ralf Banken, Hitlers Steuerstaat, Die Steuerpolitik im Dritten Reich, München 2018.