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Reichsgesetzblatt, Berlin, 7. April 1933

Berufsbeamtengesetz

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Im Reichsgesetzblatt wurde am 7. April 1933 ein Gesetz veröffentlicht, das tiefgreifende Folgen für viele Beamte und Angestellte im Staatsdienst hatte. Nur gut zwei Monate nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wollte die neue Regierung – wie sie es nannte – das „Berufsbeamtentum wiederherstellen“. Jüdische Beamte und solche mit einer politisch missliebigen Haltung konnten mit dieser neuen Regelung ganz einfach aus dem Staatsdienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Der Jurist Roland Freisler, ein Teilnehmer der Besprechung am Wannsee, war damals gerade als Ministerialdirektor ins Justizministerium berufen worden, wo er sogleich begann, massiven Druck auf jüdische Kollegen auszuüben. Über Roland Freisler können Sie später an einer der beiden dunkelgrauen Ausziehtafeln mehr erfahren.

Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ war eine der Maßnahmen, mit denen der systematische personelle Umbau der Beamtenschaft zügig vorangetrieben wurde. Damit begann zugleich die gezielte Ausgrenzung jüdischer Bürgerinnen und Bürger aus dem öffentlichen Leben. Parallel zu diesem und weiteren neuen Gesetzten organisierte die NSDAP Terrorakte, mit denen Jüdinnen und Juden gezielt eingeschüchtert wurden. So rief sie schon am 1. April 1933 zum Boykott von Geschäften und Warenhäusern jüdischer Inhaber auf. Auch wer dem Boykottaufruf nicht nachkam, wurde gedemütigt. Ziel dieser und weiterer Aktionen war es, jüdischen Bürgerinnen und Bürgern das Leben zu erschweren und so ihre Auswanderung zu erzwingen.