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Zwischen Strafverfolgung und Integration

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Für die Teilnahme an der Besprechung am Wannsee mussten sich nur wenige der 15 Anwesenden vor Gerichten verantworten. Einige verstarben noch während des Krieges. Eberhardt Schöngarth wurde bald nach dem Krieg zum Tode verurteilt, jedoch ohne Bezug zur Judenverfolgung. Josef Bühler wurde an Polen ausgeliefert und wegen dort begangener Verbrechen zum Tode verurteilt und 1948 hingerichtet.

Sechs der verbliebenen Konferenzteilnehmer wurden im Rahmen der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse vernommen. Nur Hofmann und Stuckart wurden in den Prozessen angeklagt und verurteilt. Die Teilnahme an der Besprechung spielte jedoch nur im Fall von Stuckart eine Rolle. Stuckart gelang es dabei, seine Haltung in der sogenannten Mischlingsfrage als Versuch darzustellen, den Kreis der Opfer kleiner zu halten. Seine vergleichsweise kurze Haftstrafe von knapp vier Jahren galt mit der Zeit in alliierter Gefangennahme seit Mai 1945 als verbüßt. Nach den Nürnberger Prozessen wurde er von einer Spruchkammer in Hannover als „Mitläufer“ eingestuft und hatte lediglich eine Strafe von 500 D-Mark zu zahlen. Später wurde ein weiteres Entnazifizierungsverfahren gegen ihn angestrengt, doch bevor die dabei gefällte Entscheidung der Spruchkammer rechtskräftig werden konnte, kam Stuckart bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Otto Hofmann, der in Nürnberg zu 25 Jahren Haft verurteilt worden war, wurde nach wenigen Jahren begnadigt. Gerhard Klopfer und Georg Leibbrandt führten seit den 1950er Jahren ein bürgerliches Leben in der Bundesrepublik; strafrechtliche Verfahren gegen sie wurden eingestellt. Alle drei – Hofmann, Leibbrandt und Klopfer – starben erst in den 1980er Jahren.

Viele der Verfolgten mussten teilweise Jahrzehnte lang auf eine kleine Entschädigung warten, während Angehörige der Teilnehmer der Besprechung am Wannsee zum Teil üppige Pensionen und Renten bezogen.