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Zum Protokoll III

Video Gebärdensprache

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Auf Seite sieben unten behandelt das Protokoll den Plan, die in den Osten deportierten Jüdinnen und Juden durch Zwangsarbeit nicht nur auszubeuten:

 „In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird.“

Anders ausgedrückt: Die Menschen sollten durch Zwangsarbeit ermordet werden.

Was mit denjenigen geschehen sollte, die diese Tortur überlebten, ist dem Text auf Seite acht oben zu entnehmen:

„Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt werden müssen.“

Das bedeutet, dass alle, die durch die Zwangsarbeit nicht getötet wurden, auf andere Weise ermordet werden sollten. Laut Protokolltext sollten sie „entsprechend behandelt werden“. Eine ähnliche Formulierung, die „Sonderbehandlung“, wurde in anderen Dokumenten der Täter regelmäßig als Tarnbegriff für die Ermordung von Gefangenen verwendet.

Was mit den nicht Arbeitsfähigen geschehen sollte – etwa Kindern und Kranken –, ist im Protokoll nicht erwähnt. Es verstand sich offenbar von selbst, dass man sie sofort ermorden würde. Bezüglich der Menschen über 65 Jahren erwähnt das Protokoll die Schaffung eines „Altersghettos“ in Theresienstadt.