Hersch Lauterpacht
Der Jurist Hersch Lauterpacht (1897–1960) kämpft für den völkerrechtlichen Schutz des Individuums vor dem Staat.
Lauterpacht studiert 1915 in Lemberg Jura. 1918 erlebt er die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der polnischen und der ukrainischen Bevölkerung, die von antijüdischen Pogromen begleitet werden. Er ist selbst Teil einer jüdischen Selbsthilfe-Miliz.
1919 wechselt er an die Universität Wien und beschäftigt sich dort mit dem Völkerrecht. 1923 zieht Lauterpacht weiter nach Großbritannien, wo er erst an der London School of Economics und dann in Cambridge als Hochschullehrer arbeitet. Er kämpft für die Idee, dass jedes Individuum unveräußerliche Rechte besitzt.
Im Holocaust verliert Lauterpacht einen Großteil seiner im besetzten Polen verbliebenen Familie. Um die Taten juristisch verfolgen zu können, entwickelt er die Idee der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.Dieser Tatbestand ist bereits Gegenstand des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses. Lauterpacht arbeitet für den britischen Hauptankläger.
1945 veröffentlicht Lauterpacht das Buch An International Bill of the Rights of Man (Ein internationales Gesetz der Menschenrechte). Es ist eine der Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte von 1950 und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966. Lauterpacht wird 1954 Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag und prägt fortan die Praxis des Völkerrechts.
“Es ist derjenige frei, der nicht gemäß dem Naturrecht, sondern gemäß der Vernunft lebt. Und es ist Freiheit, erlangt durch Gehorsam gegenüber der Vernunft, welche das ultimative Ziel des Staates ist.”