Jacob Robinson

Jacob Robinson (1889–1977) kämpft für die universelle Geltung der Menschenrechte und die Verankerung des Minderheitenschutzes im internationalen Recht.

Robinson studiert vor dem Ersten Weltkrieg Jura in Warschau. 1922 zieht er als Abgeordneter ins litauische Parlament ein. Später wird er Delegierter beim Europäischen Nationalitätenkongress in Genf. 1940 emigriert Robinson nach New York. Dort baut er das Jüdische Wissenschaftliche Institut (YIVO), das zuvor in Wilna ansässig war, neu auf. Er leitet das Institute of Jewish Affairs, das Informationen über die Situation der jüdischen Bevölkerung in Europa sammelt und verbreitet.

© US Holocaust Memorial Museum Collection, Gift of Karin Sibrava-Cherches
Robinsons Bestellung zum Angestellten für soziale Angelegenheiten bei den Vereinten Nationen, 1946.

1945 unterstützt er den US-Chefankläger Robert Jackson beim Nürnberger Prozess und bereitet die UN-Menschenrechtskommission mit vor. Zugleich berät er die israelische Delegation bei der UN. Robinson ist 1952 am Entwurf des Reparationsvertrags zwischen Deutschland und Israel beteiligt und unterstützt die Jewish Claims Conference (Konferenz über jüdische Ansprüche), die die Interessen von Holocaustopfern an Entschädigungen vertritt. Er koordiniert die Zusammenarbeit verschiedener jüdischer Organisationen, die gerichtlich gegen Tatbeteiligte des Holocaust vorgehen. Mit seiner juristischen Expertise trägt er wesentlich zum Prozess gegen Adolf Eichmann bei.

Robinson ist der Verfasser zahlreicher Beiträge zum internationalen Recht und zum Holocaust. In Zusammenarbeit mit Philip Friedman veröffentlicht er 1960 die umfangreiche Bibliografie Guide to Jewish History Under Nazi Impact (Leitfaden zur jüdischen Geschichte unter dem Einfluss der Nazis).

© Holocaust Memorial Museum Collection, Gift of Karin Sibrava-Cherches
Ein Ausschnitt des Luxemburger Abkommens zwischen Israel, der Claims Conference und Deutschland, das 1952 ausgehandelt wird. Robinson ist für den Entwurf der Vereinbarung verantwortlich.