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Neben historischer Aufklärung und der Erinnerung an die Opfer ist die Strafverfolgung der Verbrechen der Deutschen und weiterer Tatbeteiligter eine der Hauptmotivationen für die frühe Beschäftigung mit dem Holocaust.

Die erste Generation der Forscher will in Ansätzen Gerechtigkeit herstellen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen: Sie sollen überführt und vor Gericht gestellt werden. Überlebende sammeln deshalb Aussagen von Zeuginnen und Zeugen, aber auch Dokumente der an Morden und Deportationen beteiligten Behörden. Zum Teil dokumentieren sie das historische Geschehen direkt an den Tatorten, den Vernichtungslagern und anderen Mordstätten. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, gerichtliche Prozesse vorzubereiten.

Eine Gruppe von Menschen marschiert in einer Demonstration auf einer Straße. Sie tragen Banner mit der Aufschrift „Wir klagen an“. Im Hintergrund sind historische Gebäude und Fahnen zu sehen. Die Szene vermittelt ein Gefühl von Solidarität und politischer Mobilisierung.
© Österreichische Nationalbibliothek, 453/7
Protest vor dem Parlamentsgebäude in Wien, 1945. Die Demonstrierenden fordern, dass die Verantwortlichen für die nationalsozialistischen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden.
Ein Redner steht auf einer Bühne und hält eine Ansprache vor einer großen Menschenmenge. Die Zuhörer schauen aufmerksam zu, einige mit ernsten Gesichtern. Im Hintergrund sind Trümmer sichtbar, die auf eine schwierige Zeit hinweisen.
© United States Holocaust Memorial Museum, Norbert Wollheim
Norbert Wollheim, Vize-Vorsitzender des Zentralen Komitees für befreite Juden in der Britischen Zone, spricht bei einer Demonstration gegen die nachsichtige Verurteilung eines Nazi-Verbrechers, Ort unbekannt, 1947.

Zugleich fördert die Erforschung des Holocaust einen Grundsatz, auf den sich alle Überlebenden einigen können: Eine derartige Katastrophe darf sich nicht wiederholen. Deshalb muss das Völkerrecht weiterentwickelt werden, um die Menschen künftig vor Staaten zu schützen, die die eigene oder eine fremde Bevölkerung verfolgen.


Um die enormen Verbrechen der Deutschen überhaupt erfassen zu können, bedarf es neuer juristischer Grundlagen: Begriffe wie Völkermord, Genozid oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit existierten bei Kriegsende noch nicht oder erforderten eine präzisere Interpretation. Zudem sollen neue Institutionen entstehen, die Völkermorde verhindern oder zumindest strafrechtlich verfolgen können. Auch diese Aufgaben sind den Überlebenden ein großes Anliegen.

Die frühe Forschung zum Holocaust trägt zu Veränderungen im Völkerrecht und zur Gründung internationaler Gerichtshöfe bei.

Genehmigung für den Kriegsverbrecherprozess in Rom. Der Inhaber, Colonel Max Adolf Vitale, hat die Erlaubnis, das Gericht während des Prozesses zu betreten. Das Dokument enthält persönliche Informationen und Anforderungen zur Identifizierung. Gültig bis zum 25. November.
© Fondazione Centro di Documentazione Ebraica Contemporanea (CDEC), Milano
Massimo Vitales Zulassung zu zwei Sitzungen eines Kriegsverbrecherprozesses, der in Rom als Teil der Nürnberger Prozesse abgehalten wird, November 1945.

Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg
Die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs gründen gemeinsam den Internationalen Militärgerichtshof (IMG, IMT). Das Tribunal tagt in Nürnberg vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946. Der Holocaust steht dabei nicht im Zentrum, sondern wird als eines von vielen Verbrechen verhandelt. Dennoch prägen der IMG und die Folgeprozesse vor dem US-Militärgerichtshof die Begriffe des Genozids und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Ein Mann in einem Anzug hält eine aufgeschlagene Zeitung oder Broschüre mit dem Titel "Das Urteil im Wilhelmstraße-Prozess". Der Hintergrund ist neutral, und der Ausdruck des Mannes wirkt ernst.
© dpa-Bildarchiv / picture-alliance
Robert M. W. Kempner mit dem Buch Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess in Frankfurt am Main 1951. Der deutsche Emigrant war einer der US-Ankläger in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, ab 1947 im Wilhelmstraßen-Prozess gegen führende Angehörige der NS-Ministerien.

Genozidkonvention 1948
Als Reaktion auf die Verbrechen der Nationalsozialisten verabschieden die Vereinten Nationen (UN) 1948 zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Genozidkonvention. Genozid ist damit völkerrechtlich geächtet. Eine Handlung, die in der „Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“, ist fortan weltweit straf- und verfolgbar: „Personen, die Völkermord […] begehen, sind zu bestrafen, gleichviel ob sie regierende Personen, öffentliche Beamte oder private Einzelpersonen sind.“ Damit greift das Völkerrecht in nationales Recht ein – damals ein Novum.

Ein historischer Gerichtssaal mit Richtern und Anwälten. Auf der linken Seite sitzen die Richter hinter einem langen Tisch. Darunter befinden sich Angeklagte und Berater. Die Atmosphäre ist formal und angespannt, was die Bedeutung des Verfahrens unterstreicht.
© United States Holocaust Memorial Museum, Morris Rosen
Die Richter der Nürnberger Prozesse, 1945 bis 1946.

Internationaler Gerichtshof und Internationaler Strafgerichtshof
Seit 1945 existiert in Den Haag der Internationale Gerichtshof, der für die Durchführung von Prozessen gegen Staaten zuständig ist, die gegen Völkerrecht verstoßen. Er ging aus dem Ständigen Internationalen Gerichtshof hervor, der vom Völkerbund gegründet worden war. Anklagen gegen Einzelpersonen sind erst seit 2002 vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) möglich. Beide Gerichtshöfe verfolgen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozide. Zwar erkennen noch nicht alle UN-Mitgliedstaaten den IStGH an – z. B. haben die USA und Russland das Statut nicht ratifiziert –, dennoch sind beide Gerichtshöfe Meilensteine im Schutz von Minderheiten und auch als Reaktion auf den Holocaust zu verstehen.

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
1950 verabschiedete der Europarat die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Inzwischen in 47 Mitgliedsstaaten des Europarates gültig, ist sie ein entscheidender Schritt für die Anerkennung überstaatlicher, individueller Rechte von Menschen. Grundrechte sind von allen Personen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagbar.

Die Karte zeigt verschiedene Länder in unterschiedlichen Farben: grün, orange und grau. Die Farbgebungen repräsentieren vermutlich unterschiedliche Kategorien oder Zustände der Länder, deren genaue Bedeutung aus dem Bild nicht ersichtlich ist.
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Mitglieder und Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
Grün: IStGH-Mitgliedstaaten; Orange: Staaten, die das Statut unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert haben; Rot: Nicht-Mitgliedsstaaten.