Reichsbürgergesetz
Das Gesetz war Teil der “Nürnberger Gesetze” 1935. Es teilte die Deutschen in “Staatsbürger” und “Reichsbürger” auf. Nur diejenigen, die die Nazis als “deutschen und artverwandten Blutes” definierte, besaßen politische Rechte.
Das Gesetz war Teil der “Nürnberger Gesetze” 1935. Es teilte die Deutschen in “Staatsbürger” und “Reichsbürger” auf. Nur diejenigen, die die Nazis als “deutschen und artverwandten Blutes” definierte, besaßen politische Rechte.