Ausschluss deutscher Juden aus der Wehrmacht

Am 28. Februar 1934 wies der Reichswehrminister Werner von Blomberg die Anwendung des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ auf die Armee an. Außer den ehemaligen Frontkämpfern mussten sämtliche jüdische Soldaten die Reichswehr verlassen.

Das "Gesetz zur Wiedereinführung der Wehrpflicht" vom März und das "Reichsbürgergesetz" vom September 1935 bedeutete den vollständigen Ausschluss deutscher Juden vom Wehrdienst und der Verlust politischer Rechte. Jüdischen Veteranen, die im Verlauf der deutschlandweiten Pogrome des 9./10. November 1938 verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt worden waren, wurden wegen ihres Status als "Frontkämpfer" des Ersten Weltkriegs zwar zunächst wieder entlassen, viele von ihnen wurden jedoch später erneut verschleppt. 

Umgang mit jüdischen Veteranen im Protokoll der "Wannsee-Konferenz“

Am 20. Januar 1942 trafen sich fünfzehn hochrangige Vertreter der SS, der NSDAP und verschiedener Reichsministerien am Wannsee, um die Kooperation bei der geplanten Deportation und Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden zu besprechen. Reinhard Heydrich schlug vor, dass jüdischer Soldaten mit der Kriegsauszeichnung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse in das Ghetto Theresienstadt zu deportieren und somit nicht sofort zu ermorden seien. Das Eiserne Kreuz 1. Klasse wurde insgesamt ca. 150.000-mal verliehen und damit selten. 

Auszug aus dem Protokoll der "Besprechung der Endlösung der Judenfrage“ vom 20. Januar 1942, S. 8f. 

"Aufnahme von Juden mit Kriegsauszeichnung (EK 1) ins Altersghetto“ 

Auszug aus dem Protokoll der "Besprechung der Endlösung der Judenfrage" vom 20. Januar 1942, <br />
S. 8.
Auszug aus dem Protokoll der "Besprechung der Endlösung der Judenfrage" vom 20. Januar 1942,
S. 8.
Auszug aus dem Protokoll der "Besprechung der Endlösung der Judenfrage" vom 20. Januar 1942,<br />
 S. 9.
Auszug aus dem Protokoll der "Besprechung der Endlösung der Judenfrage" vom 20. Januar 1942,
S. 9.

Das Transkript des Auszuges finden Sie hier. Das gesamte Protokoll können Sie hier einsehen.