Inklusive Denkmäler?
Zur Vereinbarkeit von Barrierefreiheit und Substanzschutz im Haus der Wannsee-Konferenz
Audio-Beitrag: Hintergrundgespräche 3
Die Villa Am Großen Wannsee 56-58 und ihre Geschichte gehören auf vielfältige Weise zum kulturellen Erbe. Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um die Nutzung des Grundstücks wurde 1992 schließlich die Gedenk- und Bildungsstätte gegründet. Um die großbürgerliche Villa mitsamt ihrem Garten auch als materielles Erbe zu bewahren, steht das Ensemble unter Denkmalschutz. Bauliche Veränderungen für heutige Nutzungsanforderungen – beispielsweise für den Abbau von Zugangsbarrieren – sind daher nur in Ausnahmefällen möglich.
Im vom Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Prof. Dr. Axel Klausmeier, moderierten dritten Hintergrundgespräch diskutieren
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Hilke Groenewold (Sachverständige für Barrierefreiheit im Projekt neue Dauerausstellung),
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Vera Franke (Ausstellungsgestalterin des Büros Franke|Steinert) und
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Andreas Krüger (Teil der Fokusgruppe für die neue Dauerausstellung und Referent für Barrierefreiheit und Inklusion an der Berlinischen Galerie) folgende Fragen:
Wie verträgt sich die Planung und Umsetzung einer gerade auch auf Inklusion und Barrierefreiheit achtenden neuen Dauerausstellung mit den Grenzen des Denkmalschutzes? Welche besonderen Herausforderungen ergaben sich aus diesem Spannungsfeld und welche Kompromisse abseits eingeübter Verfahren und bekannter Normen waren nötig? Wie kann ein Interessenausgleich für ein letztlich inklusiveres Denkmal gelingen? Welche Beteiligungsformate lohnen sich zur Interessenabwägung? Welche Herausforderungen sind auch nach der Ausstellungseröffnung auf dem Weg zu einem inklusiven Denkmal noch zu lösen?