Webinar-Reihe zu Jahrestagen 2023

2023 jähren sich die Proteste in der Berliner Rosenstraße und der Beginn der Deportationen der Sinti und Roma aus Deutschland nach Auschwitz zum 80. Mal; der Boykott von Geschäften jüdischer Inhaber*innen jährt sich zum 90. Mal. Unsere Abteilung Bildung und Forschung hat dazu im ersten Halbjahr eine Webinar-Reihe veranstaltet.

In unseren drei Online-Veranstaltungen wurden die Ereignisse einerseits in den historischen Kontext eingeordnet. Andererseits haben wir anhand von Materialien und Formaten der Gedenk- und Bildungsstätte unseren pädagogischen Umgang im schulischen und außerschulischen Bereich vorgestellt und anschließend die gegenwärtige Relevanz dieser Ereignisse mit den Teilnehmenden diskutiert. 

1. Webinar am 23. Februar 2023: 80 Jahre Proteste in der Rosenstraße im Februar 1943  

Bericht von Anna Stocker 

Dr. Akim Jah von den Arolsen Archives führte zunächst in die Vorgeschichte ein. Er beschrieb die Pläne der Nationalsozialisten, Ende 1942/Anfang 1943 alle Jüdinnen und Juden einschließlich der „Rüstungsjuden“ zu deportieren. Der daraus entstehende Arbeitskräftemangel sollte durch Zwangsarbeiter*innen aus der Region Lublin ersetzen werden.  

 „Mischlinge“ und Menschen, die in „Mischehen“ lebten, sollten die Arbeit der jüdischen Gemeindemitarbeiter*innen ersetzen und bei den anstehenden Deportationen helfen. Im Herbst 1942 wurden 7.000 Jüdinnen und Juden aus Berlin deportiert. Zu diesem Zeitpunkt übernahm Alois Brunner die Leitung der Berliner Gestapo. Mit ihm radikalisierte sich die Situation. Im Februar 1943 fand eine erneute Deportationswelle statt; es wurden allein in Berlin rund 8.000 Jüdinnen und Juden verhaftet. Diese deutschlandweite Verhaftungswelle ging unter dem Namen „Fabrikaktion“ in die Geschichte ein.  

Im Zusammenhang mit den Festnahmen verweigerten sich 5.000-7.000 Jüdinnen und Juden der Festnahme, gingen in den Untergrund und lebten versteckt in Berlin. Unter den Festgenommenen waren auch in „Mischehen“ lebende Männer und „Mischlinge“. Diese Verhafteten wurden durch die Gestapo und ihre Helfer*innen zum großen Teil in das ehemalige Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde Berlin in der Rosenstraße 2-4 verschleppt. Einige Familienangehörige, zumeist Mütter und Ehefrauen, fanden sich vor dem Gebäude ein und forderten die Freilassung der Männer, was oftmals sukzessive geschah. Akim Jah folgt der These des Historikers Wolf Gruner, dass nicht die Proteste zur Freilassung der Männer geführt hätten, sondern eine Deportation aller in der Rosenstraße Inhaftierten gar nicht geplant war: Ihr Status sollte dort nur überprüft werden.

Diese These wurde von den Teilnehmer*innen mit Blick auf die Frage der Wirksamkeit der Proteste kontrovers diskutiert. Einigkeit bestand darin, dass die Proteste einzigartig und wichtig waren. Gleichzeitig ist die Art des Protestes relevant für gegenwärtige Diskurse in verschiedenen Bildungskontexten.

Svea Hammerle, freie Mitarbeiterin der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, stellte anschließend unsere Bildungsmaterialien zu einer jüdischen Familie aus Berlin vor: Die Geschichte der Familie Chotzen. Anhand dieser Familie werden die Stufen der Verfolgung während des Nationalsozialismus aufgezeigt. Die Kinder wurden von den Nationalsozialisten als „Mischlinge“ definiert, wodurch der Blick auf dieses eher unbekannte Thema geschärft wird. Die Mutter, Elsa Chotzen, beteiligte sich ebenfalls an den Protesten in der Rosenstraße. In den Materialien sind Fotos und Kommentare der Familie enthalten, die neben Trauer und Angst auch Witz zeigen, wodurch die eigene Sicht auf die Zeit aus der Perspektive von Betroffenen verdeutlicht wird. Der Bestand wurde der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz von Angehörigen der Familie übergeben. 

Zum Nachlesen:  

  • Gruner, Wolf: Widerstand in der Rosenstraße, Frankfurt 2015. 
  • Jah, Akim: Die Deportation der Juden aus Berlin. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik und das Sammellager Große Hamburger Straße., Berlin 2013. 
  • Jochheim, Gernot: Frauenproteste in der Rosenstraße, Berlin 2002. 

2. Webinar am 23. März 2023: 80 Jahre Beginn der systematischen Deportationen von Sinti und Roma aus Deutschland in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau  

Bericht von Dr. Jakob Müller 

Tobias von Borcke vom Dokumentations- und Kulturzentrum deutscher Sinti und Roma in Heidelberg führte in die Geschichte der Verfolgung von Sinti und Roma ein, die nicht erst 1943 begannen. So wurde der 11-jährige Otto Rosenberg bereits am 16. Juli 1936 im Zwangslager Berlin-Marzahn interniert. Andere Kommunen, wie Frankfurt am Main und Köln, folgten dem Berliner Beispiel. Die Bestimmungen der Nürnberger Gesetze wurden auch auf Sinti*zze und Rom*nja angewandt, die zudem immer engmaschiger von der Kriminalpolizei und der mit ihr zusammenarbeitenden Rassehygienischen Forschungsstelle unter Leitung des Psychiaters Robert Ritters kontrolliert wurden. Im Rahmen der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ fanden ab 1938 Verschleppungen von Sinti*zze und Rom*nja in Konzentrationslager statt.  

Doch die Verfolgung lief durchaus unterschiedlich ab, wie Tobias von Borcke anhand der Biografien von Walter Winter und Elisabeth Guttenberger aufzeigte. Elisabeth Guttenberger wurde von Mitschülerinnen überfallen, aber von einer ehemaligen Reichstagsabgeordneten, die Lehrerin an ihrer Schule war, geschützt. Walter Winter wurde 1940 zur Marine eingezogen und erst 1942 aus der Wehrmacht entlassen. Sowohl Walter Winter als auch Elisabeth Guttenberger und Otto Rosenberg wurden im Frühjahr 1943 nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Vorangegangen war ein als „Auschwitz-Erlass“ bekannt gewordener Befehl Heinrich Himmlers vom 16. Dezember 1942. Im „Zigeunerlager“, dem Abschnitt B II e in Birkenau, wurden etwa 23.000 Sinti*zze und Rom*nja vor allem aus dem Reichsgebiet gefangen gehalten, 19.300 von ihnen wurden ermordet.  

Der Massenmord an Rom*nja hatte vor allem in Osteuropa viel früher begonnen. So wurden mit dem Einmarsch in der Sowjetunion nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern auch Rom*nja von deutschen Einsatzgruppen ermordet. Die größte Gruppe deutscher Sinti*zze und Rom*nja wurde jedoch in Birkenau ermordet, weshalb das Gedenken an die Deportationen im Frühjahr 1943 einen besonderen Stellenwert hat. 

Tobias von Borcke thematisierte anschließend die Frage nach dem Sinn der Erinnerung und möglichen „Fallstricken“. Bis heute gehe es um die Anerkennung des Völkermordes an einer Gruppe, die immer noch unter Diskriminierung leide. Er wies darauf hin, dass die sozio-ökonomische Lage deutscher Sinti*zze und Rom*nja immer noch schlechter sei als sie es vor 1933 war. Die Verbrechen blieben nach 1945 in den meisten Fällen ungesühnt, oft behielten die Täter*innen auch in der Bundesrepublik ihre Posten. Es dominierte das Narrativ einer, wie Tobias von Borcke es ausdrückte, „aus dem Ruder gelaufenen Kriminalprävention“. Noch 1956 rechtfertigte der Bundesgerichtshof die Verfolgung mit den angeblich „asozialen Eigenschaften“ der Minderheit und begrenzte Entschädigungsansprüche auf die Zeit nach dem 1. März 1943, dem für die Durchführung von Heinrich Himmlers Auschwitz-Erlass maßgebenden Datum. Die Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma musste lange kämpfen, bevor die Bundesregierung unter Helmut Schmidt 1982 den Mord an den Sinti*zze und Rom*nja als Völkermord anerkannte.  

Otto Rosenberg überlebte als einziger von elf Geschwistern und wurde später erster Vorsitzender des Landesverbandes deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg. Elisabeth Guttenberger und Walter Winter überlebten ebenfalls. Guttenberger war in Auschwitz in der Schreibstube eingesetzt worden, 1965 wurde ihre Aussage während des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses verlesen. Walter Winter sprach erst sehr spät darüber, was ihm angetan wurde. Die Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma wurde vor allem von nach 1945 geborenen Aktivisten getragen. Ein Grund für das Schweigen der Überlebenden war die Angst, erkannt zu werden und Nachteile zu erleiden. Diese Angst ist leider begründet, denn Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja, beispielsweise an Schulen, ist alltäglich. In den Gedenkstätten solle deshalb umso mehr darauf geachtet werden, bestehenden Stereotypen nicht durch die Reproduktion von Täter*innenbildern und -texten zu reproduzieren. Die Betroffenen dürften nicht allein als Opfer gezeigt werden, sondern müssten als handelnde Subjekte gewürdigt werden. Tobias von Borcke empfahl als positives Beispiel die Broschüre „Wir geben uns nicht in ihre Hände!“ über den Widerstand von Sinti*zze und Rom*nja, die hier heruntergeladen werden kann: 

Im anschließenden Vortrag sprach unsere Kollegin Aya Zarfati über die Verwendung von Deportationsfotos in der historisch-politischen Bildung am Beispiel des Projekts „#last seen“. In Zusammenarbeit mit der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz entwickelten die Arolsen Archives einen digitalen Atlas von Deportationsfotos aus dem Deutschen Reich. Gleichzeitig wurde anhand von drei Fotoserien ein browserbasiertes Entdeckungsspiel entwickelt. Aya Zarfati formulierte drei Leitfragen von „#last seen“: 

  1. Wie können wir multiperspektivisch Geschichte erzählen? 
  2. Was kann man nicht wissen, wenn man es nicht wissen will? 
  3. Wie wird eine Gesellschaft empathielos? 

Eine Herausforderung in der Arbeit mit den Fotos von Deportationen aus Deutschland ist, dass diese in den meisten Fällen von Täter*innen oder zumindest Zuschauer*innen gemacht wurden. Dies gilt es in der pädagogischen Arbeit zu beachten, um nicht das Denken, die Logik und die Perspektive der Täter*innen zu reproduzieren. Innerhalb des Projektes war es daher besonders wichtig, die auf den Fotos abgebildeten Personen – Täter*innen ebenso wie Opfer – zu identifizieren und im Falle der Betroffenen auch „Gegenbilder“, etwa private Aufnahmen, zu zeigen. 

3. Webinar am 20. April 2023: 90 Jahre „Boykott“ von Geschäften, Praxen und Kanzleien jüdischer Inhaber*innen im April 1933  

Bericht von Madlen Seidel 

Unser Kollege Dr. Christoph Kreutzmüller nahm eine semantische und geschichtswissenschaftliche Einbettung der Ereignisse im April 1933 vor und sensibilisierte insbesondere für einen kritischen Umgang mit dem Begriff des „Boykotts“. Der Terminus, so Christoph Kreutzmüller, suggeriere eine zivilgesellschaftliche Protestaktion. Tatsächlich handelte es sich jedoch um eine staatlich organisierte Gewaltkampagne. Der Historiker plädierte daher für die Bezeichnung als wirtschaftliche Blockade.  

Den gewaltsamen Vorgängen im April 1933 war eine langjährige antisemitische Boykott-Geschichte vorausgegangen. Bereits im November 1923, auf dem Höhepunkt der Hyperinflation, war es zu massiven antijüdischen Ausschreitungen im Berliner Scheunenviertel gekommen. Diese Übergriffe hatten vor allem Jüdinnen und Juden getroffen, die in den Jahren zuvor den antisemitischen Pogromen in Gebieten des östlichen Europas entkommen waren. Die unter dem Stürmer-Herausgeber Julius Streicher organisierte antijüdische Wirtschaftsblockade vom 1. April 1933 knüpfte nun unmittelbar an diese Gewaltgeschichte an. Die Ausschreitungen im gesamten Deutschen Reich waren massiv, betonte Christoph Kreutzmüller: „Gewalt war allerorten.“ Die Zahlen der Ermordeten und Verletzten bleiben trotz der Dokumentation zahlreicher körperlicher Übergriffe letztendlich unbeziffert.  

Anhand verschiedener historischer Quellen arbeitete Christoph Kreutzmüller in seinem Beitrag sowohl die Inszenierungsabsichten der Täter*innen als auch das konkrete Gewalterleben der betroffenen Jüdinnen und Juden heraus. So verdeutlichte er mithilfe der in der Dauerausstellung der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz ausgestellten Presse-Fotografie des UFA-Fotografen Hans Schaller die Vielschichtigkeit des Gewaltcharakters: Auf dem Foto ist eine Menschenmenge zu sehen, die sich in sichtlich heiterer Stimmung vor dem Textilgeschäft „Kayserstrümpfe“ des jüdischen Ehepaars Anna und Fritz Degginger versammelt hat. Die Tür wird von einem SA-Mann versperrt, der mit amüsierter Miene eine lachende Kundin abweist. Bis auf das antijüdische Warnschild im Schaufenster gibt zunächst wenig die Gewalt „hinter den Kulissen“ preis. Jahre später berichtete Fritz Degginger in seinem Chicagoer Exil, wie drei „Hitlerleute“ sein Geschäft heimsuchten und ihm drohten, dass sie „mir mit dem Knüppel auf den Kopf schlagen würden, dass mein Gehirn auf die Decke spritzt“, wenn er sein Unternehmen nicht schließe. (URL: https://dbjb.hypotheses.org/#_ftn3, 30.5.2023)  

Andere Fotografien, teils am Vorabend für Pressezwecke aufgenommen, inszenieren die staatliche Gewaltaktion als eine von Disziplin und Ordnung getragene Maßnahme. Nur wenige Fotografien halten das Geschehen indes aus jüdischer Perspektive fest, was u. a. mit der Angst der Betroffenen erklärt werden kann. Jüdinnen und Juden reagierten höchst unterschiedlich auf die staatliche Gewalt. Zahlreiche Personen wählten das Exil, andere – insbesondere Unternehmer*innen aus Kleinstädten – verlegten ihre Tätigkeiten nach Berlin, was einen Anstieg von jüdischen Gewerbetreibenden in der Hauptstadt zur Folge hatte. 1938 waren dort noch 50.000 von Jüdinnen und Juden geführte Gewerbetriebe registriert. Auch Anna und Fritz Degginger behaupteten sich zunächst gegen den staatlichen Terror. Sie verlegten ihr Geschäft vom Kurfürstendamm in die benachbarte Meineckestraße, wo sie es trotz aller Widrigkeiten bis zur Zäsur des Novemberpogroms 1938 – welches den Ausschluss von Jüdinnen und Juden aus dem Wirtschaftsleben besiegeln sollte – weiterführten.  

Die Wirtschaftsblockade ist aus Christoph Kreutzmüllers Sicht als kritischer Moment zu bewerten: Noch konnte die nicht-jüdische Mehrheitsbevölkerung entscheiden, wie sie sich zur antisemitischen Politik positionieren würde, und in der Tat sind durchaus Fälle dokumentiert, in denen nicht-jüdische Kund*innen sich dem Boykott-Aufruf widersetzten. Gerade in Kleinstädten, in denen soziale Kontrolle und Konformität eine stärkere Rolle spielten, war dies für die betreffenden Menschen nicht risikolos. So wurden sie teils eingeschüchtert und drangsaliert. Das mehrheitlich passive oder indifferente Auftreten der Bevölkerung schien die antijüdische Politik der Nationalsozialisten jedoch insgesamt zu legitimieren. Die Wirtschaftsblockade im April 1933 stellt somit einen historischen Scheidepunkt dar und regt aus Christoph Kreutzmüllers Sicht auch zum Nachdenken über gegenwärtige Formen der Verantwortung an. So warf der Historiker zuletzt die Frage auf, wie wir als Individuum und in Gruppen für jene einstehen, deren Wohlergehen und Würde angegriffen werden. 

Gegenwartsbezüge spielen auch in der Bildungsarbeit der Gedenk- und Bildungsstätte eine Rolle, über deren Ansätze unser Kollege Dr. Jakob Müller im zweiten Teil des Webinars referierte. Junge Besucher*innen, so Müller, könnten gut an die Thematik der Wirtschaftsblockade herangeführt werden, indem man sie eingangs fragt, ob sie bereits selbst etwas boykottiert hätten. So könne wiederum deutlich gemacht werden, dass es sich bei den antijüdischen Maßnahmen im April 1933 eben nicht um einen „Boykott“ handelte, sondern um staatlich organisierten Terror, der von großen Teilen der Bevölkerung gebilligt wurde.  

Eine herausgehobene Bedeutung kommt in unserer Bildungsarbeit der Geschichte Richard Sterns zu. Der jüdische Unternehmer und ehemalige Weltkriegs-Frontkämpfer protestierte mit einem Flugblatt und dem Eisernen Kreuz an der Brust gegen die antijüdische Aktion am 1. April 1933. Die Protestschrift sowie die Fotografie, die Stern vor seinem Geschäft zeigt, gehören für Jakob Müller zu den wichtigsten Exponaten unserer Dauerausstellung, da sie eindrücklich mit dem Vorurteil der passiven Erduldung brechen. Richard Stern wurde nach seiner Protestaktion verhaftet, kam jedoch dank eines Kontaktes auf der Polizeistation noch am selben Tag frei. Ihm gelang schließlich die Flucht ins US-amerikanische Exil. Richard Sterns Beispiel macht deutlich, dass sich die nationalsozialistische Politik der Ausgrenzung und Verfolgung schrittweise vollzog und dass zu Beginn noch Raum für Protest – wenngleich nicht gefahrlos – bestand.  Seine Geschichte bietet zahlreiche Möglichkeiten für Fragen und Gespräche rund um Identität, Werte und historisch variierende Verständnisse von Staatsbürgerschaft. Jakob Müller berichtete u. a. von der Überraschung, die zahlreiche Besucher*innen zeigen, wenn sie dieses Fallbeispiel jüdischer Selbstbehauptung kennenlernen. Die Reaktion verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig die Beschäftigung mit Betroffenenperspektiven in der Bildungsarbeit der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz ist.