Der Holocaust vor deutschen Gerichten
Buchvorstellung „Der Holocaust vor deutschen Gerichten“ bei der Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.
Am 12. Juni erhielten Dr. Wolf Kaiser und ich auf Einladung des Fördervereins der Zentralen Stelle in Ludwigsburg Gelegenheit, einem interessierten Publikum in Gegenwart des Leiters der Zentralen Stelle, des Leitenden Oberstaatsanwalts Jens Rommel, im Staatsarchiv unser Buch „Der Holocaust vor deutschen Gerichten“ vorzustellen.
Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg – so der vollständige Name – besteht seit 60 Jahren und wurde 1958 unter dem Eindruck des Ulmer Einsatzgruppenprozesses mit dem Auftrag gegründet, Vorermittlungen zu nationalsozialistischen Verbrechen zu führen. Hier wird immer noch weltweit Material gesichtet, gesammelt und ausgewertet, um auch heute noch verfolgbare Beschuldigte zu Tatkomplexen festzustellen, die nach Ort, Zeit und Täterkreis begrenzt sind. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder waren sich im Juni 2015 in Stuttgart einig, dass ein Ende dieser Ermittlungstätigkeit „derzeit nicht absehbar[…]“ sei. In letzter Zeit wurden in Ludwigsburg vor allem Verfahren gegen Wachpersonal in Konzentrationslagern an die Staatsanwaltschaften abgeben. Ermittlungsverfahren und einzelne Hauptverhandlungen vor Gericht wie in den Fällen Gröning und Hanning zeigen, dass die Justiz trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten Mordverbrechen des NS-Regimes auch heute noch verfolgen kann.
Unser Buch, das sich an einen breiten Leserkreis und nicht nur an ein wissenschaftlich interessiertes Publikum richtet, versucht den alles andere als geradlinigen Prozess zu beleuchten, der unter alliierter Führung und dann in der Bundesrepublik und in der DDR durchlaufen wurde, bevor eine halbwegs systematische justizielle Aufarbeitung von Holocaustverbrechen begann und welche Schwierigkeiten sich hierbei vor Gericht stellten. Die eher schleppende rechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen hat die öffentliche Wahrnehmung des Holocaust bis heute entscheidend geprägt.
Von den Nürnberger Militärtribunalen (1945–49) bis zu den Verfahren gegen John Demjanjuk und Oskar Gröning gab es verschiedene Phasen der Aufarbeitung, die in engem Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Entwicklung in beiden deutschen Teilstaaten und in deren Beziehung zueinander stehen. Anhand bekannter und unbekannter Prozesse haben wir uns bemüht, Defizite und Fehlentwicklungen, aber auch die Leistung der Justiz bei der Dokumentation, Ermittlung und Ahndung der beispiellosen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darzustellen. Hierbei sind wir der Frage nachgegangen, warum in der Bundesrepublik angesichts von 13 Millionen zivilen Opfern, die im Namen des Nationalsozialismus von überwiegend deutschen Tätern außerhalb der eigentlichen Kampfhandlungen während des Zweiten Weltkriegs ermordet wurden, nur etwa 6700 Täter und Täterinnen, darunter nur 182 als Mörder, rechtskräftig verurteilt wurden.