Ausgrenzung, Verfolgung, Ermordung. Sinti*zze und Roma*nja im Nationalsozialismus

Bildnachweis: Bundesarchiv, Bild R 165 Bild-244-64 .
Mitarbeiterin der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ bei ihren Untersuchungen. Als „Zigeuner“ verfolgte, wurden in „Zigeuner“ und „Zigeunermischlinge“ eingeteilt.

Die rassische Verfolgung von von Sinti*zze und Rom*nja als "Zigeuner" im NS knüpfte an Konzepte und Maßnahmen zur Ausgrenzung von Sinti*zze und Rom*nja an, denen sie in Deutschland bereits seit langem ausgesetzt waren. Im Kaiserreich und der Weimarer Republik etwa mussten sie sich unter diskriminierenden Auflagen registrieren und wurden repressiv überwacht.

Die 1935 erlassenen Nürnberger Gesetze degradierte sie wie auch jüdische Bürger*innen und entzog ihnen ihre politischen Rechte.  Als "Asoziale", die außerhalb der Gesellschaft standen, wurden sie systematisch verfolgt.

Die Kontrolle von Jüdinnen und Juden erfolgte durch neue Einrichtungen wie den "Judenreferaten". Für die Erfassung und Verfolgung von Sinti*zze und Rom*nja war die Polizei zuständig. Das Reichsgesundheitsamt gründete 1936 die Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle, die in enger Zusammenarbeit mit der Polizei etwa 30.000 Menschen begutachtete. Sie lieferten die pseudo-wissenschaftliche Grundlage für die Ermordung und Zwangssterilisation.

Ausgehend von der 1938 in Berlin gegründeten „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerwesens“ wurde die Verfolgung vereinheitlicht und koordiniert.

Im gesamten besetzen Europa wurden Sinti*zze und Rom*nja verfolgt, deportiert und ermordet. Etwa 500 000 Sinti*zze und Rom*nja wurden von den Nationalsozialisten und ihren Helfern getötet. Dieser Völkermord wird Porajmos (dt.: Das Verschlingen) auf Romanes, der Sprache der Roma, genannt. 

Ausschluss aus der Wehrmacht

Am 27. September 1937 wurde durch den Reichskriegsminister ein Erlass verabschiedet, der Sinti und Roma die Ableistung eines Wehrdienstes untersagte. Viele Sinti und Roma wurden dennoch zum Wehrdienst eingezogen.  

Im Februar 1941 ordnete das Oberkommando der Wehrmacht aus „rassepolitischen Gründen“ den Ausschluss aller „Zigeuner“ und „Zigeunermischlinge“ an. Nach ihrer rassenbiologischen Erfassung wurden Soldaten aus den Reihen der Sinti und Roma trotz der Fürsprache von Vorgesetzten aus der Wehrmacht entlassen und größtenteils nach Auschwitz-Birkenau deportiert. 

Der Lagerabschnitt B II e in Auschwitz-Birkenau

Nachweis: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau und https://www.sintiundroma.org/de/set/022401/?id=2595&z=1
Blick auf die Holzbaracken im Lagerabschnitt BII a in Birkenau. Im Hintergrund Lagerabschnitt BII. Das Bild ist eine der wenigen erhaltenen zeitgenössischen Aufnahmen von B II und vermittelt einen Eindruck von der Größe des Lagergeländes. Bauart und Aufstellung der Baracken unterschieden sich innerhalb des Abschnittes B II kaum.

Am 16. Dezember 1942 ordnete Himmler die familienweise Deportation von Sinti*zze und Rom*nja an. Ab Februar 1943 wurden ca. 23 000 Sinti*zze und Rom*nja in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Die meisten stammte aus dem Reichsgebiet. 

Die SS richtete ein Lager für Sinti*zze und Rom*nja ein. Männer, Frauen und Kinder wurden in überfüllten Baracken unter schlimmsten Bedingungen untergebracht. Im Lager verstarben Tausende Menschen an Hunger und Krankheiten.

Als die SS am 16. Mai 1944 die noch lebenden Sinti*zze und Rom*nja in den Gaskammern ermorden wollte, bewaffneten sich die Häftlinge mit Steinen und Werkzeugen. Sie verbarrikadierten sich in den Baracken und konnten so die drohende Vernichtung zunächst abwenden. Anfang August 1944 wurde das Lager aufgelöst. 3 000 Sinti*zze und Rom*nja wurden in den Gaskammern ermordet.