"Kreditwürdig"

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Bundesministerin der Justiz Katarina Barley, Prof. em. Hans Ulrich Gumbrecht, Gamal Moukabary und Rudolf Wehrli

Am 13. September 2018 fand in der Gedenk- und Bildungsstätte das sehr gut besuchte NZZ-Podium statt. Die Veranstaltung stand unter dem Titel „Kreditwürdig“ und beschäftigte sich vor allem mit dem sogenannten Social Scoring, einem Sozialkreditsystem, welches in China verwendet wird und bei dem Spuren von Nutzern im Internet verwendet werden, um Profile zu erstellen, um Menschen zu kategorisieren und im Falle eines schlechten „Scores“ auch zu sanktionieren.

Über das Thema diskutierten bei uns am Wannsee die Bundesministerin der Justiz Katarina Barley mit dem Germanisten Prof. em. Hans Ulrich Gumbrecht (Stanford University) mit den Unternehmern Gamal Moukabary (CEO von Bonify) und Rudolf Wehrli (Verwaltungsratspräsident von Clariant, Basel). Das Eingangsreferat hielt der Kulturtheoretiker Prof. Jan Söffner (Zeppelin Universität Friedrichshafen). Er beschrieb welche Auswirkungen algorithmenbasierte Sozialkreditsysteme für die gesellschaftliche Entwicklung haben und welche totalitären Gefahren hier lauern.

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Dr. Hans-Christian Jasch

Manche haben mich im Vorfeld besorgt gefragt, ob dieser authentisch-historische Ort durch eine Veranstaltung unter dem Thema „Kreditwürdig“ nicht zu einer bloßen Kulisse degradiert würde. Kann man hier über eine so tagespolitisch aktuelle Frage wie das „Social Scoring“ diskutieren? Ein Verfahren, welches mangels technischer Entwicklung – man muss wohl sagen Gott sei Dank – in den 1940er Jahren des vergangenen Jahrhunderts noch gar nicht denkbar gewesen wäre. Als wir begonnen haben, diese Veranstaltung mit der Neuen Zürcher Zeitung zu planen, wollten wir eine Veranstaltung machen, die sich mit einem aktuellen, gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Thema und den damit verbundenen ethischen Fragen befasst. Welchen Einfluss hat die Erfahrung des Holocaust auf das Gebaren von Wirtschaftsunternehmen heute? Die deutsche Verbrechensgeschichte der Judenverfolgung und des Holocaust ist schließlich – wenigstens in Deutschland – immer noch ein wichtiger Gradmesser zur Beurteilung aktuellen Geschehens und des Umgangs mit Minderheiten, mit sogenannten „Bevölkerungskategorien“. Die deutsche Verbrechensgeschichte bleibt damit auch ein Menetekel. Sie ist aber auch eine Art Folie, anhand derer wir aktuelle Entwicklungen verfolgen und beurteilen, in dem Bestreben, frühestmöglich Fehlentwicklungen, die zu neuen Verbrechen führen können, zu entlarven und ihnen entgegen zu wirken. Ich habe mich daher bereits - in meinem Eingangsstatement - noch einmal bemüht, eine historische Brücke zu bauen, die vor dem Hintergrund der totalitären Erfahrungen einer mörderischen Vergangenheit auf die Herausforderungen und Gefahren der Gegenwart schaut.

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Bundesministerin der Justiz Katarina Barley

Die Erfassung individueller Datenspuren bei der Internetnutzung und ihre kommerzielle Verwendung stellen mittlerweile verbreitete gängige Praktiken dar, von denen ganze Industriezweige und weltumspannende Unternehmen leben. Die Analyse der Datenspuren wird nicht nur zu Wirtschaftszwecken, sondern in den USA auch zum Wahlkampf genutzt, da Politikerinnen und Politiker sich hiervon versprechen, Wählerinnen und Wähler und deren Bedürfnisse besser zu kennen. Autoritären Regimen dient die Erfassung von Datenspuren dazu, politischen Gegnern auf die Spur zu kommen. Sie streben – wie in China – über ein System des Sozialkredits eine totalitäre Kontrolle über ihre Bevölkerung an. Ein Orwellianisches Szenario und Praktiken, die erhebliche Gefahren für die Freiheit Einzelner bergen. Bürgerinnen und Bürger werden gläsern, durchschaubar und dadurch kontrollierbarer und steuerbarer gemacht. Dies geschieht schon heute mehr oder minder subtil, dadurch, dass Angebote aufs Genauste auf unsere Interessen abgestimmt werden, wie jeder bestätigen kann, der bei Amazon Bücher kauft.

Was passiert, wenn die Datenspuren – auch diejenigen, die wir freiwillig zu anderen Zwecken preisgeben – und aus denen z.B. die individuelle Kreditwürdigkeit berechnet wird –, in die falschen Hände geraten, wenn im Sinne eines totalitären Modells, eines „Social Scorings“, bestimmte als deviant kategorisierte Verhaltensweisen staatlich sanktioniert werden sollen, um Menschen etwa zu politischer oder sozialer Konformität anzuhalten? In einem grenzenlosen Bereich wie dem Internet stellt jedoch jede Form der Regulierung und des Datenschutzes eine erhebliche Herausforderung dar. Der Nationalsozialismus und die leider auch heute in manchen Kreisen immer noch lebendige völkische Ideologie basierte auf der Prämisse, dass Menschen aufgrund ihrer Kategorisierung in soziale Kategorien oder in sogenannte Rassen ungleich sind. Dass die einen sich für die „Zuchtwahl“ eigneten, Förderung und Unterstützung verdienten und sich vermehren sollten, während die anderen, die „Devianten“ als „minderwertig“, „artfremd“ oder gar als „Volks“- oder Rassefeinde galten, die vertrieben, „ausgemerzt“, d.h. vernichtet werden sollten.

Das Wannsee-Protokoll ist ein beredtes Zeugnis dafür, wie die Vernichtungslogik an solche Kategorisierungen anknüpft: Über 11 Millionen als sogenannte Volljuden kategorisierte Menschen in ganz Europa wird kaum diskutiert. Ihr Schicksal – Deportation und Ermordung im „Osten“ – scheint für die versammelten Ministerialbeamten und Polizisten besiegelt. Anders verhält es sich hingegen mit den Mischlingskategorien, die durch die Nürnberger Rassengesetzgebung im Herbst 1935 geschaffen und bei der Volkszählung 1939 unter Aufbietung moderner Technik – darunter der Hollerithmaschinen – systematisch erfasst und verkartet worden sind. So wusste der Vertreter des Innenministeriums auf der Wannsee-Konferenz, Staatssekretär und SS-Oberführer Dr. Wilhelm Stuckart genau, dass es 72.738 „Mischlinge ersten Grades“ bei einer statistischen Gesamtbevölkerung von 79.378.338 Einwohnern gab. Anders als bei den Volljuden galt es hier gewisse Rücksichten zu nehmen. Die sogenannten Volljuden hingegen starben schon vor ihrer Deportation den bürgerlichen Tod. Aufgrund der von Stuckart maßgeblich erarbeiteten 11. VO zum Reichsbürgergesetz, die erst kurze Zeit vor der Wannsee-Konferenz am 25.11.1941 in Kraft getreten war, wurden sie von Rechtsgeschäften ausgeschlossen, verloren im Zeitpunkt der zynisch als „Wohnsitzverlagerung“ bezeichneten Deportation ihre Vermögensrechte und ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Kreditwürdig waren sie als Paria schon lange nicht mehr. Jetzt waren nach § 4 Abs. 2 der 11. VO auch Schenkungen zu ihren Gunsten verboten. Das Verbot war strafbewehrt.

Ein platter Vergleich verbietet sich natürlich: Der bürgerliche Tod tritt allerdings heutzutage für viele ein, die als „Nicht-Kreditwürdige“ kategorisiert und damit auch sozial abgewertet werden. Es gibt zwar kein Recht auf Kredit, aber wer keinen Kredit hat, kann z.B. im Internet auch nicht mehr so einfach einkaufen, er oder sie ist damit von der gesellschaftlichen Teilhabe in unserer durch Konsum bestimmten Gesellschaft in weiten Bereichen ausgeschlossen. Fast man den Begriff „Kreditwürdigkeit“ im Sinne eines Social Scoring Modells noch weiter als „Sozialkredit“, so kann der Verlust der Kreditwürdigkeit nach Systemen die Unternehmen oder Regierungen festlegen zur sozialen Ächtung führen. Aufgrund welcher Kriterien wird die Kreditwürdigkeit festgelegt? Ist sie überprüfbar? Wer legt die Kriterien fest? Ein Algorithmus? Dies können Fragen sein, die für den Einzelnen und die Gesellschaft künftig von ganz zentraler Bedeutung sind, da sie in immer stärkerem Maße auch über Teilhabe – sogar jenseits vom Konsum - entscheiden. Gerade vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung sollten wir vorsichtig mit der Kategorisierung von Menschen und ihrer daran anknüpfenden gesellschaftlichen Ausgrenzung sein. Deswegen fand ich es wichtig, aktuelle Fragen mit Experten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zu diskutieren.